Balkonkraftwerke: Strafzahlungen drohen - diese Anlagen sind betroffen
Autor: Julia Gebhardt
Deutschland, Freitag, 26. August 2022
Balkonkraftwerke erfreuen sich seit der Energie-Krise immer größerer Beliebtheit. Doch Betreiber solcher Anlagen müssen eventuell mit Strafzahlungen rechnen. Warum ist das so?
Unabhängig sein von steigenden Strompreisen - das wünschen sich momentan viele Verbraucher. Balkonkraftwerke sind daher für viele Bürger*innen eine immer attraktiver werdende Möglichkeit, die Stromrechnung zu senken - auch wenn man kein Eigenheim besitzt.
Aber Achtung: Wer sich vor 2023 ein eigenes Balkonkraftwerk einrichtet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen, berichtet Computer Bild. Der Grund: Die 70-Prozent-Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Was hat es damit auf sich?
Balkonkraftwerke: Was ist die 70-Prozent-Regelung?
In den vergangenen Jahren förderte die Bundesregierung die Anschaffung von Solaranlagen fürs Eigenheim. Wer zu Miete wohnt, konnte dies nicht - bis zur Erfindung von sogenannten "Balkonkraftwerken". Diese bestehen zumeist nur aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Zwar dürfen sie normalerweise trotzdem nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden, sind aber für den Mieter von großem Vorteil. Zum einen, weil sie sich durch ihren einfachen Aufbau - und solange die Leistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet - ohne teures Fachpersonal anschließen lassen.
Video:
Zum anderen natürlich, weil der Betreiber damit seine Stromrechnung senken kann. Je mehr Solaranlagen in Betrieb sind, desto mehr Solarstrom kann bei den Solaranlagen-Besitzern überschüssig sein. Diese unverbrauchte Energie wird ins Stromnetz eingespeist. Der Eigentümer der jeweiligen Photovoltaikanlage erhält für diesen ökologisch produzierten Strom gegebenenfalls eine Einspeisevergütung. Das Problem: Die Belastung des Stromnetzes steigt.
Da kommt die 70-Prozent-Regelung ins Spiel: Sie ist unter Paragraf 9 Absatz 2 des EEG aufgeführt. Sie soll eine Überlastung des Stromnetzes verhindern und besagt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt (kurz kW) sicherstellen müssen, dass ihre Anlage maximal 70 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeist.
Bei großen Photovoltaikanlagen ist das kein Problem, denn diese können ihre Leistung auf 70 Prozent verringern. Dies passiert wahlweise durch den Wechselrichter oder via Fernsteuerung durch den Netzbetreiber, vorausgesetzt die entsprechenden Steuerungseinheiten sind vorhanden.
Mini-PV bis 600 Watt: priBasic Duo von priwatt entdeckenPhotovoltaik: Wann kommt es zu Strafzahlungen?
Da Balkonkraftwerke logischerweise weniger Leistung erbringen als große Anlagen, passiert es sehr viel seltener, dass sie überschüssige Energie ins Netz einspeisen. Normalerweise wird der erwirtschaftete Strom direkt verbraucht. Aber da das EEG keine Leistungsuntergrenze definiert, fallen auch Balkonkraftwerke unter die 70-Prozent-Regelung.