Die GDL will von Mittwoch bis Freitag streiken - wenn auf den Straßen starke Behinderungen durch Bauernproteste erwartet werden. Die Bahn hofft auf eine schnelle Entscheidung des Gerichtes.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es mitteilte.
«Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig», sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an. Zwar hat sie in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen. Nun aber tritt die GDL nach Ansicht der Bahn mit der Gründung einer Genossenschaft auch als Arbeitgeber auf.
Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kündigte allerdings an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen. «Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage», teilte Verhandlungsführer Florian Weh mit. Im «Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.» Das Streikrecht sei aus gutem Grund ein hohes Gut. «Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist», ergänzte Weh.
Der Gang vors LAG steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.
«Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung der beiden Kammern», sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach den Verhandlungen des Arbeitsgerichts. «Aber Sie wissen, dass das ganze Verfahren in die zweite Instanz geht.» Erst danach gebe es Gewissheit in der Frage, ob gestreikt werden könne oder nicht. «Wir sind immer optimistisch, und trotzdem brechen wir heute nicht in Jubelschreie aus», sagte der Gewerkschaftschef.
Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.
Hintergrund des Tarifkonflikts
Vorbehaltlich der Entscheidung des LAG ist es der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld. Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Verhandlungen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheitert erklärt.