Einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen und nach wenigen Wochen eine Arbeit aufnehmen? Das könnte bald möglich werden.
Viele Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. «Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell», sagte Innenminister Alexander Dobrindt der «Bild am Sonntag».
Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die rechtliche Grundlage dafür solle im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag stehe.
Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Nun soll das Arbeitsverbot laut Innenministerium gelockert werden - eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, betonte Dobrindt. «Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.»
Neuregelung ohne Einfluss auf Asylverfahren
Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium.
Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn die Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen angerechnet.