Neue Gesetze und Regelungen: Der Mai 2018 bringt in Deutschland und natürlich auch Franken wichtige Änderungen. Die Daten von Fluggästen werden länger gespeichert, für Handwerker steigen die Mindestlöhne, ein Bundesland verlängert die Schulferien und die DSGVO tritt in Kraft.
Im Mai werden unsere Daten besser geschützt:Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 26. Mai europaweit. Vereinfacht sorgt die "DGSVO" dafür, dass personenbezogene Daten besser geschützt sind. So müssen Verbraucher explizit zustimmen, dass ihre Daten verwendet werden dürfen. Auch müssen die Unternehmen auf Nachfrage ihrer Kunden offenlegen, ob und wie ihre Daten verarbeitet werden - und ob sie etwa zu Werbezwecken weitergegeben wurden.
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat auch bewirkt, dass WhatsApp sein Mindestalter auf 16 Jahre angehoben hat.
Datenspeicherung ohne Anlass
Die Daten von Fluggästen werden ab dem 1. Mai 2018 in einer neu eingerichteten Fluggastdatenzentralstelle gespeichert. Und das für ganze fünf Jahre - ohne Grund. Das Bundeskriminalamt speichert Daten wie Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Zahlungsart aller Passagiere von Auslandsflügen. Genutzt werden diese, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten bzw. aufzudecken.
Beitragsservice treibt Rundfunkbeitrag ein
Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Beitragsservice aus Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht. Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen. Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat.
Aber der Beitragsservice, Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ), weiß nicht von jedem, der zahlen muss. Schließlich gibt es dafür keine zentrale Kartei oder Datenbank. Deshalb bekommt er von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Dazu gehören Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und der Tag des Einzugs in die Wohnung. Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgeglichen - dann lässt sich sehen, für welche Wohnungen noch kein Beitrag gezahlt wird.