Mitarbeiterin wird fristlos gekündigt - wegen zehn Minuten Kaffeepause

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Gerichtsurteil: fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug rechtens
Da Arbeitszeiten nur schwer zu kontrollieren sind, müssten Arbeitgeber laut des Landesarbeitsgerichts Hamm auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können.
Gerichtsurteil: fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug rechtens
CC0 / Pixabay / Pexels

Eine Pause auf der Arbeit ist alltäglich. Viele Angestellte nutzen die Zeit, um einen Kaffee zu trinken oder eine Zigarette zu rauchen. Wer sich dafür nicht ausstempelt, begeht aber Arbeitszeitbetrug. Mit möglicherweise drastischen Folgen, wie ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts zeigt.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat nun ein Urteil darüber gefällt, ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern fristlos kündigen können, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt.

In dem verhandelten Fall geht es um eine Raumpflegerin. Die Frau stempelte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit in dem Unternehmen ein. Kurze Zeit später ging sie in ein gegenüberliegendes Lokal, um einen Kaffee zu trinken. Dafür stempelte sich die Dame nicht bei der elektronischen Zeiterfassung aus. Ihr Chef beobachtete sie dabei und sprach sie auf ihr Verhalten an. Die Mitarbeiterin leugnete zunächst ihr Verhalten. Erst, als der Vorgesetzte ihr Beweisfotos auf seinem Handy zeigte, räumte die Frau ein, sich nicht ausgestempelt zu haben.

Mitarbeiterin nach Kaffeepause fristlos gekündigt - warum die Entscheidung rechtens ist

Der Arbeitgeber reagierte mit einer fristlosen Kündigung der zu 100 Prozent schwerbehinderten Mitarbeiterin. Dafür hatte sich das Unternehmen zuvor die Zustimmung des Inklusionsamts eingeholt. 

Die Raumpflegerin klagte gegen diese Entscheidung. Ihrer Ansicht nach sei die Kündigung unverhältnismäßig, da es sich "um ein einmaliges und nicht schwerwiegendes Vergehen gehandelt habe, das weder eine fristlose, noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könne".

Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dass die Kündigung rechtens war. Bei einem vorsätzlichen Missbrauch der Arbeitszeiterfassung sei ein wichtiger Grund gegeben, der eine fristlose Kündigung rechtfertige, heißt es im Urteil des Gerichts. Der Vertrauensverlust sei enorm, da Arbeitszeiten nur schwer kontrolliert werden könnten. Arbeitgeber müssten daher auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. Da die Klägerin nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich handelte und ihren Chef wissentlich anlog, sei der Vertrauensverlust "irreparabel".

"Irreparabler" Vertrauensverlust

Obwohl die Frau angab, lediglich zehn Minuten in dem Lokal gewesen zu sein, sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen. Andere Gerichte hatten bei solchen Zeitspannen eine Abmahnung verlangt. Das Landesarbeitsgericht Hamm ist jedoch überzeugt, dass eine Abmahnung nicht zu einer Änderung des Verhaltens bei der Klägerin geführt hätte.