"Katastrophe": Justiz-Schelte aus Bayern nach CSD-Attentat in Berlin
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Berlin, Montag, 27. Juli 2026
Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat tiefe Bestürzung ausgelöst - und eine Debatte darüber, wie man mit bekannten islamistischen Gefährdern umgehen sollte.
Update vom 27.07.2026, 20.24 Uhr: Kritik aus Bayern für Umgang mit Attentäter
Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sein Unverständnis geäußert, wie die Justiz in Berlin bis zuletzt mit dem mutmaßlichen Attentäter umging. "Im Ergebnis, muss man feststellen, war das auf jeden Fall eine Katastrophe", sagte Herrmann dem Bayerischen Rundfunk.
Daraus müsse man für die Zukunft auf jeden Fall klare Schlüsse ziehen. "Und es müssen sich natürlich auch die Richter, die über einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben", mahnte er. "Es geht dann eben in einer solchen Situation nicht nur darum, ob man da irgendeine Hoffnung hat, dass sich jemand bessern könnte, sondern es geht darum, dass jemand eine reale Gefahr ist und dass man dann auch die Sicherheitsbehörden in ihrem Bemühen, die Bevölkerung vor einer solchen Gefahr zu schützen, unterstützen muss."
Der Interims-Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Alexander Hoffmann (CSU), sagte der Deutschen Presse-Agentur, es müsse im Einzelfall genau geklärt werden, wo die Radikalisierung des Mannes stattfand. Auch das der Tat von Berlin vorausgegangene Gerichtsverfahren müsse geprüft werden. Generell seien die Herausforderungen gewachsen. "Wir leben in einer globalisierten Welt, in der die Bedrohungen unmittelbar vor der Haustür stattfinden", sagte Hoffmann.
Update vom 27.07.2026, 8.41 Uhr: Anschlag auf Berliner CSD: Warum war der Attentäter Abdul B. auf freiem Fuß?
Nach dem offenbar islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen häufen sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum der mutmaßliche Täter Abdul B. auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und bereits verurteilt worden war.
"Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
Dobrindt kündigt "detaillierte" Aufarbeitung an
"Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen", betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt, "dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar". Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. "Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht", sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. "Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte."
Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach erfolglosen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.