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Anschlag auf Berliner CSD: Warum war der Attentäter auf freiem Fuß?


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Berlin, Montag, 27. Juli 2026

Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat tiefe Bestürzung ausgelöst. Nach dem Tod des Attentäters kommen nun weitere Details zu dessen Vergangenheit ans Licht.
Blumen und Kerzen am Brandenburger Tor nach Fahrt in Menschenmenge beim CSD in Berlin.


Update vom 27.07.2026, 8.41 Uhr: Anschlag auf Berliner CSD: Warum war der Attentäter Abdul B. auf freiem Fuß?

Nach dem offenbar islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen häufen sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum der mutmaßliche Täter Abdul B. auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und bereits verurteilt worden war.

"Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.

Dobrindt kündigt "detaillierte" Aufarbeitung an

"Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen", betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt, "dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar". Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. "Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht", sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. "Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte."

Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach erfolglosen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.

Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.

Experte kritisiert Terrorstrafrecht als "zu milde"

Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der "Bild" zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen. Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. "Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde", sagte er im ZDF-"heute journal".

Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. "Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter." Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man "auch noch mal nachdenken". Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. "In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen", sagte Neumann. Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. "Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen", sagte der CDU-Politiker dem Magazin "Stern".

"Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen." Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. Das Brandenburger Tor wurde nach Sonnenuntergang am Sonntagabend in Regenbogenfarben beleuchtet. Die Farben gelten als Symbol der queeren Community und stehen für Vielfalt und Toleranz.

Merz appelliert an Bevölkerung

Rund 24 Stunden nach dem Anschlag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz die Bevölkerung am Sonntag dazu aufgefordert, sich nicht einschüchtern zu lassen. Noch in der Nacht habe er abgewogen, ob er der Einladung nach Paderborn zum traditionellen Libori-Mahl folgen solle. Er habe sich jedoch rasch entschieden, seine Zusage einzuhalten. "Gewalt beginnt nicht erst mit einem Anschlag. Gewalt beginnt mit Intoleranz, mit Ausgrenzung, mit Diskriminierung, dummen Redensarten und schlechten Witzen", sagte Merz vor der Libori-Gilde im Historischen Rathaus.

Die Gilde ist eine Gemeinschaft aus Unternehmern und engagierten Bürgern der Stadt. Merz hielt bei der Traditionsveranstaltung eine Ansprache zum Thema Europa, ging jedoch zu Beginn auf den Anschlag in Berlin ein. Erstmals kam die Libori-Gilde im Jahr 1449 zu dem gemeinsamen Essen mit einfachen westfälischen Speisen zusammen. Das Mahl ist Teil der neuntägigen Libori-Feierlichkeiten. Diese Zeit gilt in Paderborn als fünfte Jahreszeit. Das Fest hat einen religiösen Ursprung. Kirche und Stadt feiern die Ankunft der Gebeine des Hl. Liborius im Jahr 836.

Ursprüngliche Meldung vom 27.07.2026, 7.05 Uhr: "Sehr freundlicher Eindruck": Extremismusberater schildert Begegnungen mit CSD-Attentäter

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstag (25. Juli 2026) konnte der mutmaßliche Attentäter einen Tag später von der Polizei erschossen werden. Nun hat der Extremismusberater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN), der durch seine Arbeit selbst mit Abdul B. bekannt war, in einem Interview seine Eindrücke von diesem geschildert.

Die Sozialarbeiter hätten "einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck" von Abdul B. gehabt, sagte Mücke, der Geschäftsführer von VPN ist, im ARD-"Brennpunkt".

Anschlag auf CSD: Abdul B. saß bereits in Haft

"Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran", führte der Experte fort. Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die sich der Extremismusprävention widmet. Sie begleitet Personen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung. Im Rahmen dieser Arbeit kam es auch zur Begegnung mit Abdul B., der in Berlin mit einem Auto in eine Menschenmenge raste und anschließend mit einer Machete weitere Personen verletzte.

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Monatelang war der junge Mann in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten "wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten" verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt".

Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. "Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt", teilte sie mit. In der Verhandlung zeigte sich Abdul B. laut Mitteilung "überwiegend geständig" und distanzierte sich vom IS.