«AfD-Verbot» ist dieser Tage bei Demonstrationen häufig auf Transparenten und Plakaten zu lesen. Doch die drei Verfassungsorgane, die ein solches Verbot beantragen könnten, zögern. Warum?
Dass die AfD und ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), von Jahr zu Jahr mit radikaleren Sprüchen auffallen, ist in Gutachten, Gerichtsentscheidungen und Protokollen von Plenarsitzungen nachzulesen. Dennoch hält eine Mehrheit von Verfassungsrechtlern und Politikern bislang nichts von dem bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus zuletzt oft vorgetragenen Wunsch nach einem Verbot der Partei.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, glaubt sogar, ein voreilig gestellter Antrag auf ein Verbot der AfD würde der Partei in den 2024 anstehenden Wahlkämpfen einen Vorteil verschaffen. Tatsächlich könnte sie dadurch für Protestwähler womöglich noch attraktiver werden.
Verbotsantrag könnte AfD im Wahlkampf nutzen
«Wir müssen die AfD, einschließlich ihrer Untergliederungen vor allem politisch bekämpfen und bei jedem Verbotsverfahren sehr sorgfältig prüfen, ob es dieser Partei, zumindest kurzfristig, nicht mehr nutzen als schaden könnte», sagt der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der Deutschen Presse-Agentur. Bis eine Entscheidung über einen solchen Antrag vorläge, würden nach Einschätzung von Fachleuten wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.
Da bei der Nachwuchsorganisation der AfD, der Jungen Alternative (JA), offenbar eine «immer weiter fortschreitende Radikalisierung» zu beobachten sei, wäre es aber gerechtfertigt, ein Verbot dieses Vereins zumindest sorgfältig zu prüfen, sagt Krings. «Entscheidend und unverzichtbar für ein erfolgreiches Verbot sind dabei die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes», betonte der Jurist und CDU-Politiker. Über diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Informationen verfüge jedoch nur die Bundesregierung, nicht die Opposition. Daher sei die Bundesregierung hier am Zuge, eine Einschätzung abzugeben, auf deren Grundlage dann auch nur sie ein solches Verbot aussprechen könne.
Darüber, ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag kann der Bundestag stellen. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben diese Möglichkeit. Einen überregional agierenden Verein kann dagegen nur die Bundesinnenministerin verbieten. Ministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im vergangenen Jahr etwa die Neonazi-Gruppierung «Hammerskins Deutschland» verboten.
Schlappe für Junge Alternative vor Gericht
Das Kölner Verwaltungsgericht hat vergangene Woche einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, mit dem die AfD und die JA versucht hatten, eine Beobachtung der Jungen Alternative als gesichert extremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz zu verhindern. Die AfD-Nachwuchsorganisation hat dagegen Beschwerde eingelegt. Zu den vom Gericht angeführten Gründen zählen unter anderem Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Gruppierungen wie der Identitären Bewegung und dass die JA einen «völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt».
Unter Fachleuten ist allerdings umstritten, ob die JA als eigenständige Gruppierung anzusehen ist oder nicht. Schließlich sind JA-Mitglieder als AfD-Abgeordnete in Parlamente eingezogen beziehungsweise in den Bundesvorstand der Partei gewählt worden.