Dobrindt sieht sich hingegen in seiner Skepsis gegen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Gerichtsbeschluss zeige, «wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist», sagte er. «Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein.» Und: «Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.» Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenminister zur Frage, welche Folgen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamte und Waffenbesitzer haben könnte, arbeite vorerst weiter
Gericht: Im Gesamtbild keine verfassungsfeindliche Grundtendenz
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann».
Jahrelanges juristisches Tauziehen
Verfassungsschutz und AfD liefern sich seit Jahren ein juristisches Tauziehen. Beim Inlandsgeheimdienst steht die Partei schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Auch dagegen hatte die Partei früher schon geklagt, allerdings erfolglos: Als Verdachtsfall darf sie geführt werden.
Im Mai vergangenen Jahres, kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), ging der Verfassungsschutz schließlich den nächsten Schritt und teilte mit, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hätten sich «zur Gewissheit verdichtet», die AfD werde von nun an als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft.
Grundlage dafür war ein mehr als 1.100 Seiten langes neues Gutachten des Inlandsgeheimdienstes, in dem Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege für eine solche Einstufung aufgeführt werden. Die Behörde kam zu dem Schluss, in der Partei gebe es ein vorherrschendes «ethnisch-abstammungsmäßiges» Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kritisierte den Schritt im Nachhinein. «Mit einem politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen.»
AfD reagierte umgehend mit Klage
Die AfD hatte nach der Hochstufung umgehend einen Eilantrag und eine Klage beim zuständigen Gericht in Köln eingereicht und sprach von einem verfassungswidrigen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb durch «eine politisch instrumentalisierte Behörde». Nach der Klage-Einreichung hatte der Verfassungsschutz für die Dauer des Eilverfahrens die Zusage gegeben, seine Höherstufung zunächst wieder ruhen zu lassen und die AfD bis zu einer Entscheidung weiterhin als Verdachtsfall zu führen.
Einstufungen haben Folgen
Die Einstufungen haben praktische Folgen: Schon bei einem Verdachtsfall kann der Geheimdienst eine Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch den Einsatz geheimer Informanten, Observationen, Bild- oder Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.
Dazu kommen politische Folgen. Der behördliche Stempel «gesichert rechtsextremistisch» wirkt abschreckend. Aus AfD-Sicht könnten sich Spender, Interessenten, Mitglieder - vor allem Beamte, Soldaten und Richter - von der Partei abwenden, auch weil sie persönliche Konsequenzen etwa für ihre Karriere befürchten. Mitten im wichtigen Wahljahr mit fünf Landtagswahlen hätte das neben der aktuellen Debatte über angebliche Vetternwirtschaft zur zusätzlichen Belastung für die AfD werden können.