Geld in Sekunden, neue Sicherheitschecks bei Überweisungen und ein neues elektronisches Grenzsystem: Was bringt der kommende Monat noch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Der Oktober bringt diverse Neuerungen für Bankkunden sowie das Ende des Supports für Windows 10. Ein Überblick über die Änderungen.
Ab dem 9. Oktober können Überweisungen innerhalb des Euro-Raums flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit durchgeführt werden – und das rund um die Uhr. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken in der Lage sein, solche Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Sie dürfen außerdem nicht mehr kosten als andere Überweisungen.
Mehr Sicherheit für Bankkunden und Ende des Windows 10-Supports
Mehr Schutz für Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen: Banken sind zukünftig verpflichtet, bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe zu überprüfen, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird innerhalb von Sekunden über das Ergebnis der Prüfung informiert und kann auf dieser Grundlage entscheiden, ob er das Geld überweisen möchte oder nicht. Die Banken müssen die entsprechenden EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.
Am 14. Oktober verabschiedet sich Microsoft von dem bisher populärsten PC-Betriebssystem der Welt – Windows 10. Das bedeutet, dass es keine kostenlosen Updates mehr für Windows 10 geben wird, die neu entdeckte Schwachstellen beheben. Mit dem Support-Ende riskieren Nutzer, Opfer unentdeckter und nicht behobener Sicherheitslücken zu werden, wenn sie vorher keine Maßnahmen ergreifen. Upgrade-Verweigerer haben jedoch noch eine weitere Option, die sich Microsoft gut bezahlen lässt: Der Konzern bietet privaten Anwendern und gewerblichen Nutzern ein weiteres Jahr sogenannte Extended Security Updates (ESU) für 30 US-Dollar (rund 27 Euro) an.
Die EU plant am 12. Oktober die Einführung ihres neuen elektronischen Grenzsystems. Das derzeitige System der Passstempel soll ersetzt werden. Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern sollen umfassend digital erfasst werden. Das bedeutet, dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bereitgestellt werden müssen. Für die Einführung ist eine Übergangsphase von sechs Monaten vorgesehen.
Elektronische Patientenakte Pflicht für Ärzte
Ärztinnen und Ärzte sind ab Oktober verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu verwenden und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Die ePA soll beispielsweise den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtern.
Den Menschen in Deutschland wird gefühlt wieder eine Stunde geschenkt, und zwar bei der Umstellung auf die Winterzeit am 26. Oktober. Dann werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
Gartenbesitzer dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze ab dem 1. Oktober wieder radikal stutzen oder entfernen. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.
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