Netflix, Amazon, Messerverbot, E-Scooter, Eurowings: Das ändert sich im Juni
Autor: Redaktion
Bamberg, Samstag, 01. Juni 2019
Im Fußball kommen neue Handspielregeln, Netflix erhöht die Abo-Preise, das Playmobilland in Zirndorf erhält eine neue Piratenwelt. Außerdem wird im Bundestag voraussichtlich ein Messerverbot diskutiert. Was sich alles im Juni 2019 ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.
Das ändert sich ab Juni 2019 in Deutschland: Wie jeden Monat werden auch im Juni in Deutschland und Europa Neuerungen verkündet, Verordnungen geändert und neue Gesetze erlassen. inFranken.de hat die Änderungen gesammelt.
Ab Juni 2019: Neue Handspielregel im Fußball
Das für Fußballregeln zuständige IFAB (International Football Association Board) hat zwei Änderungen für die Handspielregel beschlossen. Dabei wird, laut der Sportschau, die "unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche" Teil des Regelwerks und unabsichtliches Handspiel teilweise strafbar. Außerdem gibt es Rote Karten bald auch für Trainer, bei Auswechslungen soll weniger Zeitspiel möglich sein und Gegner dürfen nicht mehr in der Freistoßmauer stehen.
E-Scooter: Ab Juni in Deutschland offiziell zugelassen
Ab dem 15. Juni wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten. Damit ist der Weg frei für E-Scooter auf Deutschlands Straßen beziehungsweise Radwegen. Auf Gehwegen sind die bis zu 20 km/h schnellen Elektro-Tretroller nach wie vor verboten - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist diesbezüglich im letzten Moment zurückgerudert, um eine rasche Zulassung sicherzustellen.
Bamberg ist bundesweit Vorreiter in Sachen E-Scooter: Schon seit März sind die Elektro-Flitzer im Rahmen eines Pilotprojekts in der Domstadt unterwegs. Der Fränkische Tag hat die E-Scooter ausführlich getestet.
Messerverbot: Änderung im Waffengesetz
In Deutschland könnte nach dem Willen der Bundesländer Niedersachsen und Bremen bald ein vollständiges Messerverbot an sehr vielen öffentlichen Orten gelten. Bislang gibt es ein solches Verbot nur für Messer ab zwölf Zentimetern Klingenlänge.
Der Antrag stammt ursprünglich von den Ländern Niedersachsen und Bremen. Er sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, wo sich viele Menschen aufhalten, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen. Für Handwerker, die beruflich ein Messer benötigen, sind Ausnahmen geplant.
Das entsprechende Gesetzesvorhaben liegt im Bundesrat. Der Bundestag könnte sich noch vor der Sommerpause - also im Juni 2019 - damit befassen.