- Mehrere Änderungen stehen im März 2023 auf dem Plan
- Entlastungen treten in Kraft: Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Heizöl-Rückerstattung und mehr
- Corona-Regeln werden weiter gelockert - eine Maßnahme bleibt jedoch
- Änderungen für Verbraucher*innen: Vom Post-Streik über Aldi-Prospekte bis hin zu teureren Krediten
- Alle Neuerungen hier im Überblick
Im März 2023 stehen wieder einige Neuerungen und Änderungen für deutsche Bürger*innen vor der Tür. So gibt es einige Änderungen bei der Energieversorgung, aber auch bei Aldi, Amazon und Krombacher.
Änderungen im März: Gaspreisbremse und Strompreisbremse
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass rückwirkend ab Januar 2023 die Kosten für Gas ein Jahr lang auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Nur die restlichen 20 Prozent werden voll berechnet. Für Mieter*innen wird es aber noch eine Weile dauern, bis sich ihr Nebenkostenabschlag ändert: Hier hängt alles von der Jahresabrechnung des Vermieters ab.
Ab 1. März gilt außerdem die Strompreisbremse. Sie soll Millionen Haushalte in Deutschland entlasten. Dazu wird für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Preis pro Kilowattstunde auf 40 Cent gedeckelt.
Solardach-Pflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude
Für neue Gewerbe- und Industriegebäude gilt ab 1. März eine Solardach-Pflicht. Konkret heißt das: Auf den Neubauten müssen Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden. Die Pflicht gilt auch für bereits geplante Vorhaben, deren Bauanträge, beziehungsweise Bauvorlagen, erst danach vollständig bei den Behörden eingehen.
Rückerstattung für Heizöl, Pellets, Kohle und Flüssiggas kommt
Wer mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizt, wird ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Falls du einen der genannten Kraftstoffe im Jahr 2022 bis zum 1. Dezember gekauft hast und er mehr als doppelt so teuer war wie beim letzten Kauf, kannst du die Rückerstattung in Anspruch nehmen. Folgende Kriterien hierfür müssen erfüllt sein:
- Heizöl: ab 1,21 Euro pro Liter
- Pellets: ab 0,41 Euro pro Kilogramm
- Flüssiggas: ab 0,99 Euro pro Liter
- Kohle: ab 0,17 Euro pro Kilogramm
Du musst außerdem einen Antrag samt eidesstattlicher Erklärung stellen. Die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt und insgesamt werden nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet. Bisher ist eine Antragstellung jedoch noch gar nicht möglich. Es werde laut Bayerischem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales"mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet."
Studenten können Energiepauschale beantragen
Ab 15. März sollen Studierende endlich die Energiepauschale beantragen können. Schon im September 2022 war beschlossen worden, dass Studierende und Fachschüler*innen eine 200-Euro-Energiepauschale bekommen sollen. Nun wurde die Plattform entwickelt, über welche die Anträge gestellt werden können. Für den Antrag ist jedoch ein BundID-Konto notwendig. Wann das Geld auf den Konten der Berechtigten ankommt, bleibt unklar.
Versicherungskennzeichen werden Pflicht
Ab dem 1. März dürfen Mofas, Mopeds und-Roller nur noch mit einem schwarzen Kennzeichen genutzt werden. Diese sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Versicherungskennzeichen soll allerdings jährlich wechseln zwischen schwarz, grün und blau. So lässt sich schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz auch aktuell ist.
Corona-Testverordnung läuft aus: Bald keine PCR-Teststellen mehr
Schon bald könnte es keine PCR-Teststellen mehr geben. Die Corona-Testverordnung gilt nämlich nur bis 28. Februar 2023, was bedeutet, dass es ab 1. März 2023 keine Zulassung mehr für das Betreiben von PCR-Teststellen gibt. Willst du dennoch einen PCR-Test machen, musst du dann zum Hausarzt oder ins Krankenhaus.
Masken- und Testpflicht fällt im März
Im März 2023 fallen weitere Corona-Regeln. Die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen endet. Für Besucher*innen gilt die Maskenpflicht jedoch weiterhin.
Umstellung auf Sommerzeit
Am Sonntag, 26. März, wird wieder an den Uhren gedreht. Diesmal "verlieren" wir eine Stunde: Um 2 Uhr werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt auf 3 Uhr. Trotz der geklauten Stunde hat die Sommerzeit aber auch etwas Gutes. Abends bleibt es dann wieder deutlich länger hell. Was eigentlich aus der Abschaffung der Zeitumstellung geworden ist, könnt ihr hier nachlesen.
Änderung im März 2023: EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet
Die EU-Ökoverordnung reguliert unter anderem den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte. Zum 1. März 2023 führt sie eine Änderung ein und wird ausgeweitet.
Hierunter fallen ab März auch Geräte der Premiumklasse, wie 8K-Fernseher, aber auch sogenannte OLED-TVs. Bis zum 1. März noch nicht in Verkehr gebrachte TV-Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.
Streik bei der Post: Stärkere Beeinträchtigung beim Versand droht
Schon seit Wochen kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Zustellung von Briefen und Paketen, denn bei der Deutschen Post wird gestreikt. Bis zum 8. März sollen die Gewerkschaftsmitglieder nun darüber abstimmen, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf geben soll. Das Ergebnis wird am 9. März bekannt gegeben. Sollten die Mitglieder überwiegend zustimmen, dürfte es noch stärkere Beeinträchtigungen beim Versand geben.
Leitzins wird erhöht - was heißt das für uns?
Am 16. März findet die turnusmäßige Zinssitzung im Rat der Europäischen Zentralbank statt. Es gilt als so gut wie beschlossen, dass die Währungshüter die Leitzinsen erneut erhöhen. Grund dafür ist die anhaltende Inflation. Für Verbraucher*innen bedeutet das: teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben, etwa auf Girokonten oder Tagesgeldkonten.
Krombacher erhöht Preise - nicht nur Bier betroffen
Eine wenig erfreuliche Änderung gibt es ab 1. März 2023 für Kund*innen von der Brauerei Krombacher. Krombacher hebt nämlich die Preise für seine Getränke an. Neben Bier erhöhen sich auch die Preise für nichtalkoholische Getränke wie Vitamalz, Orangina und das Schweppes-Sortiment.
Microsoft stellt Social-Plattform für Virtual Reality im März ein
Auch bei Microsoft gibt es eine Änderung. Der Tech-Gigant stellt seine Social-VR-Plattform AltspaceVR ein. Dies soll bis 10. März 2023 geschehen. Solltest du noch Daten sichern wollen, solltest du diese bis dahin herunterladen – andernfalls werden sie gelöscht.
Änderung im März 2023: Aldi Süd stellt Prospekte ein
Der Discounter Aldi wird ab März keine gedruckten Prospekte mehr herstellen. Er verzichtet zugunsten seines digitalen Angebots auf die Verschwendung von Papier. Damit folgt der Süd-Aldi seinem nördlichen Pendant, das schon seit geraumer Zeit einen WhatsApp-Prospekt anbietet.
Amazon stellt smarten Service ein
Amazon stellt zum 31. März 2023 den "Dash Replenishment"-Service ein. Dieser Service hat bei smarten Hausgeräten, wie beispielsweise einer Kaffeemaschine, Nachschub bestellt, wenn die Kaffeebohnen leer wurden.
"Dash Replenishment" kann nicht ersetzt werden, sofern nicht schon bis 11. Januar ein Umstieg auf "Alexa Skill" erfolgt ist. Wer dies versäumt hat oder kein Alexa-Gerät besitzt, schaut künftig in die Röhre und muss sich seinen Nachschub wieder selbst bestellen.
Bahn beschränkt Zugang zu Wartebereichen
Die sogenannten Bahn-Lounges dürfen ab März nur noch ganz bestimmte Bahn-Reisende nutzen. Die Wartebereiche an großen Bahnhöfen sind dann nur noch für Bahn-Gäste mit einer Fernverkehrsfahrkarte. Bislang konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Lounges in ihren Wartezeiten nutzen.
Mehr Geld für Künstler
Für Künstler soll es ab März dauerhaft mehr Geld geben. Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,2 auf 5 Prozent. Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen das bis Ende des Monats melden und dann eine höhere Abgabe zahlen.