Achtung, Falschparker: Wer die Straßenbahn blockiert, zahlt richtig viel - Urteil

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Ein Falschparker muss den Ersatzverkehr für die von ihm blockierte Straßenbahn zahlen: Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Rund 1000 Euro kostet den Mann seine verkehrswidrige Aktion. Symbolfoto: arifoto UG/dpa-Zentralbild/dp
Ein Falschparker muss den Ersatzverkehr für die von ihm blockierte Straßenbahn zahlen: Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Rund 1000 Euro kostet den Mann seine verkehrswidrige Aktion. Symbolfoto: arifoto UG/dpa-Zentralbild/dp

Ein Falschparker muss den Ersatzverkehr für die von ihm blockierte Straßenbahn zahlen: Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Rund 1000 Euro kostet den Mann seine verkehrswidrige Aktion.

Wer sein Auto falsch parkt und so eine Straßenbahn blockiert, zahlt eventuell mehr als den Strafzettel. Denn der Bahnbetreiber kann dann einen Ersatzverkehr einrichten, bis das Auto abgeschleppt ist. Die Kosten muss der Falschparker übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts 60308-Frankfurt am Main (Az.: 32 C 3586/16(72)) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.


Falschparker: Auto auf den Schienen der Straßenbahn abgestellt
 

In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der sein Auto auf den Schienen einer Straßenbahn abgestellt hatte. Bis das Fahrzeug abgeschleppt werden konnte, ließ die Verkehrsgesellschaft ihre Fahrgäste ersatzweise mit Taxis transportieren. Anschließend forderte sie den Falschparker auf, die Kosten für diesen Ersatzverkehr zu ersetzen, in Höhe von knapp 1000 Euro.


Urteil: Falschparker muss Schadenersatz bezahlen
 

Das Gericht gab dem Unternehmen Recht: Durch das Personenbeförderungsgesetz sei es verpflichtet gewesen, den Ersatzverkehr einzurichten. Der Mann sei daran Schuld und müsse daher Schadenersatz bezahlen. Auch die Höhe hielt das Gericht für angemessen: Eine ähnlich effiziente Alternative zum Taxi sei in der Kürze der Zeit nicht verfügbar gewesen.