Detmold/NRW: 15-Jährige soll psychiatrisch untersucht werden
Autor: Redaktion
Bielefeld, Montag, 11. November 2019
Das 15-jährige Mädchen,d as ihren Halbbruder im Schlaf erstochen hat, wird psychiatrisch untersucht werden. Ein Gutachten soll Auskunft über Schuldfähigkeit und geistige Entwicklung geben.
Update, 11.11.2019, 10.55 Uhr: Psychiatrische Untersuchung der 15-Jährigen soll Aufschluss geben
Das Motiv der 15-Jährigen, die ihren dreijährigen Halbbruder im Schlaf erstochen hat, ist weiter unklar. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, dass ein Gutachter Einschätzungen zu Schuldfähigkeit und geistiger Entwicklung geben soll. Mit 15 Jahren ist das Mädchen bereits strafmündig.
Der Anwalt der 15-Jährigen, Helmut Wöhler, strebe eine rasche psychiatrische Untersuchung seiner Mandantin in der U-Haft in Iserlohn an, teilt die Deutsche Presse-Agentur mit. Das Mädchen sei schwer zugänglich und auch der Anwalt wisse nicht, was in ihr vorgehe.
Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft sagte, dass der Persönlichkeitsschutz der 15-Jährigen ein zentraler Punkt sei. Einen "Bild"-Bericht, dem zufolge das Mädchen angeblich nach der Tat Botschaften mit Blut an die Wand schmierte, bevor es flüchtete, wollte er nicht kommentieren.
Experten warnten vor voreiligen Schlüssen. Wenn jemand seine Wut nicht unter Kontrolle habe, liege das immer an einem Mix an Gründen, sagte Mareike Schüler-Springorum, Ärztliche Direktorin des LWL-Therapiezentrums für Forensische Psychiatrie Marsberg in NRW. "Das ist ein komplexes Zusammenspiel." Die Psychotherapeutin Gisela Dreyer aus Bonn betonte: "Wut ist das intensivste und am schwierigsten zu kontrollierende Gefühl." Selbst Erwachsenen falle die Kontrolle darüber schwer. "Kontrolle der Wut gelingt allein über Selbstreflexion und über Sprache", so Dreyer. Defizite darin könnten zum Problem werden. Beide Expertinnen unterstrichen, dass zum Detmolder Fall bislang zu wenig bekannt sei, um sich konkret dazu äußern zu können.
Bei jugendlichen Straftätern müssten Experten verschiedene Punkte klären - etwa, ob der Täter Unrecht überhaupt verstehen und sein Handeln steuern könne, erklärte Schüler-Springorum. Oder auch, ob eine psychische Störung vorliegt. Zudem müsse ein Gutachter prüfen, wie die betreffende Person mit Gefühlen, Frust oder Stress mit den Eltern umgehe. Auch das Lernumfeld in der Schule sei zu beleuchten.
Update, 08.11.2019, 13.42 Uhr: 15-Jährige hält sich für Mörderin
Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld hat die 15 Jahre alte Halbschwester angegeben, sie halte sich selbst für die Täterin. Allerdings berufe sie sich auf Erinnerungslücken, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. "Als Motiv für die Tat ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in einem schwierigen familiären Umfeld lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt hat", schrieben die Ermittler. Einen konkreten Anlass für die Tat habe sie nicht genannt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließt das Amtsgericht Detmold am Freitag Haftbefehl wegen Mordes.
Der Haftrichter sei davon ausgegangen, dass die 15-Jährige die Tat aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke verübt habe. Wegen der Schwere der Tat und möglicher Fluchtgefahr sollte die 15-Jährige im Jugendgefängnis in Iserlohn untergebracht werden. Dort soll sie ein Psychiater auf ihre Schuldfähigkeit untersuchen.