"Wahlmanipulation der Ampel entlarvt": Söder spricht von "Klatsche" für Regierungsparteien

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Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Die CSU und Markus Söder freuen sich, auch wenn es für sie einen Wermutstropfen gibt - vorläufig jedenfalls.

Update vom 30.07.2024, 10.57 Uhr: Entscheidung zu Wahlrechtsreform sorgt für Freude bei der CSU

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht mit offensichtlicher Freude und Zufriedenheit entgegengenommen. "Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern - und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden", sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München.

"Das Urteil ist eine Bestätigung in unserem Kernanliegen, der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ist nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist", sagte Söder und fügte hinzu: "Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an."

Ein Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, denn diese bedeute ein Minus an direkter Demokratie. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei ausschlaggebend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

"Damit ist aber auch klar, dass ein Stimmensplitting dazu führen kann, dass Bayern im nächsten Bundestag schlechter vertreten wäre", argumentierte Söder. "Das heißt: Nur beide Stimmen für die CSU garantieren bayerische Abgeordnete im Bundestag."

Söder kündigte aber auch an, eine von der Union geführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung erneut ändern. "Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung." Söder bedankte sich dabei ausdrücklich bei der CDU, "die unser Anliegen gemeinsam mit uns vorgetragen und unterstützt hat".

Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Gemäß dieser Klausel konnten Parteien auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichten, jedoch mindestens drei Direktmandate gewannen. Das Gericht setzte dies nun vorläufig wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung verabschiedet hat. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Urteil vor Verkündung geleakt

Bereits am späten Montagabend (29. Juli 2024) kursierte das Urteil online. Das Dokument war eine Zeit lang auf der Internetseite des höchsten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber. Wie es zu der Veröffentlichung kam, blieb zunächst unklar.

Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen durchgesetzte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden – verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Um dies zu erreichen, hat die Koalition die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, und die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dass die Ampel die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft hat, ist aus Sicht der Karlsruher Richterinnen und Richter verfassungskonform.

Beschwerdeführer sahen Grundrechte verletzt

In Karlsruhe gingen gegen das Gesetz die bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke vor. Zudem hatten mehr als 4000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Antragsteller und Beschwerdeführer sahen vor allem zwei Grundrechte verletzt: die Wahlrechtsgleichheit nach Artikel 38 und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 im Grundgesetz.

Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stand insbesondere für CSU und Linke viel auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 erreichte die CSU, die nur in Bayern antritt, bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit gerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, würde sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag ausscheiden – auch wenn sie die meisten Wahlkreise in Bayern wieder direkt gewinnen sollte.

Die Linke wiederum zog bei der letzten Bundestagswahl nur über die Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Die Partei scheiterte 2021 an der Fünf-Prozent-Hürde, gewann aber drei Direktmandate. Nach der Abspaltung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) steckt die Linke wieder in einer tiefen Krise. Bei der Europawahl Anfang Juni erzielte sie nur noch 2,7 Prozent.

Ursprungsmeldung vom 30.07.2024, 08.09 Uhr: Wahlrechtsurteil geleakt? CSU könnte aus Bundestag fliegen

Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursiert ein Dokument, welches möglicherweise den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte am späten Montagabend (29. Juli 2024) die Darstellung, es handele sich um das Urteil, auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die heutige Urteilsverkündung, welche für 10 Uhr angesetzt ist.

Sofern das Dokument authentisch ist und tatsächlich das Urteil spiegelt, bewertet das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform teilweise als verfassungswidrig. Dabei geht es um die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht – nach ihr erhielten Parteien proportional zum Zweitstimmenergebnis Mandate im Bundestag, auch wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, solange sie mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linke.

Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Regelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr zur Anwendung kommen. Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags erheblich zu reduzieren – um mehr als 100 auf maximal 630 Abgeordnete.

Aufregung um Wahlrechtsurteil - für CSU und Linke steht einiges auf dem Spiel

Um dies zu erreichen, sieht die Reform künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor – dies wird in dem bekanntgewordenen Dokument ebenfalls als verfassungskonform eingeschätzt. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, während die anderen Parteien hierfür Ausgleichsmandate erhielten.

Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stände besonders für CSU und Linke einiges auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 erreichte die CSU bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Sollte sie bei der nächsten Wahl bundesweit unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, würde sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag ausscheiden – selbst wenn sie erneut die meisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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