Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen durchgesetzte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden – verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.
Um dies zu erreichen, hat die Koalition die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, und die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dass die Ampel die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft hat, ist aus Sicht der Karlsruher Richterinnen und Richter verfassungskonform.
Beschwerdeführer sahen Grundrechte verletzt
In Karlsruhe gingen gegen das Gesetz die bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke vor. Zudem hatten mehr als 4000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Antragsteller und Beschwerdeführer sahen vor allem zwei Grundrechte verletzt: die Wahlrechtsgleichheit nach Artikel 38 und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 im Grundgesetz.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stand insbesondere für CSU und Linke viel auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 erreichte die CSU, die nur in Bayern antritt, bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit gerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, würde sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag ausscheiden – auch wenn sie die meisten Wahlkreise in Bayern wieder direkt gewinnen sollte.
Die Linke wiederum zog bei der letzten Bundestagswahl nur über die Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Die Partei scheiterte 2021 an der Fünf-Prozent-Hürde, gewann aber drei Direktmandate. Nach der Abspaltung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) steckt die Linke wieder in einer tiefen Krise. Bei der Europawahl Anfang Juni erzielte sie nur noch 2,7 Prozent.
Ursprungsmeldung vom 30.07.2024, 08.09 Uhr: Wahlrechtsurteil geleakt? CSU könnte aus Bundestag fliegen
Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursiert ein Dokument, welches möglicherweise den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte am späten Montagabend (29. Juli 2024) die Darstellung, es handele sich um das Urteil, auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die heutige Urteilsverkündung, welche für 10 Uhr angesetzt ist.
Sofern das Dokument authentisch ist und tatsächlich das Urteil spiegelt, bewertet das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform teilweise als verfassungswidrig. Dabei geht es um die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht – nach ihr erhielten Parteien proportional zum Zweitstimmenergebnis Mandate im Bundestag, auch wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, solange sie mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linke.
Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Regelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr zur Anwendung kommen. Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags erheblich zu reduzieren – um mehr als 100 auf maximal 630 Abgeordnete.
Aufregung um Wahlrechtsurteil - für CSU und Linke steht einiges auf dem Spiel
Um dies zu erreichen, sieht die Reform künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor – dies wird in dem bekanntgewordenen Dokument ebenfalls als verfassungskonform eingeschätzt. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, während die anderen Parteien hierfür Ausgleichsmandate erhielten.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stände besonders für CSU und Linke einiges auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 erreichte die CSU bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Sollte sie bei der nächsten Wahl bundesweit unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, würde sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag ausscheiden – selbst wenn sie erneut die meisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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