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Tegernsee: Wirt will Google verklagen - Internetriese blockt ab


Autor: Redaktion

Tegernsee, Donnerstag, 11. Juli 2019

Ein bayerischer Wirt möchte den Internetkonzern "Google" verklagen. Dabei geht es um Falschinformationen, die für ihn geschäftsschädigend sind: Um den US-Konzern zu verklagen, benötigt er allerdings einen langen Atem.
Wirt Peter Hubert (r.) will Google verklagen. Foto: Bräustüberl Tegernsee


  • Bayerischer Wirt will Google verklagen
  • Alghoritmus mit falschen Angaben zu Lokal

Peter Hubert, Wirt des "Bräustüberl Tegernsee", will Internetriese Google verklagen. Der Bayer prangert an, dass der US-Konzern über Wochen hinweg falsche Informationen über sein mittelständisches Unternehmen verbreitet hat. Google vermeldete beispielsweise über Wochen hinweg, dass das Lokal voll sei. Das "Bräustürberl" sei "stark besucht", man müsse mit einer Wartezeit von einer Stunde rechnen - doch dem war nicht so.

Da diese Angaben Huberts Geschäft schädigen, versuchte er diese bei Google zu korrigieren. Alle Versuche verliefen jedoch im Sand. "Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht", so der Wirt zum Bayerischen Rundfunk.

Wirt will Google verklagen: Klage als letzte Option

Auf Huberts Nachfrage verwies ein Sprecher von Google auf den Algorithmus, der weltweit gleich agiere. Auf ein Schreiben von Huberts Anwalt reagierte der US-Konzern lediglich mit einem Standardschreiben des Supports, wie der Münchner Merkur berichtet.

Ein weiteres Problem ist, dass die Klageschrift seines Anwalts drei Mal nicht zugestellt werden konnte: Dies sei mehrmals gescheitert, da die Post den entsprechenden Brief schlichtweg nicht in der Google-Zentrale in Hamburg einwerfe, so Hubert gegenüber dem BR. Ende August entscheidet das Landgericht München, ob ein Gerichtsvollzieher die Klageschrift überbringen muss.

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tu