Nicht nur gemeinnützige Arbeit: Bayerisches Gericht verdonnert Hausbesetzer zu kurioser Strafe

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Nicht nur gemeinnützige Arbeit: Bayerisches Gericht verdonnert Hausbesetzer zu kurioser Strafe
Nicht nur gemeinnützige Arbeit: Ein bayerisches Gericht verdonnerte drei Hausbesetzer zu einer kuriosen Strafe.
Nicht nur gemeinnützige Arbeit: Bayerisches Gericht verdonnert Hausbesetzer zu kurioser Strafe
danaos-de/pixabay (Symbolbild)

Drei junge Leute besetzten im April vergangenen Jahres ein leerstehendes Hotel im Raum Rosenheim. Nun wurden sie dafür verurteilt - doch nur gemeinnützige Arbeit reichte dem Richter nicht.

Das Amtsgericht Rosenheim hat drei junge Hausbesetzer zu gemeinnütziger Arbeit und dem Verfassen jeweils eines Aufsatzes verurteilt. Damit sollten sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema angeregt werden, teilte das Gericht am Montag (26. Februar 2024) mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.  

Zwei Hausbesetzer müssen jeweils fünf Seiten zum Thema "Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsgarantie – warum unsere Verfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Hausbesetzungen zur Durchsetzung politischer Ziele nicht erlaubt" schreiben und dem Gericht vorlegen. Das Thema für den dritten Angeklagten lautet: "Bezahlbaren Wohnraum schaffen – was die Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien dazu vorsehen". 

Die drei Aktivisten hatten im April 2023 ein leerstehendes Hotel besetzt. Das Amtsgericht befand sie des Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig. Weil sie zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, verurteilte das Gericht sie nach Jugendrecht. Sie müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Aufsätze schreiben. "Die Angeklagten haben die strafrechtlichen Vorwürfe grundsätzlich akzeptiert und eine Erklärung zu ihren politischen Zielen abgegeben", teilte der Gerichtssprecher mit.