Nach 2G-Wegfall im Einzelhandel: Forderung nach Lockerung bei Friseur, Nagelstudios & Co. in Bayern

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Die 2G-Regelung wurde für den Einzelhandel gekippt - nun werden Forderungen laut, dies auch für körpernahe Dienstleistungen zu tun.
Die 2G-Regelung wurde für den Einzelhandel gekippt - nun werden Forderungen laut, dies auch für körpernahe Dienstleistungen zu tun. Symbolbild.
Die 2G-Regelung wurde für den Einzelhandel gekippt - nun werden Forderungen laut, dies auch für körpernahe Dienstleistungen zu tun.
Engin Akyurt/ Pixabay.com

Nachdem die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt wurde, fordert nun der Bayerische Handelsverband ebenfalls eine Aufhebung für körpernahe Dienstleistungen. Eine Lockerung würde demnach Friseur- und Kosmetiksalons und Nagel- und Fußpflegestudios betreffen.

Der Bayerische Handwerkstag fordert die Aufhebung der 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen. Neben Geimpften und Genesenen (2G) sollen künftig auch negativ Getestete (3G) die Läden betreten dürfen. Dieser Schritt sei nach der Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel nur folgerichtig, sagte Verbandspräsident Franz Xaver Peteranderl am Freitag (04. Februar 2022). Die Firmen litten seit Monaten unter starken Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs, obwohl sich die Zahl der Kunden gut über den Tag verteilen lasse.

Eine Lockerung würde Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegestudios betreffen. Der Handwerkstag fordert, dass die derzeit ausgesetzte Siebentagesinzidenz über 1000 gänzlich keine Rolle mehr spielen soll. Auch eine einheitliche Gestaltung der Regelungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird gefordert. Bislang gilt dort meist die 2G-Regel.

Handelsverband fordert Ende von 2G bei Friseur & Co.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich zuletzt ebenfalls für die Lockerung der 2G-Regel im Dienstleistungsbereich ausgesprochen. "Wir müssen die Rückkehr zur Normalität vollziehen, sobald es die Krankenhauslage irgendwie zulässt", sagte der Freie-Wähler-Chef und stellvertretende Ministerpräsident der "Augsburger Allgemeinen".

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Das Verbot von körpernahen Dienstleistungen wie den Friseurbesuch für Ungeimpfte könne man nicht monatelang aufrechterhalten, wenn die Intensivbelegung wieder deutlich sinke, so Aiwanger. Gleiches gelte für die strengen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte. Die Diskussion um Corona-Lockerungen in Bayern und ganz Deutschland wird seit einiger Zeit immer heftiger. Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Forderungen jedoch vorerst einen Dämpfer verpasst.

mit dpa

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