München: Hund fällt Kind (4) an und beißt Teil von Ohr ab - Halterin akzeptiert Urteil
Autor: Agentur dpa
München, Donnerstag, 16. März 2023
Fröhlich hüpft der Sechsjährige in den Gerichtssaal. Unter seinen dunklen Haaren versteckt sich ein Ohr, dem der obere Teil fehlt - es wurde abgebissen. Nach einem zähen Verhandlungstag akzeptiert die Hundehalterin ihre Verantwortung.
Update: 16.03.2023, 20.40: Hundehalterin akzeptiert ihre Strafe
Es bedurfte vieler Zeugen, einer unmissverständlichen Gutachterin und des eindringlichen Zuredens von Staatsanwalt und Richterin, bis eine Münchnerin am Donnerstag die Strafe für eine Attacke ihres Hundes auf ein Kind akzeptiert hat. Der Hund hatte einem damals Vierjährigen die Hälfte eines Ohres abgebissen. Nach einer umfangreichen und konfrontativen Beweisaufnahme zog die 58-Jährige vor dem Amtsgericht München ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der dem Verfahren zugrunde lag. Damit ist nun eine Bewährungsstrafe von acht Monaten rechtskräftig.
Diese Freiheitsstrafe ist für zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Chirurgin dem Kind 10.000 Euro Schadenswiedergutmachung plus 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Hund hatte im Beisein der Frau bereits mehrfach Kinder angegriffen und zum Teil auch schwer verletzt. Inzwischen darf sie "Dalmi" nicht mehr halten.
Video:
Dass ihr Liebling auch dem heute Sechsjährigen schweren Schaden zugefügt hat, wollte die Frau vor Gericht zunächst partout nicht einsehen. Unterstützt von ihrem Verteidiger beharrte sie vehement darauf, dass der Hund das Kind im September 2021 zwar angesprungen habe - "aber er hat das Kind nicht berührt". Die Verletzung müsse vorher geschehen sein, etwa als der Bub vom Fahrrad fiel.
Dabei war die Halterin nur wenige Wochen vor diesem Vorfall wegen fahrlässiger Körperverletzung von zwei Kindern rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem hatte sie zum Zeitpunkt des Angriffs bereits die Auflage, ihren Hund nur mit einem speziellen Kopfhalfter und nur im nüchternen Zustand auszuführen. Doch ein Atemalkoholtest bei der Hundehalterin ergab an dem Abend rund zwei Promille. "War nicht so eine glorreiche Idee", kommentierte die Richterin trocken.
Laut Anklage hatte die Mutter des Kindes gerade ihren ohne größere Folgen vom Rad gestürzten kleinen Sohn fertig getröstet, als der an einer Leine geführte Rüde den damals Vierjährigen ansprang und ihm durch die Kapuze seines Pullis die obere Hälfte des rechten Ohres abbiss. Die Hundehalterin beharrte hingegen auf ihrer Version. Den hohen Alkoholwert erklärte sie durch wiederholtes Händedesinfizieren.
Die Richterin begann daraufhin mit einer umfangreichen Beweisaufnahme. Fröhlich und aufgeräumt folgte auch der heute Sechsjährige der Richterin zur Befragung, die ohne Öffentlichkeit stattfand. Wegen seiner längeren Haare werde er wegen des betroffenen Ohres zwar nicht gehänselt, schilderte im Anschluss seine Mutter als Zeugin. "Er sagt nicht, dass er hässlich ist. Aber er möchte nicht, dass das jemand sieht." Vier Operationen seien nötig, um das Ohr eines Tages eventuell zu rekonstruieren.
Die Direktorin der Klinik für Kinderchirurgie der Berliner Charité, Karin Rothe, legte sich als Sachverständige zum Ende des vollen Verhandlungstages in einer aufgeheizten Stimmung fest: "Die Verletzung, so wie sie auch dokumentiert ist, und da gehe ich auch keinen Schritt zurück, stammt eindeutig von einer Hundebissverletzung." Nach dieser Aussage und der Erinnerung der Richterin, dass ein etwaiges Urteil wegen des mangelnden Geständnisses und der Vernehmung des Buben härter ausfallen würde als der Strafbefehl, knickte die Angeklagte dann ein.