Mühldorf am Inn: Baby stirbt bei Hausgeburt - wegen Fehlern von Hebammen?
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Mühldorf am Inn, Donnerstag, 29. Oktober 2026
Das Neugeborene wäre wohl lebensfähig gewesen. Doch es starb bei der Hausgeburt. Zwei Hebammen wurde deshalb der Prozess gemacht. Nach einem langen Verhandlungstag hat das Gericht entschieden.
Ein Verfahren gegen zwei Hebammen ist nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt in Taufkirchen (Landkreis Mühldorf am Inn) eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen fahrlässige Tötung vor. Das Amtsgericht Mühldorf am Inn entschied jedoch, dass die Tatbestände nicht für eine Verurteilung ausreichten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Hebammen zur Last gelegt, bei der Geburt im April 2021 eine Notfallsituation nicht erkannt und darauf nicht entsprechend reagiert zu haben. Beide äußerten im Prozess Bedauern über den Vorfall.
Verfahren gegen Hebammen nach Tod bei Hausgeburt eingestellt - Geldauflage und Fortbildung
Das Gericht verhängte dennoch Auflagen: Eine der Hebammen muss eine Geldsumme von insgesamt 10.000 Euro zahlen, die zur Hälfte an die Staatskasse und zur Hälfte an die Kinderkrebshilfe gehen soll. Zusätzlich muss sie eine 15-stündige Fortbildung zu den Themen fetale Herzüberwachung sowie Erkennen und Behandeln von Notfällen beim Deutschen Hebammenverband absolvieren. Gegen die zweite Hebamme wurde eine Geldauflage von 2000 Euro verhängt. Zahlreiche Hebammen verfolgten das Verfahren im Sitzungssaal.
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Laut Staatsanwaltschaft war die 41 Jahre Mutter in der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Sie war - wie im Prozess zur Sprache kam - im Zuge einer Kinderwunschbehandlung schwanger geworden. Wegen der bei der Untersuchung festgestellten Problematik sei im Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden. Zudem sei von einer Hausgeburt dringend abgeraten worden.
Die beiden Hebammen hätten die Mutter dringend dahingehend beraten müssen, dass sie im Krankenhaus entbinden sollte. Das sagten Sachverständige in dem Prozess.
Neugeborenes erstickte
Trotzdem unterstützen die Hebammen die Mutter bei der von ihr gewünschten Hausgeburt. Sie hätten den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden überwacht, warf die Anklagebehörde ihnen vor. Dadurch hätten sie die Komplikationen während des Geburtsvorgangs nicht erkannt und nicht angemessen auf die Notfallsituation reagiert.
Das Kind sei schließlich tot geboren worden. Wiederbelebungsmaßnahmen - unter anderem von herbeigerufenen Notärzten - blieben erfolglos. Der Obduktion zufolge erstickte das Neugeborene, es sei zuvor lebensfähig gewesen, hieß es im Prozess. Bei einer fachgerechten Geburt - womöglich mit Kaiserschnitt - hätte das Kind gesund zur Welt kommen können. Bei einem ähnlichen Prozess in Niedersachsen ist eine Hebamme zu einer Haftstrafe verurteilt worden.