Druckartikel: Mord an Studentin Hanna aus Aschau? Angeklagter äußert sich - aber nicht zum Fall

Mord an Studentin Hanna aus Aschau? Angeklagter äußert sich - aber nicht zum Fall


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Aschau im Chiemgau, Montag, 11. August 2025

Im Indizienprozess um den Mord an Studentin Hanna kommt das Landgericht Traunstein zu einem deutlichen Urteil. Doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Fall muss neu verhandelt werden. Bevor es losgeht, spricht der Angeklagte, der im Prozess die ganze Zeit geschwiegen hat.
Der Angeklagte (l.) im Prozess um den Tod der Studentin Hanna sitzt neben seiner Rechtsanwältin Regina Rick im Gerichtssaal des Landgerichts Traunstein.  Wegen Mordes an der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein den 23-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nun muss der Mordfall Hanna neu verhandelt werden.


Über aktuelle Entwicklungen im Prozess zum Tod einer jungen Studentin nach einem Discobesuch in Aschau berichtet inFranken.de. Meldungen ab dem 7. November 2023 sind in diesem Artikel zu finden. Berichte bis zum 6. November 2023 gibt es in unserem vorherigen Ticker zum Nachlesen.

Im Prozess um den Mord an der 23-Jährigen in Aschau im Chiemgau ist ein mittlerweile 23 Jahre alter Deutscher wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung der Jugendkammer hat der damals 20-Jährige die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen. Seine Verteidigerin kündigte unmittelbar nach Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Rund ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung wieder auf.

Update vom 11.08.2025: Angeklagter gibt Interview vor neuem Prozess 

Vor dem neuen Verfahren um das Tod der Aschauer Studentin Hanna hat der angeklagte junge Mann ein Interview gegeben. "Unschuldig im Gefängnis ist jede Minute zu lang", sagte der 23-Jährige dem Münchner Merkur, der eigenen Angaben zufolge "im Moment keinen Kontakt zu jemanden", außer seiner Familie habe. 

Vor Gericht wird er zu den konkreten Anschuldigungen jedoch weiterhin schweigen. "Wir werden ihn nicht sprechen lassen", sagt Anwältin Regina Rick, die den 23-Jährigen zusammen mit Yves Georg in dem neuen Verfahren Ende September verteidigen wird, der Deutschen Presse-Agentur. Ob ihr Mandant sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern werde, sei noch offen.

Das Landgericht Traunstein hatte den Mann im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen schwerer Körperverletzung und Mordes verurteilt. Rick hatte bereits damals Freispruch beantragt. "Das Ziel ist der Freispruch wegen erwiesener Unschuld", sagt sie auch jetzt.

Urteil durch BGH aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Revision des Angeklagten hin das Urteil aufgehoben, seit Juni ist der Angeklagte auf freiem Fuß. Der BGH begründete die Aufhebung mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte laut BGH an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen.

Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber jedoch in Unkenntnis gelassen. "Einer Befragung durch diese Staatsanwaltschaft setze ich ihn nicht aus", sagte Rick nun zur Begründung, warum ihr Mandant wie schon im ersten Prozess zur Sache schweigen wird.

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven von hinten attackiert und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.

Unfall oder Mord?

Die Verteidigung ging stets davon aus, dass Hanna bei einem Unglück starb. "Ich bin ganz sicher", bekräftigte Rick. Hanna hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Die Verteidigung hat mehrere Gutachten eingeholt und geht auch auf dieser Grundlage davon aus, dass die Frau in den Bach stürzte, vom Wasser mitgerissen wurde und sich die Verletzungen unter anderem an einem Wehr zuzog. Ihre Leiche wurde flussabwärts in der Prien gefunden.

Dem Münchner Merkur sagt der Angeklagte nun: "Ich hoffe, es klärt sich alles auf. Für meine Familie und für die Familie von der Hanna." Die Eltern waren Nebenkläger in dem Prozess.

Update vom 20.06.2025: Beschuldigter soll aus Haft freikommen

Mehr als zweieinhalb Jahre nach seiner Festnahme soll der wegen Mordes an der Studentin Hanna in Aschau verurteilte Beschuldigte aus der Haft entlassen werden. Nach vorläufiger Einschätzung der Beweislage sei anzunehmen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubhaft sei, teilte das Landgericht Traunstein mit. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September starten.

Eine Gerichtssprecherin erklärte nun, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vorherigen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht gegen den Angeklagten sei daher derzeit nicht anzunehmen. Klarheit darüber wird jedoch erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.

Bei dem Zeugen handelt es sich um einen ehemaligen Mithäftling des wegen Mordes an der Medizinstudentin Beschuldigten. Er hatte vor Gericht ausgesagt, der inzwischen 23-Jährige hätte ihm die Tat gestanden. 

Aufhebung des Urteils mit Verfahrensfehler begründet

Das Landgericht Traunstein hatte den Angeklagten im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. Später hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch aufgehoben. 

Die Verteidigung - Regina Rick und Yves Georg - legte Revision ein. Sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten daraufhin, hatte auf Freispricht plädiert und nach der Aufhebung des Urteils drei neue Gutachten vorgelegt.

Die Aufhebung des Urteils begründete der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung darüber jedoch in Unkenntnis gelassen. 

Update vom 06.06.2025: Prozess um Hannas Tod im September möglich

Vor Beginn des neuen Mordprozesses um den Tod der Studentin Hanna hat die Verteidigung des Angeklagten drei neue Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Studentin bei einem Unfall starb und nicht getötet wurde. Diese Theorie war bereits Teil des ersten Prozesses, wurde jedoch damals durch das Gericht verworfen.

Dabei ging es um die Frage, ob die am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckte Medizinstudentin ihre Verletzungen durch das Treiben im Gewässer erlitten haben könnte. Der Gerichtsmediziner kam  aufgrund der Aussagen eines Hydromechanikers zum Wasserlauf - mit diversen Wasserwalzen und Hindernissen - im ersten Prozess dem Schluss, dass angesichts der Verletzungen ein Unfall höchst unwahrscheinlich sei. Anträge der Verteidigung, diese These durch Gutachten genauer prüfen zu lassen, wurden während der Verhandlung abgelehnt. 

Den neuen Gutachten der Verteidigung zufolge könnte die betrunkene Studentin jedoch auf dem Heimweg nach dem Besuch eines Clubs in Aschau im Chiemgau in den nahen Bärbach gefallen und sich die Verletzungen abwärts im Fluss Prien an Hindernissen zugezogen haben. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Zweifel an wichtigem Zeugen?

Besonders im Fokus stehen dabei die Kopfverletzungen, die an Hannas Leiche festgestellt wurden. Bisher ging das Gericht davon aus, dass diese durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden sein müssten. Laut Verteidigerin Regina Rick gibt es jedoch unter anderem eine Stauklappe, an der Hannas Körper aufgeprallt sein könnte. Dort gebe es mehrere Sechskantschraubenmuttern, die 24 Millimeter groß sind - genauso wie Wunden an Hannas Kopf.

Das dritte Gutachten beschäftigt sich nach Angaben des BR mit einem Anruf, der in der Todesnacht von Hannas Handy abging. Demnach geht es darum, ob die Studentin den Anruf selbst abgesetzt hatte, oder ob dieser durch den Kontakt mit Wasser ausgelöst worden sein könnte. Wie die Bild unter Berufung auf das Gutachten berichtet, soll der Anruf wahrscheinlich nach dem Wasserkontakt stattgefunden haben. Das würden die Daten aus den Temperatur-Sensoren nahe legen. Möglich sei, dass der Anruf durch Wasserkontakt ausgelöst wurde, hieß es. 

Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, Die Kammer habe zudem selbst ein aussagepsychologisches Gutachten beauftragt, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa. Dabei soll es um die Angaben eines wichtigen Zeugen gehen.

Umstrittenes Urteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben

Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 23-jährigen Angeklagten im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Nach Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.

Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert.

Der Senat des Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und begründete seine Entscheidung mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.

Antrag auf Haftprüfung eingereicht

Am Montag (2. Juni 2025) reichten die beiden Rechtsanwälte einen Antrag auf Haftprüfung ein und wollten die sofortige Freilassung des aus ihrer Sicht unschuldigen Mandaten erreichen. Laut Rick muss darüber binnen zwei Wochen entschieden werden. Auch darüber hatten Medien bereits berichtet.

Laut der Gerichtssprecherin könnte neue Prozess um den Tod der Medizinstudentin vor dem Landgericht Traunstein Mitte September starten. Termine stünden allerdings noch nicht fest, hieß es.

Update vom 16.04.2025: BGH hebt Urteil auf - das ist die Begründung

Nach dem Prozess um den Tod der Studentin Hanna hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen jungen Mann wegen Mordes an der Medizinstudentin aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Das teilte der BGH über ein Jahr nach dem Schuldspruch im Mordprozess mit. Zunächst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet. 

Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 23-Jährigen im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.

Nach Ansicht der Kammer hatte der damals 20-Jährige bei einer Jogging-Runde die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen. Dort ertrank sie. Stunden später fand ein Passant ihre Leiche viele Kilometer weiter im Fluss Prien, in den der Bärbach mündet. Eine "Spontantat" sei das gewesen, Hanna ein Zufallsopfer, so die Auffassung der Kammer. 

Zweifel an der Schuld: Verteidigung ging in Revision

Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. Die Anwälte – die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank sowie die Anwältin Regina Rick – hatten unter anderem die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach fiel. Die Version, die junge Frau könne gestürzt sein verwarf die Kammer als abwegig und "lebensfremd".

Der Senat des BGH begründet seine Entscheidung nun mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, so die Entscheidung des BGH. Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber jedoch im Dunkeln gelassen.

Die Verteidigung habe dies erst mehr als einen Monat später erfahren, argumentiert der BGH. Laut Bild soll Rick zufällig in der Akte auf die E-Mails gestoßen sein. Die Verteidigung stellte damals einen Befangenheitsantrag, der aber abgelehnt wurde. Dies hielt der Überprüfung durch den Karlsruher Senat nicht stand. "Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteiisch ihm gegenüber verhielt", teilt der BGH nun mit.

Andere Kammer muss nun neu verhandeln

Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Fall erneut verhandeln. Wann ein neues Verfahren beginnen könnte, war zunächst unklar. Der Tatverdächtige im Mordfall Hanna bleibt zunächst in Haft. Seine Anwältin will dagegen vorgehen. Dem Münchener Merkur sagte sie: "Sollte er nicht entlassen werden, gehe ich davon aus, dass der neue Prozess im Sommer oder Herbst beginnt."

Es wäre nicht das erste Mal, dass Rick einen Mandaten aus der Haft holt. 2023 wurde ein Mandant von ihr im sogegannten "Badewannen-Mord" freigesprochen, nachdem er 13 Jahre lang unschuldig hinter Gittern saß. 

Update vom 20. März 2024: "Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab" - Richterin appelliert an Beteiligte

"Um sie wehrlos zu machen, schlägt er ihr mehrfach mit einem harten Gegenstand - wohl einem Stein - auf den Kopf", sagt Richterin Jacqueline Aßbichler. Er habe Hanna die Jacke ausgezogen und die Schuhe, weil er sich an ihr habe vergehen wollen. Dann habe er von ihr abgelassen und sie in den reißenden Bärbach geworden. "Er weiß, dass eine bewusstlose Person im Wasser ertrinkt."

So schildert Aßbichler am Dienstag (19. März 2024), wie sich das Gericht die letzten Momente im Leben der 23 Jahre alten Studentin Hanna nach monatelanger Prüfung und Abwägung der Indizien vorstellt - und wie das Vorgehen ihres Mörders. Zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Mordes aus Verdeckungsabsicht verurteilt die Richterin den inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten. Hannas Mutter weint im Gerichtssaal. 

Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass Hanna Opfer eines Verbrechens wurde und auch "keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Täter war". Aßbichler sieht "einen Angriff auf Hanna", keinen Unfall. Die Version der Verteidigung, die junge Frau könne selbst gestürzt sein, verwarf das Gericht als abwegig und "lebensfremd": "Wer noch an einen Unfall glaubt, dem kann man - glaub ich - alles erzählen."

Richterin richtet deutliche Worte an die Verteidigung

Nach Auffassung der Kammer hat der damals 20-Jährige, der wegen einer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den Bach geworfen. Eine "Spontantat" sei das gewesen, Hanna ein Zufallsopfer. 

Mit dem Urteil geht ein langer Indizienprozess zu Ende. Dieser endet nicht nur mit einem klaren Urteil, sondern auch mit deutlichen, ungewöhnlichen Worten an die Verteidigung

Aßbichler kritisiert Anwältin Regina Rick scharf. Sie wirft ihr vor, sie trage das Verfahren "auf die Straße", verhalte sich "eines Organs der Rechtspflege unwürdig" und rügt vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Laufe des Prozesses im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war. 

Verteidigung rechnet mit möglichem Erfolg vor dem Bundesgerichtshof 

In seinem Fall hatte das Gericht in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, für deren angebliche Ermordung er in Haft saß, bei einem Unfall gestorben sei. "Das ist natürlich genau vergleichbar", sagt Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatte. Sie spricht von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betont: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."

Im Laufe des Verfahrens hatte Rick einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt wegen eines aus ihrer Sicht unzulässigen Mailwechsels zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben könnte. 

"Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab an das nächste Gericht", sagt Aßbichler und appelliert an alle Beteiligten, "sich dieser großen Verantwortung bewusst zu sein". Dann könne "die Wahrheit nicht mit Füßen getreten werden".  Über Hannas Eltern, die das Verfahren als Nebenkläger verfolgten, sagt Aßbichler, ihre Belastung sei "unvorstellbar". Das Traunsteiner Urteil sei für sie trotzdem erst einmal ein Schlusspunkt, betont ihr Anwalt Walter Holderle. Sie wüssten nun, dass ihre Tochter einfach "zur falschen Zeit am falschen Ort war". Er fügte hinzu: "Auf der anderen Seite wird Hanna nicht mehr lebendig und es bleibt die Trauer."

Update vom 19. März 2024, 16.30 Uhr: Verurteilter will Revision einlegen

Der am Dienstag wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilte Mann will die Entscheidung des Landgerichts Traunstein anfechten. Seine Verteidigerin Regina Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betonte: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."

Das Gericht hatte ihren Mandanten nach einem langen Indizienprozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes aus Verdeckungsabsicht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige die 23-jährige Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat.

Die Version, die junge Frau könne gestürzt sein, es könne sich um einen Unfall handeln, verwarf das Gericht als abwegig und "lebensfremd". Aßbichler kritisierte die Verteidigung Ricks scharf. Sie warf ihr vor, sie trage das Verfahren "auf die Straße", verhalte sich "eines Organs der Rechtspflege unwürdig" und rügte vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war. 

In seinem Fall hatte das Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, für deren angebliche Ermordung er in Haft saß, bei einem Unfall gestorben sei. "Das ist natürlich genau vergleichbar", sagte dagegen Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert und im Laufe des Verfahrens einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt hatte wegen eines Mailwechsels zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben könnte. 

Update vom 19. März 2024, 12.15 Uhr: Urteil im Mordfall Hanna gefallen - Neun Jahre Jugendstrafe

Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein am Dienstag (19. März 2024) den angeklagten jungen Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Auffassung der Jugendkammer hat der damals 20-Jährige die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. "Es handelte sich nicht um einen Unfall", sagte die Vorsitzende Richterin. 

Laut Obduktion ertrank die 23-Jährige. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war und ihm Gutachter Reifeverzögerung attestierten, verhängte das Gericht eine Jugendstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Die Anklage sah nach rund einem halben Jahr Prozessdauer und mehr als 30 Verhandlungstagen die Schuld des Angeklagten vollumfänglich bestätigt. 

Die Anwälte des jungen Mannes hatten hingegen Freispruch gefordert. Sie sahen viele Widersprüche unter anderem in Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen - und halten die Schuld ihres Mandanten keineswegs für erwiesen. Nach ihrer Auffassung könnte Hanna, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach gestürzt sein.

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Prozess teil. Deren Anwalt hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft angeschlossen. Er sagte in seinem Plädoyer, für die Eltern stelle sich tausendfach die Frage: "Warum?" Diese Frage sei in dem Prozess bedauerlicherweise unbeantwortet geblieben. 

Hanna hatte in jeder Nacht im Oktober 2022 im "Eiskeller" gefeiert und die Disco am frühen Morgen verlassen. Zu Hause kam sie nie an. Stunden später fand ein Passant ihre Leiche viele Kilometer weiter im Fluss Prien, in den der Bärbach mündet.

Update vom 19. März 2024, 6.25 Uhr: Nach mehr als einem halben Jahr - Urteil soll heute fallen

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna will das Landgericht Traunstein am Dienstag (19. März 2024) um 12 Uhr nach mehr als 30 Verhandlungstagen das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes, die Verteidigung sieht keine Schuld ihres Mandanten und fordert Freispruch.

Nach Auffassung der Anklage hatte der damals 20 Jahre alte Mann die 23-jährige Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen. 

Nach Auffassung der Verteidigung fehlen hierfür die Beweise. Laut Obduktion ertrank Hanna in den Fluten. Die Anwälte des jungen Mannes sahen stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte. Doch der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess gestaltete sich schwierig. Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort.

Aschau-Prozess um getötete Hanna: War es Mord oder doch ein Unfall?

Die Anklage ist von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und in der Tat entladen. Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, sagt der Staatsanwalt. "Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht", sagt Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl sagte über eine andere: "Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat."

Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger - und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler dem Publikum im voll besetzten Gerichtssaal, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben.

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Immer wieder kämpfte bei den Plädoyers die Mutter mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich "tausendfach die Frage: warum?", sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet" geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an. 

Update vom 17.03.2024: Mühsamer Prozess um Tod der Studentin Hanna - Urteil erwartet

Viele Jahre Gefängnis wegen Mordes oder Freispruch: Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna liegen die Auffassungen von Anklage und Verteidigung über die Beweislage nach mehr als 30 Verhandlungstagen weit auseinander. Fast ein Vierteljahr später als ursprünglich angepeilt soll am Dienstag (19. März 2024) vor dem Landgericht Traunstein das Urteil gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Anwälte des jungen Mannes forderten Freispruch.

Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Doch auch jetzt ist aus Sicht der Verteidigung nicht erwiesen, was am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 geschah. Die 23-jährige Medizinstudentin hatte damals in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich von dort auf den Weg nach Hause gemacht. Dort kam sie nie an. 

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 20 Jahre alte Deutsche Hanna auf dem Heimweg aus sexuellen Motiven angriff, schwer verletzte und dann in den Bärbach warf. Laut Obduktion ertrank Hanna in den Fluten. Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren - und verzichtete auch auf sein letztes Wort. Die Plädoyers verfolgte er fast regungslos, mit vor sich gefalteten Händen. Nur beim Plädoyer von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler schüttelte er einmal den Kopf.

Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass der Angeklagte "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Fiedler. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und schließlich in der Tat entladen, die eine ganze Region in einen Schockzustand versetzt und für die betroffene Familie alles verändert habe. 

Behinderungen ziehen Prozess in die Länge

Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, resümierte der Staatsanwalt. "Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht", hielt Verteidigerin Regina Rick entgegen. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, auf Aussagen von Zeugen, auf das Verhalten des jungen Mannes.

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank sezierten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen, dröselten teils widersprüchliche Aussagen auf - bis davon kaum etwas übrig zu bleiben schien. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl sagte über eine andere: "Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat."

Immer wieder rumorte es in dem Verfahren. Ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger - und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler den weit über 100 Menschen im voll besetzten Gerichtssaal auch noch, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben.

Geht der Prozess nach dem Urteil weiter? Revision möglich

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger teil. Immer wieder kämpfte bei den Plädoyers vor allem die Mutter mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich "tausendfach die Frage: warum?", sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet" geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umgebracht habe, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an. 

Wie auch immer das Urteil ausfällt: Schuldig mit langer Haft oder Freispruch mangels Beweisen - es scheint fast unvermeidbar, dass entweder Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Rechtsmittel einlegen. Das letzte Wort wird wohl am Dienstag noch nicht gesprochen sein.

Uptate vom 08.03.2024, 15.50 Uhr: Plädoyers im Prozess verlesen

Schuldig oder unter falschem Verdacht? Langjährige Haft wegen Mordes - oder Freispruch? Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau gehen die Auffassungen von Anklage und Nebenklage einerseits und Verteidigung andererseits über den Nachweis der Schuld des 22 Jahre alten Angeklagten diametral auseinander. Aussagen von Zeugen, von Gutachtern - und selbst ein Video, das vor Gericht gezeigt wurde, beurteilten beide Seiten in ihren Plädoyers am Freitag vor dem Landgericht Traunstein teils unterschiedlich. Der Angeklagte schweigt in dem Verfahren - und verzichtete auch auf sein letztes Wort.

Die Verteidiger sehen keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung und verlangten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen neuneinhalb Jahre Haft wegen Mordes nach Jugendstrafrecht für den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Laut Anklagevorwurf soll der Mann die 23-jährige Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club Eiskeller in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank sie.

Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Fiedler. An den 33 Tagen der Hauptverhandlung sei "im wahrsten Sinne des Wortes jeder Stein umgedreht" worden. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht. Der Prozess berührt viele aus der Gegend emotional. Vor dem Gericht standen die Menschen Schlange, die rund 100 Zuschauerplätze in dem Saal waren komplett besetzt.

Immer wieder rumorte es in dem Verfahren. Ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger - und dann auch noch Hinweise auf einen Amoklauf: Der im Oktober vergangenen Jahres gestartete und mehrfach verlängerte Prozess hat einen unruhigen Verlauf genommen. Und mittendrin in dem Trubel, auf eine Weise verloren, Hannas Eltern als Nebenkläger. Das Leid steht ihnen tief ins Gesicht geschrieben. Es lässt sich erahnen, wie schwer für sie die Teilnahme an diesem Prozess ist, in dem jedes Beweismittel, jeder Hinweis x-fach erörtert und teils unterschiedlich interpretiert wird.

Für die Eltern stelle sich "tausendfach die Frage: warum?", sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage der Eltern sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet" geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schließe sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an.

Holderle kritisierte erneut, interne Aktenteile aus dem Prozess seien nach außen gegeben worden. Er hat deshalb Strafanzeige gestellt. Für die Eltern sei schwer verständlich, dass ein erwachsen wirkender Mann, der wenige Wochen nach der mutmaßlichen Tat 21 Jahre alt wurde, nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei, sagte Holderle weiter. Jedoch sei hier den Gutachtern zu folgen.

Es gehe um den Tod eines "liebenswerten jungen Mädchens", eines "allseits beliebten jungen Menschen", der "sein ganzes Leben noch vor sich hatte", sagte Holderle weiter. Ein Unfall - den die Verteidigung für möglich hielt - sei ausgeschlossen. Ein Video an der Garderobe des Clubs zeige, dass die junge Frau wegen des Alkoholgenusses keineswegs körperlich eingeschränkt war.

Die Anwälte des Angeklagten sahen hier in Hannas Bewegungen hingegen Unsicherheiten. Sie stellten in ihren Plädoyers auch wichtige Zeugenaussagen infrage, die den Mordvorwurf der Anklage stützen.

Eine Bekannte des Angeklagten hatte angegeben, dieser habe ihr bereits am 3. Oktober 2022 vom gewaltsamen Tod einer jungen Frau berichtet - als der Fall noch gar nicht öffentlich bekannt war. Später allerdings schwieg die Zeugin - möglicherweise traf sie den Angeklagten erst einen oder zwei Tage später, als der Fall zentrales Gesprächsthema in der Region war. "Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat", sagte der Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl.

Sein Kollege Anwalt Markus Frank dröselte teils widersprüchliche Aussagen von anderen Bekannten des Angeklagten auf. Eklatante Punkte passten hier nicht zusammen, sagte Frank. Bei einem Mithäftling, der den Angeklagten belastet hatte, gehe es wiederum um einen jungen Mann, "der es mit der Wahrheit als andere als genau nimmt", sagte Frank, der hierfür Beispiele anführte. Der Häftling hätte ursprünglich später vor derselben Kammer seinen Prozess gehabt - und habe sich somit durch die Aussage Erleichterungen im eigenen Verfahren erhofft.

Die Wahlverteidigerin Regina Rick sprach unter anderem erneut einen Mail-Wechsel zwischen dem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar an, bei dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen. Rick hatte deshalb einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, den aber eine Vertretungskammer zurückwies. In eineinhalb Wochen, am 19. März, wird nun das Urteil erwartet.

Update vom 08.03.2024: Strenge Polizeikontrollen wegen Hinweis auf möglichen Amoklauf bei Hanna-Prozess

Wegen Hinweisen auf einen Amoklauf hat es vor dem Prozess um den Tod der Studentin Hanna vor dem Landgericht Traunstein besonders strenge Polizeikontrollen gegeben. "Wir haben alles im Griff, wir haben alles getan", sagte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler am Freitag (8. März 2024) vor Beginn der Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal. Wer aus diesem Grunde nun den Raum verlassen wolle, könne dies tun. Vorsorglich wurden die Vorhänge des Gerichtssaals zugezogen, um keine Blicke von außen zu ermöglichen.

In einem emotionalen Vortrag forderte der Anwalt der Eltern im Prozess um den Tod der Studentin eine Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft. Er schließe sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, die neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten verlangt hatte, sagte der Anwalt Walter Holderle vor dem Landgericht Traunstein. 

Es gehe um den Tod eines "liebenswerten jungen Mädchens", eines "allseits beliebten jungen Menschen", der "sein ganzes Leben noch vor sich hatte", sagte Holderle. Für die Eltern, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, stelle sich "tausendfach die Frage: Warum?" Die Frage der Eltern, warum ihre Tochter umgebracht wurde, sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet", geblieben, sagte Holderle. Die Frage, wer sie umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt. 

Plädoyers bei Prozess um getötete Hanna - Angeklagter schweigt weiter

Der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Prozess geschwiegen. Er soll nach Auffassung von Anklage und Nebenklage die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben.

Die junge Frau hatte in der Nacht zuvor in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht – dort kam sie nie an. Stunden später wurde sie tot im Fluss Prien entdeckt, in den der Bärbach mündet.

Update vom 06.03.2024: Hanna-Prozess geht in Endrunde - wann das Urteil fallen soll

Der Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau vor dem Landgericht Traunstein geht in die Endrunde. An diesem Freitag (8. März 2024) wird plädiert, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Wahrscheinlich am 19. März solle ein Urteil gesprochen werden. Medien hatten darüber berichtet.

Das Gericht hatte am Dienstagnachmittag rund ein halbes Dutzend weiterer Beweisanträge der Verteidigung zurückgewiesen. Das Verfahren hat sich nicht zuletzt wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen das Gericht verzögert. Eine Vertretungskammer wies den Antrag jedoch als unbegründet zurück.

Hanna hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie aber nie an. Stunden später wurde sie tot im Fluss Prien entdeckt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin.

Unfall oder Mord? Verteidigung legt eigene Argumente vor

Die Verteidigung hatte stets auch einen Unfall nicht ausgeschlossen. Sie argumentierte, Hanna, die rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte, könne womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein.

Zentrales Thema des Prozesses war deshalb die Frage, ob die Verletzungen Hannas auch vom Treiben im Fluss mit seinen Wasserwalzen und Hindernissen herrühren konnten. Die Erkenntnisse der Sachverständigen hatten hingegen eher gegen einen Unfall gesprochen.

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Update vom 01.03.2024: Prozess zieht sich hin - so geht es weiter

Der Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau zieht sich weiter hin. Das Landgericht Traunstein wolle voraussichtlich mindestens zwei weitere Termine festsetzen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstagabend (29. Februar 2024) nach der Verhandlung mit. Neben dem bereits festgesetzten 5. März soll nun auch am 12. März 2024 verhandelt werden, ein weiterer Termin sei noch in der Abstimmung.

In der Verhandlung ging es am Donnerstagnachmittag (29. Februar 2024) unter anderem um die Ergebnisse einer Auswertung von DNA-Spuren. Drei Beweisanträge der Verteidigung seien zurückgewiesen worden, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Sechs Anträge seien aber noch offen. Noch einmal habe das Gericht zudem eine Frist für weitere Beweisanträge bis 5. März eingeräumt. Ob weitere Verhandlungstermine gebraucht würden, sei auch abhängig davon, ob hier noch Anträge gestellt würden.

Das Verfahren hatte sich nicht zuletzt wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen das Gericht verzögert. Eine Vertretungskammer hatte den Antrag jedoch diese Woche als unbegründet zurückgewiesen. 

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Update vom 28.02.2024: Hanna-Prozess droht wegen Mails zu platzen - wichtige Entscheidung gefallen

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Eine Vertretungskammer bewertete den Antrag der Verteidigung als unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch (28. Februar 2024) mitteilte. 

Hintergrund des Antrags war ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt. Die Bild-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. 

Die Vertretungskammer begründete ihre Ablehnung des Befangenheitsantrag sowohl mit dem Kontext des Mail-Verkehrs als auch mit dem weiteren Verfahrensgang. Die Vorsitzende Richterin habe in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilt, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte – so dass eine Besorgnis der Befangenheit nicht bestehe. Die Anwälte hatten angeführt, die Mails ließen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Ein inzwischen 22-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt. Er schweigt vor Gericht. 

Update vom 22.02.2024: Eltern von getöteter Hanna stellen Strafanzeige

Neue Wendung im Traunsteiner Prozess um den Tod der Studentin Hanna: Die Eltern der jungen Frau haben Strafanzeige gestellt. Dabei geht es um die mutmaßliche Weitergabe von Akteninhalten aus dem Verfahren zum einen an die Presse, zum anderen an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wie der Anwalt der Eltern, Walter Holderle, am Donnerstag (22. Februar 2024) berichtete. Mehrere Medien hatten zuerst berichtet.

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22-Jähriger. Die Eltern hätten leidvoll ertragen müssen, "dass ihre über alles geliebte Tochter Hanna einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist", sagte Holderle. Nun spiele "zum größten Leid meiner Mandanten die Person ihrer Tochter sowie das von ihnen mit der Tötung ihrer Tochter erlittene Leid dabei keinerlei Rolle mehr". Die Zumutbarkeitsschwelle sei überschritten. 

Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren, sagte Holderle, der die Eltern in ihrer Rolle als Nebenkläger vertritt. Das sei eine Straftat. "Es dürfen nicht Akteninhalte, die noch nicht öffentlich verhandelt worden sind, an die Öffentlichkeit gegeben werden", so Holderle. Ferner sei mit dem mutmaßlichen nicht legitimierten Versenden von Fotografien, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten sowie Computertomografien der Getöteten "eine Grenze überschritten". 

"Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt": Eltern stellen Strafanzeige

Die Anzeige richte sich gegen die dafür Verantwortlichen. "Aus den Umständen vermute ich eine Verbindung der dafür verantwortlichen Personen zum Kreis der Verteidigung", sagte Holderle. Die Verteidigung habe kürzlich einen Beweisantrag gestellt, dem ein Schreiben eines Professors des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf beigegeben gewesen sei. Die Ausführungen dieses Professors hätten nur gemacht werden können, wenn ihm Dokumente wie Fotografien der Getöteten, Sektionsbericht und CTs vorgelegen hätten. 

"Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt", sagte Holderle. "Die Eltern sind schockiert, dass Fotos ihrer getöteten Tochter ganz offensichtlich quer durch Deutschland gehen." Die Eltern hätten den Eindruck, dass ihre Tochter hier zu einem "Gegenstand" degradiert werde.

Der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess liegt derzeit wegen des Befangenheitsantrags auf Eis. Hintergrund des Antrags ist ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt. Die Bild-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. 

Befangenheitsantrag behindert Fortsetzung des Prozesses

Bevor weiterverhandelt wird, soll eine andere Kammer über den Antrag entscheiden. Nach Auffassung der Anwälte des Angeklagten sollte das Verfahren, das kurz vor den Plädoyers stand, neu starten. Ein solcher Austausch dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

Hanna hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin. 

Woher ihre Verletzungen rühren - von Schlägen oder vom Treiben im Fluss - war ein zentrales Thema des Verfahrens. Dabei ging es darum, ob sie womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein könnte. "Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall war", unterstrich die Anwältin Regina Rick vor wenigen Tagen. Die Erkenntnisse der Sachverständigen hatten hingegen eher gegen einen Unfall gesprochen. Die Unfalltheorie sei widerlegt, argumentiert Holderle. Der Angeklagte hat im Prozess geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Update vom 20.02.2024: Wegen mutmaßlicher Befangenheit - Hanna-Prozess droht zu platzen

Der Traunsteiner Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna liegt vorübergehend auf Eis. Die Verteidigung des wegen Mordes angeklagten jungen Mannes hat einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund ist ein Mailwechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, in dem es um mögliche Sachverhalte gegangen sein soll. Die Bild-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. 

Die Verhandlungstermine für diese Woche wurden abgesetzt. Über den Antrag müsse nun die zuständige Vertretungskammer entscheiden, ehe das Verfahren fortgeführt werden könne, teilte das Landgericht Traunstein am Dienstag (21. Februar 2024) mit. Bis Ende der Woche sollen dienstliche Stellungnahmen abgegeben werden; voraussichtlich nächste Woche solle dann die andere Kammer über den Befangenheitsantrag entscheiden, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger. 

Nach Auffassung der Anwälte des angeklagten 22-Jährigen sollte das Verfahren, das kurz vor den Plädoyers stand, neu starten. "Aus meiner Sicht ist dem Befangenheitsantrag stattzugeben und der Prozess neu aufzurollen", sagte Anwältin Regina Rick. "Wir sehen durchaus Anhaltspunkte, dass eine Überprüfung dazu führen kann", sagt Anwalt Harald Baumgärtl, mit seinem Kollegen Markus Frank Pflichtverteidiger in dem Prozess. 

Mail-Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Vorsitzende Richterin  - wurden Gespräche über den möglichen Tatablauf geführt?

"Die Emails lassen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden", sagte Baumgärtl weiter. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

In dem Mail-Wechsel sollen sich ein Staatsanwalt und die Vorsitzende Richterin Anfang Januar ausgetauscht haben - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren bereits Termine bis zum 5. März angesetzt.  Ob dieser Termin als Verhandlungstag zu halten ist, sofern das Verfahren weitergeführt wird, blieb zunächst offen. Die Verteidigung hatte zuletzt noch zehn Beweisanträge gestellt, die auch rechtsmedizinische Hintergründe betreffen.

Rick hatte nach eigenen Angaben in einer Akte zu Nachermittlungen die Hinweise auf einen Mailwechsel von Gericht und Staatsanwaltschaft über das Verfahren entdeckt. "Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt", sagte Rick. "Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war."

War Hannas Tod ein Unfall? Angeklagter schweigt im Prozess zu Vorwürfen

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22-Jähriger. Die junge Frau hatte in der Nacht in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an. 

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin. Sie hatte demnach rund zwei Promille Alkohol im Blut. Woher ihre Verletzungen rühren - von Schlägen oder vom Treiben im Fluss - war ein zentrales Thema des Verfahrens. Dabei ging es darum, ob sie womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein könnte. "Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall war", unterstreicht die Anwältin Rick.  

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Update vom 31.01.2024: Experte bezeichnet Unfall als höchst unwahrscheinlich 

Im Traunsteiner Indizienprozess um den Mord an der Studentin Hanna hat sich das Landgericht Traunstein am Dienstag (30. Januar 2023) erneut mit der Möglichkeit eines Unfalls befasst. Nach Einschätzung von Fachleuten sei aber eher davon auszugehen, dass kein Unfallgeschehen zugrunde liege, sagte ein Gerichtssprecherin.

Dabei ging es um die Frage, ob die am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckte Studentin ihre Verletzungen durch das Treiben im Gewässer erlitten haben könnte. Aufgrund der Aussagen eines Hydromechanikers zum Wasserlauf - mit diversen Wasserwalzen und Hindernissen - sei der Gerichtsmediziner zu dem Schluss gekommen, dass angesichts der Verletzungen ein Unfall höchst unwahrscheinlich sei, sagte die Sprecherin.

Seit Oktober 2023 sitzt ein inzwischen 22-Jähriger wegen Mordes auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Hanna auf ihrem Heimweg nach einem Besuch in dem Club "Eiskeller" verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet.

Laut Obduktion ertrank die Studentin. Nicht klären konnten die Rechtsmediziner, ob ihre Verletzungen unter anderem am Kopf und an den Schultern vor oder nach dem Tod entstanden waren. Für das Verfahren sind weitere Termine bis in den März angesetzt.

Update vom 28.01.2024: Spürhunde führten Ermittler zu verschiedenen Orten

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer 23-jährigen Studentin in Aschau im Chiemgau hat sich das Landgericht Traunstein am Dienstag (23. Januar 2024) mit den Erkenntnissen beschäftigt, die der Einsatz sogenannter "Mantrailer"-Hunde geliefert hat. Da Menschen unbemerkt Milliarden von kleinen Hautschuppen verlieren würden, könnten die Tiere die Spuren von Menschen nachverfolgen, erklärte ein Hundeführer vor Gericht. Die Hunde seien dafür speziell ausgebildet und würden in der Regel der frischesten Spur folgen. 

Er selber sei am Mittag des 4. Okotober 2022 gegen 13.30 Uhr an der Disco "Eiskeller" gewesen, von wo aus sein Spürhund Hannas Geruchsmarke aufnahm. Mithilfe eines Schuhs der Medizinstudentin habe der er ihre Geruchsmarkte aufgenommen und sei ihr vom Club über die Kampenwandstraße bis zum Parkplatz der Kampenwandbahn gefolgt, wo sich die Spur verloren habe.

Wie ein Beamter der Kripo anschließend im Zeugenstand berichtet, seien zu dem Zeitpunkt bereits mehrere "Maintrailer"-Hunde vor Ort gewesen und hätten die Fährte der Studentin am "Eiskeller" aufgenommen. Er sei am 3. Oktober 2022, gegen 21.15 Uhr angerufen worden, um mit Hunden möglichst zeitnah den Bereich abzugehen. Als er gegen 0.30 Uhr in Aschau angekommen sei, wären drei "Mantrailer" vor Ort gewesen. Der erste und der zweite Hund seien gleichzeitig losgeschickt worden, der dritte danach. Dieser sei ebenfalls auf Hannas Fährte angesetzt, aber am "Eiskeller" nach links geführt worden. Der Spürhund sei gleich Richtung des Flusses Prien gelaufen, aber habe dort die Spur verloren.

Dem Kripo-Beamten zufolge soll der erste Hund Hannas Fährte über die Kampenwandstraße bis zum Wohnhaus ihrer Eltern gefolgt sein. Die Begleiter des Hundes hätten auf dem Weg eine Socke und eine Zündholzschachtel sichergestellt. Esk könne allerdings sein, dass die Fährte von Polizeibeamten selbst gelegt wurde, als sie Hannas Kleidung in einem Auto zu Hannas Eltern fuhren, erörterte der Polizist. 

Der zweite Spürhund habe die Fährte in die Kampenwandstraße verfolgt, wo er aber dann nach links in die Straße "Am Hofbichl" abgebogen sei. Er sei Hund weitergelaufen und erst im Garten eines Wohnhauses umgekehrt. Danach sei der "Mantrailer" in Richtung Feuerwehrhaus, wo der Bärbach abrupt in Richtung des Flusses Prien abbiegt. Dorthin sei der Hund dann auch querfeldein gelaufen. 

Weniger als 24 Stunden zuvor will eine Urlauberin in den frühen Stunden des 3. Oktobers gegen 2.30 Uhr einen gellenden "Schrei in Todesangst" gehört haben. Nur kurz, nachdem mehrere Zeugen einen Jogger gesehen haben wollen.

Die 23 Jahre alte Studentin Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 im "Eiskeller" und hatte sich von dort am frühen Morgen auf den Heimweg gemacht - doch zu Hause kam sie nie an. Ein Passant entdeckte die Leiche der Frau am Nachmittag im Fluss Prien, etwa zwölf Kilometer flussabwärts.

Sechs Wochen nach der Tat wurde ein junger Mann festgenommen. Er muss sich seit vergangenem Oktober wegen Mordes vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau auf ihrem Heimweg verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen zu haben, der in die Prien mündet. Laut Gerichtsmedizin ertrank die Studentin, die gut zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Bisher konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die junge Frau womöglich ohne fremdes Zutun in den Bärbach fiel und ihre Verletzungen durch Wasserwalzen, Baumstämme oder Staustufen verursacht wurden. Dazu lässt das Gericht ein Gutachten erstellen.

Der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft und eine Freundin des Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann den Mord ihnen gegenüber gestanden habe.

Update vom 16.01.2024: Gericht sucht Ursache von Hannas Verletzungen

Im Traunsteiner Indizienprozess um den mutmaßlichen Mord an der Studentin Hanna hat sich das Landgericht Traunstein am Dienstag (16. Januar 2024) erneut mit den Verletzungen der jungen Frau befasst. Dabei ging es um die Frage, ob die am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckte Studentin ihre Verletzungen durch das Treiben im Gewässer erlitten haben könnte. Dahinter wiederum steht die Frage: War es eventuell ein Unfall - und eben kein Mord?

Seit Oktober 2023 sitzt ein inzwischen 22-Jähriger auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Hanna auf ihrem Heimweg nach einem Besuch in dem Club "Eiskeller" verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet.

Laut Obduktion ertrank die Studentin. Nicht klären konnten die Rechtsmediziner, ob ihre Verletzungen unter anderem am Kopf und an den Schultern vor oder nach dem Tod entstanden. Fest steht, dass sie bei ihrem Tod einen Alkoholpegel von etwa zwei Promille hatte.

Das Gericht hörte zur Frage des Wasserlaufs und möglicherweise dadurch verursachter Verletzungen am Dienstag einen Hydromechaniker. Der Experte wolle aber nochmals vor Ort Untersuchungen anstellen und dann sein schriftliches Gutachten vorlegen, berichtete die Sprecherin des Landgerichts, Cornelia Sattelberger. Nach bisherigem Stand spreche der Anschein eher gegen Wasserwalzen und Verletzungen im Fluss; Ausnahme seien die Verletzungen am Hals.

Der Anwalt des Angeklagten, Harald Baumgärtl, ergänzte, nach wie vor sei nicht ausgeschlossen, dass die Verletzungen im Fluss entstanden seien.

Die Verteidigung stellte drei weitere Beweisanträge. Es gehe unter anderem darum ob der Angeklagte, der in der Nacht als Jogger unterwegs gewesen sein soll, eine lange oder kurze Hose trug - die Aussagen von Zeugen dazu seien unterschiedlich gewesen, sagte Baumgärtl. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach die Vermutung geäußert, dass der Angeklagte ein kurze Hose trug und diese dann entsorgte.

Zudem beantragte die Verteidigung die Vernehmung von vier Menschen, die bisher vom Gericht nicht als Zeugen vernommen wurden. Diese hätten den jungen Mann sehen müssen, sollte er am Tatort gewesen sein, sagte Baumgärtl.

Update vom 03.01.2024: Indizienprozess um Mord an Hanna - "jedes Mosaiksteinchen wichtig"

Vor Weihnachten sollte ursprünglich Schluss sein. Nun gibt es Termine bis in den März - und es ist fraglich, ob das reicht. Die Beweisaufnahme im Traunsteiner Prozess um den Mord an der Aschauer Studentin Hanna gestaltet sich aufwendig. Der Angeklagte schweigt. Ebenso eine wichtige Zeugin, auf deren Aussage sich die Anklage zu Teilen stützt. Und noch immer ist nicht ganz geklärt, ob die 23-Jährige ohne fremdes Zutun ums Leben gekommen sein könnte, nachdem sie in einen Fluss stürzte. Im neuen Jahr will sich das Gericht mit dieser Frage intensiv auseinandersetzen.

Weil eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich sei, habe das Gericht weitere Termine angesetzt, sagt Cornelia Sattelberger, Sprecherin des Landgerichts Traunstein. In dem Indizienprozess gebe es bisher keine hieb- uns stichfesten Beweise, auch der Tatablauf stehe nicht fest. "Jedes Mosaiksteinchen für sich ist wichtig", sagt Sattelberger. "Die zahlreichen noch offen stehenden Termine zeigen, dass zur Wahrheitsfindung noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist", sagt der Anwalt des Angeklagten, Harald Baumgärtl.

Ein Passant hat Hannas Leiche am Nachmittag des 3. Oktober 2022 im Fluss Prien entdeckt. Die 23-Jährige hatte im "Eiskeller" in Aschau im zwölf Kilometer entfernten Chiemgau gefeiert und sich am frühen Morgen auf den Heimweg gemacht - doch sie kam nie an. Unweit des Clubs, am Bärbach bei der Kampenwandbahn, wird ihr Ring gefunden. Ebenso eine Männeruhr.

Die Polizei befragt Hunderte Besucher des "Eiskellers" - und sucht intensiv nach dem Besitzer der Uhr - und einem Mann, der in der Nacht in der Nähe joggte. Die Uhr erweist sich nicht als heiße Spur. Sechs Wochen nach Hannas Tod aber wird ein junger Mann festgenommen - der Jogger. Der inzwischen 22-Jährige sitzt seit Oktober 2023 wegen Mordes auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Hanna auf ihrem Heimweg vom "Eiskeller" verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat.

Laut Obduktion ertrank die Studentin. Nicht klären konnten die Rechtsmediziner, ob ihre Verletzungen unter anderem am Kopf und an den Schultern vor oder nach dem Tod entstanden. Fest steht, dass sie bei ihrem Tod einen Alkoholpegel von etwa zwei Promille hatte. Könnte also alles anders gewesen sein? Könnte es sein, dass die junge Frau alkoholisiert in den Bach stürzte, dass die Verletzungen von Wasserwalzen und Treibholz stammen? "Das ist eine Variante, die man abklären muss", sagt Baumgärtl. Der Fluss, so der Anwalt, habe damals viel Wasser geführt. Es gebe Stufen, Strudel und vier alte Mühlen, die heute E-Werke sind und an denen es Engstellen gibt.

Um den Wasserlauf zu untersuchen, wurden spezielle Polizeidrohnen mit Kameras losgeschickt. Die Aufnahmen vom Verlauf des Bärbachs und der Prien hat das Gericht vor Weihnachten angesehen. Sie zeigten eine Reihe von Stellen, in denen ein Körper Verletzungen davontragen könnte. Die Kammer lässt nun ein Gutachten erstellen, ob Hannas Verletzungen so entstanden sein könnten. "Man muss aufklären, ob es nicht doch ein Unfall gewesen sein könnte", sagt Sattelberger.

Ungereimtheiten taten sich im Lauf des Prozesses bei den Aussagen der engen Freundin des Angeklagten auf. Nach ihrer ursprünglichen Aussage hatte der Mann ihr am 3. Oktober abends bei einem Treffen in Aschau gesagt, es sei ein Mädchen umgebracht worden - was zu dem Zeitpunkt außer den Ermittlern fast niemand wusste. Außer eben ein Täter.

Zeugin bringt Verwirrung in den Aschau-Prozess: Handelt es sich um eine Falschaussage?

Doch es kamen Zweifel auf, ob das Gespräch am 3. stattfand - oder am 4. Oktober, an dem die Frau den Angeklagten ebenfalls getroffen haben will. An diesem Tag allerdings war der Fall bereits in den Medien. Nicht verwunderlich also, wenn der junge Mann sie darauf ansprach - es war an dem Tag das zentrale Gesprächsthema in der Region.

Stutzig machen könnte laut Anwalt Baumgärtl auch, dass die junge Frau berichtete, der spätere Angeklagte habe gesagt, die Leiche sei in der Prien gefunden worden. Das aber wussten nur die Rettungskräfte, die den Leichnam bargen - und nicht einmal ein möglicher Täter. Die Kammer müsse entscheiden, welche Aussagen der Zeugin verwertbar seien, sagt Gerichtssprecherin Sattelberger. "Aus Verteidigersicht halte ich sie nicht für glaubwürdig", sagt Anwalt Baumgärtl. Zuletzt hat die Frau vor Gericht die Aussage verweigert, um sich nicht selbst zu belasten. Im Raum steht eine Falschaussage, die den Angeklagten zu Unrecht in Haft gebracht haben könnte.

An den nächsten Prozesstagen steht nochmals die Auswertung des Handys des Angeklagten an. Hat er zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt auf dem Gerät gespielt? Auch Sprachnachrichten mit der Zeugin werden gehört. Zeitnah solle auch das Gutachten zum Wasserlauf eingeführt werden, sagt Sattelberger. Eventuell sei auch zu klären, wie die Schleusen standen, vielleicht mit einer Anhörung der Schleusenbetreiber.

Nächster Prozesstag ist der 4. Januar, bisher letzter angesetzter Termin der 5. März. Sollte es zu einem Urteil kommen, könnte Jugendstrafrecht angewendet werden. Dafür hatte sich ein psychiatrischer Sachverständiger ausgesprochen. Bei ihm wie bei einer Psychologin hat der Angeklagte die Tat bestritten. Zu der Psychologin sagte er auch: Er hoffe, dass bald der richtige Täter gefunden werde - damit er frei komme.

Update vom 23.12.2023: Angeklagter weist Vorwürfe bei Gutachtern zurück

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer 23-jährigen Studentin in Aschau im Chiemgau belastet sein eigener Internet-Suchverlauf den Angeklagten schwer. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, habe der inzwischen 22-Jährige in den zwei Monaten vor der Tat rund 3000 Websites aufgerufen. 97 Prozent davon hätten nach Angaben eines Digitalforensiker pornografische Inhalte aufgewiesen. Häufig soll der Angeklagte dabei auch nach den Begriffen "gezwungen" und "Vergewaltigung" gesucht haben.

Drei Tage vor dem Tod der Medzinistudentin habe der Angeklagte laut Auswertung seines Telefons ein Video augerufen, in dem eine Frau von einem Maskierten in Fleck-Tarn-Anzug verfolgt und stranguliert wird. Anschließend vergeht sich der Mann an der Leiche. Das Video wurde trotz Einwänden der Verteidiger im Gerichtsaal abgespielt. Darauf bestand Richterin Jacqueline Aßbichler vor allem hinsichtlich einer psychologischen Beurteilung über den Angeklagten.

Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sehen die Gutachter bei dem 22-Jährige nicht. Ein psychiatrischer Sachverständiger sprach sich am Freitag (22. Dezember 2023) vor dem Landgericht Traunstein aber dafür aus, den Angeklagten nach Jugendstrafe zu behandeln, für den Fall, dass es zu einer Verurteilung kommt. Auch eine Psychologin berichtete nicht über besondere psychische Auffälligkeiten.

Bei beiden hatte der 22 Jahre alte Mann die Tat bestritten, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Bei der Psychologin sagte er zudem, er hoffe, dass bald der richtige Täter gefunden werde und er auf freien Fuß komme. Der Mann hat im Prozess bisher geschwiegen.

Die Beweisaufnahme in dem Indizienprozess zieht sich hin. Das Gericht hat inzwischen rund zehn weitere Termine bis in den März angesetzt.  Ursprünglich sollte das Urteil in dem Verfahren am Freitag fallen. "Die zahlreichen noch offen stehenden Termine zeigen, dass zur Wahrheitsfindung noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist", sagte Anwalt Harald Baumgärtl.

Die 23 Jahre alte Studentin war in der Nacht zum 3. Oktober vergangenen Jahres in einem Club in Aschau im Chiemgau und hatte sich von dort am frühen Morgen auf den Heimweg gemacht - doch zu Hause kam sie nie an. Ein Passant entdeckte die Leiche der Frau am Nachmittag im Fluss Prien, etwa zwölf Kilometer flussabwärts.

Sechs Wochen nach der Tat wurde ein junger Mann festgenommen. Er muss sich seit Oktober wegen Mordes vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau auf ihrem Heimweg verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen zu haben, der in die Prien mündet. Laut Gerichtsmedizin ertrank die Studentin, die gut zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Bisher konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die junge Frau womöglich ohne fremdes Zutun in den Bärbach fiel und ihre Verletzungen durch Wasserwalzen, Baumstämme oder Staustufen verursacht wurden. Dazu will das Gericht ein Gutachten erstellen lassen.

Update vom 06.12.2023: Zeugin verweigert Aussage, um sich nicht selbst zu belasten

Bei der Fortsetzung des Prozesses um den Tod von Hanna hat die Hauptzeugin des Verfahrens vor dem Landgericht Traunstein überraschend die Aussage verweigert. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Eigentlich sollte die 21-Jährige am Dienstag (6. Dezember 2023) zum dritten Mal in dem Prozess aussagen. Denn sie hat den entscheidenden Hinweis geliefert, der den Angeklagten als möglichen Täter in den Fokus der Ermittlungen rückte.

Immer wieder habe sie an das denken müssen, was ihr alter Schulfreund zu ihr gesagt hatte, gab die 21-jährige Zeugin Anfang November vor Gericht zu Protokoll. "Das ist mir tagelang im Kopf rumgegangen." Am Abend des 3. Oktober vergangenen Jahres habe er ihr bei einem Treffen in Aschau im Chiemgau erzählt, dass in der Nähe eine junge Frau umgebracht wurde. Als sie antwortete, das mache ihr Angst, habe er ein Messer aus der Jacke gezogen, es ihr an den Hals gehalten und gesagt: "Haha, jetzt bringe ich dich um!" Den Scherz nahm sie ihrem Freund übel.

Die Zeugin hatte bereits kurz nach Prozessauftakt im Oktober dieses Jahres vor Gericht ausgesagt, gab dabei jedoch Erinnerungslücken an und machte teils widersprüchliche Angaben. Bei der erneuten Vernehmung belastet die 21-Jährige den Angeklagten abermals. Als er ihr erzählt haben soll, dass eine Frau ermordet worden war, lag der Fund der Leiche erst kurz zurück. Die Polizei machte ihren Tod erst am darauffolgenden Tag öffentlich.

Er sei "immer ein guter Spezl" gewesen, erzählte die Freundin vor Gericht. Nach dem Tag des Mordes habe sich sein Verhalten verändert. So sei ihr aufgefallen, dass er bei dem Treffen im Oktober einen Kapuzenpulli trug, die Kapuze über den Kopf gezogen - "ich habe ihn nie mit sowas gesehen". In den folgenden Wochen habe er häufiger Kontakt gesucht, sie unangemeldet besucht. Ihr sei es vorgekommen, als habe er sich bei ihr "versteckt", sagt sie.

Schließlich befragte die Polizei sowohl den späteren Angeklagten als auch sie, als Zeugen. Am Abend nach einer der Vernehmungen trafen sie sich erneut, es gab reichlich Alkohol. Und schließlich soll der 21-Jährige gesagt haben: "Ja mei, dann war ich’s halt." So erzählte es die Zeugin. "Das hat er einfach so rausgehauen. Ich dachte mir: Wie kommt er darauf, das zu sagen?" Am Tag darauf ging die Polizei von einem dringenden Tatverdacht aus, der junge Mann wurde festgenommen.

Jetzt hätte die 21-Jährige ein weiteres Mal aussagen sollen. Stattdessen berief sie sich überraschend auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung. Dieser sieht vor, dass Zeugen die Aussage verweigern können, um sich nicht selbst zu belasten. Was der konkrete Grund für diese Entscheidung ist, bleibt unklar. Das Gericht will nun prüfen, ob das Video von ihren ersten Vernehmungen bei der Polizei gezeigt werden darf. Aus Sicht der Verteidigung des Angeklagten ist das unzulässig. Sie kündigte bereits an, bei Zulassen einen Erhebungs- und Verwertungswiderspruch zu stellen.

Unterdessen setzte Landgericht Traunstein vier zusätzliche Termine bis zum 8. Februar an. Ursprünglich war der letzte Termin am 22. Dezember kurz vor Weihnachten geplant. Die zusätzlichen Verhandlungstage seien vorsorglich für weitere Beweisanträge vorgesehen, zudem seien weitere Zeugen geladen, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Vor Weihnachten soll es in dem Prozess noch einmal um die Ergebnisse der Rechtsmedizin gehen - und die Frage, ob die Verletzungen der jungen Frau von einem unglücklichen Sturz in den Fluss herrühren könnten oder ob sie getötet wurde. Ein Passant hat die Leiche der Frau am Nachmittag des 3. Oktobers vergangenen Jahres im Fluss Prien entdeckt. Sie hatte in dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich am frühen Morgen auf den Heimweg gemacht - doch zu Hause kam sie nie an.

Sechs Wochen nach der Tat wurde der Angeklagte festgenommen. Der inzwischen 21-Jährige muss sich seit Oktober wegen Mordes vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau auf ihrem Heimweg vom "Eiskeller" verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft sagte ebenfalls aus, dass der Mann den Mord ihm gegenüber gestanden habe.

Update vom 05.12.2023: Reichten vier Minuten für den Disco-Mord?

Nur 800 Meter musste Hanna in ihrer Todesnacht auf dem Heimweg von der Disco "Eiskeller" zu ihrem Elternhaus zurücklegen. Doch dort kam sie nie an. "Dunkel und auch ein bisschen gruselig" soll der Ort sein, an dem die 23-Jährige im Oktober des letzten Jahres möglicherweise auf ihren Mörder traf. So beschreibt ihn zumindest der junge Mann, mit dem die Medizinstudentin eigentlich an jenem Abend nach Hause gehen wollte. Doch reichte die Zeit nach Hannas Besuch im "Eiskeller" für einen Mord?

Mit dieser Frage beschäftigte sich laut Abendzeitung das Landgericht Traunstein während der vergangen Verhandlungstage intensiv. Eine Überwachungskamera zeichnete Hanna in der Nacht von 2. auf den 3. Oktober 2022 auf um 2.28 Uhr auf.  Um 2.32 Uhr wählte ihr Telefon die Nummer des Festnetzes ihrer Eltern, doch der Anruf ging nicht durch.

Aufschluss darüber, was in jener Nacht geschah, sollen nun die Handydaten geben. Besonderer Aufmerksamkeit gilt der Frage, warum Hannas Anruf um 2.32 Uhr nicht durchging. Ob es an ihrem fehlenden Prepaid-Guthaben lag, die Studentin genau in dem Moment angegriffen wurde oder es andere Gründe hatte, ist nicht klar. Über vieles können auch die Experten nur spekulieren. Fest steht, dass die GPS-Daten ab 2.31 Uhr ungenau werden. Aus Sicht des Polizisten, weil sich das Mobiltelefon dann "sehr wahrscheinlich im Wasser befand". Ein Indiz dafür ist die Tatsache, dass die Temperatur ihres Akkus ab diesem Zeitpunkt schlagartig abnahm.

Als "besonders" bezeichnete ein Experte für digitale Forensik, dass es mit Ausnahme des möglichen Mordzeitpunktes lange Zeit keinen Funkzellenwechsel an Hannas Handy gab. Wie all diese Kenntnisse zusammenpassen, blieb bisher unklar.

Für die Verteidigung stellt sich die Frage, ob in so kurzer Zeit wirklich der Mord stattgefunden haben kann, dem die Staatsanwaltschaft dem 21 Jahre alten Angeklagten aus Aschau vorwirft. Bei dem jungen Mann soll es sich um einen Jogger handeln, den mehrere Zeugen in der Nachr von Hannas Tod gegen 2.30 Uhr in der Umgebung des "Eiskellers" gesehen haben wollen.

Laut Anklage soll er die junge Frau verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft und eine Freundin des Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann den Mord ihnen gegenüber gestanden habe.

Update vom 17.11.2023: Angeklagter soll sich Vergewaltigungs-Videos angesehen haben

Es soll ein gellender "Schrei in Todesangst" gewesen sein, den eine Urlauberin in der Nacht von Hannas Tod gegen 2.30 Uhr glaubt gehört zu haben. Nur kurz, nachdem mehrere Zeugen einen Jogger gesehen haben wollen. Es habe sich angehört, "wie wenn man jemanden von hinten an den Haaren packt und zieht". Sie sei zwar in einem Dämmerzustand gewesen, als sie in jener Nacht zur Toilette ging. Eingebildet habe sie ihn sich aber nicht. Das sei ihr nach den Medienberichten über den Mord an Hanna klar geworden. "Ich hab kein Märchen erzählt!", stellte die Frau im Prozess um den Mord an der 23 Jahre alten Medizinstudentin klar.

Aufschlüsse darüber, was in der Nacht von 02. auf den 03. Oktober 2022 passierte, sollten nun Handydaten und Bewegungsprofile bei der Fortführung des Prozesses am Landgericht Traunstein liefern. Im Verdacht, Hanna getötet zu haben, steht ein 21-jähriger. Er soll jener Jogger sein, den Zeugen nachts nahe des "Eiskellers" gesehen haben wollen. Wie nun bekannt wurde, soll er in der Tatnacht nach verstörenden Begriffen gegoogelt haben. Den Handydaten zufolge, das nach der Festnahme des 21-Jährigen am 18. November 2022 im Zimmer des Mannes ge­funden wurde, habe er vor dem Tod der Medizinstudentin im Internet mehrmals nach Begriffen wie "Entführung", "Porno", "Verge­waltigung", "Teenager", "gezwungen zum Sex" oder "Sex Bruder und Schwester" gesucht.

Der 21-Jährige soll außerdem Websites aufgerufen haben, auf denen Vergewaltigungen zu sehen sind. Auf einem zweiten Handy von ihm sollen Fotos zu sehen sein, auf denen ein nur mit Slip bekleidetes Mädchen auf dem Bett lie­gt. Die Aufnahmen habe der Angeklagte heimlich durch einen Türspalt gemacht, heißt es.

Auch die Laufuhr des 21-Jährigen war im Prozess am Donnerstag (16. November 2023) Gegenstand des Prozesses. Sie habe zwischen dem 28. September und 7. Oktober 2022 aber keine Aufzeichnungen gezeigt, heißt es. Hinweise auf Manipulationen gebe es nicht. Der junge Mann soll in zwei Vernehmungen vor seiner Festnahme angegeben haben, in der Mordnacht gegen halb drei durch Aschau gejoggt zu sein, um für einen Halbmarathon zu trainieren.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft und eine Freundin des Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann den Mord ihnen gegenüber gestanden habe. Seit Donnerstag wird das Verteidigerteam des Angeklagten durch Regina Rick ergänzt. Die Anwältin aus München erreichte im Strafprozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" ein Wiederaufnahmeverfahren und kürzlich den Freispruch des Verurteilten.

Update vom 10.11.2023: Bekannter sagt unter Tränen im Aschau-Prozess aus 

"Dunkel und auch ein bisschen gruselig" soll der Ort sein, an dem Hanna im Oktober des letzten Jahres vermutlich auf ihren Mörder traf. So beschreibt ihn zumindest der junge Mann, mit dem die 23-Jährige eigentlich an jenem Abend nach Hause gehen wollte und der am Donnerstag (9. November 2023) am Landgericht Traunstein aussagte.

Seine Freundin war ebenfalls in dieser Woche als Zeugin gehört worden und gab an, dass die Situation schwer für ihn gewesen sei. Mittlerweile gehe es ihm aber besser. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler antwortete der Student, es gehe ihm "den Umständen entsprechend".

Der 22-Jährige berichtete im Zeugenstand von den Geschehnissen am letzten Abend in Hannas Leben. Sie hätten am 02. Oktober 2022 gemeinsam bei Freunden vorgeglüht. Es habe Bier, Wein und Pfefferminzschnaps gegeben, bevor die Gruppe weiterzog, um in der Disco "Eiskeller" zu feiern. Obwohl es nicht weit sei, hätten die Medizinstudentin und der 22-Jährige später gemeinsam mit seiner Freundin und deren Schwester nach Hause gehen wollen. Vom "Eiskeller" "kann man ja einfach heimgehen", gab der Bekannte vor Gericht zu Protokoll. Doch daraus wurde nichts.

Hanna und ihr Bekannter seien gemeinsam nach draußen gegangen. Dann sei der junge Mann aber noch einmal im Gedränge des Clubs verschwunden, um seiner Freundin und ihrer Schwester den Haustürschlüssel zu geben. Die beiden hätten noch feiern wollen. Gegen 2.27 Uhr habe er Hanna vergeblich versucht anzurufen, erzählt der Zeuge. Auch über Whatsapp habe er sie nie erreicht. Er habe aber gewusst, dass die mobilen Daten der 23-Jährigen aufgebraucht seien. Da der junge Mann die Studentin nicht mehr gesehen habe, sei er alleine aufgebrochen.

Der Weg über den Parkplatz der Kampenwandbahn hätten Hanna und er nie genommen. Dort sei es nicht beleuchtet. Vermutlich ist aber genau das der Ort, an dem die Studentin überfallen und in den Bach geworfen wurde. Etwa gegen 2.30 Uhr glaubt eine Urlauberin einen gellenden "Schrei in Todesangst" gehört zu haben, nur kurz nachdem mehrere Zeugen einen Jogger gesehen haben wollen. Der Schrei sei gewesen, "wie wenn man jemanden von hinten an den Haaren packt und zieht", sagte die Frau bei ihrer Aussage am Dienstag und fügte hinzu: "Ich hab kein Märchen erzählt!" 

Hannas Bekannten sei es in der Nacht nicht gut gegangen. Er habe sich auf dem Heimweg mehrfach übergeben und sei schließlich doch zum Eiskeller zurückgekehrt. Dort habe er auf seine Freundin gewartet, um seine Eltern nicht wach klingeln zu müssen. Als er Hanna am nächsten Tag über Whatsapp geschrieben habe, sei sie nicht erreichbar gewesen. Das habe ihn nicht gewundert. Komisch sei es dem 22-Jährigen trotzdem vorgekommen, weshalb er ihr über Instagram geschrieben habe. Auch habe sich eine Freundin gemeldet und nach Hanna gefragt. 

Um 22.50 Uhr habe er dann erfahren, dass eine junge Frau tot aufgefunden worden sei. Gegen Mitternacht habe er dann die Nachricht erhalten, dass es sich bei der Toten um Hanna handelt. "Am Anfang denkt man sich schon, wenn man nicht runtergegangen wäre, ob das vielleicht alles anders gelaufen wäre", sagte der Bekannte unter Tränen im Zeugenstand. "Sie brauchen sich keine Vorwürfe machen", entgegnete Richterin Aßbichler. "Wir sehen auf dem Video, wie sie sich selbst entscheidet."

Im Verdacht, Hanna getötet zu haben, steht ein 21-jähriger. Bei ihm soll es sich um den Jogger handeln, den Zeugen nachts nahe des "Eiskellers" gesehen haben wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft und eine Freundin des Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann den Mord ihnen gegenüber gestanden habe.

Update vom 08.11.2023: Zeugen erinnern sich an letzte Stunden in Hannas Leben

Es soll ein gellender Schrei gewesen sein, den eine Urlauberin in der Nacht von Hannas Tod gegen 2.30 Uhr gehört haben will. Ein "Schrei in Todesangst", so "wie wenn man jemanden von hinten an den Haaren packt und zieht". Sie sei zwar in einem Dämmerzustand gewesen, als sie in jener Nacht zur Toilette ging. Eingebildet habe sie ihn sich aber nicht. Das sei ihr nach den Medienberichten über den Mord an Hanna klar geworden. "Ich hab kein Märchen erzählt!", sagte die Frau am Dienstag (7. November 2023) vor dem Landgericht Traunstein bei der Fortsetzung des Prozesses um den Mord an der 23 Jahre alten Medizinstudentin.

Der Verhandlungstag drehte sich vor allem um die letzten Stunden im Leben von Hanna und um die Frage, wie betrunken die junge Frau in der Nacht war. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Wie am ersten Verhandlungstag bekannt wurde, hatte die Studentin zum Zeitpunkt ihres Todes zwei Promille Alkohol im Blut. Dass sie im Rausch versehentlich in den Bärbach fiel, gilt als unwahrscheinlich. Die Rechtsmedizin stellte an ihrer Leiche am Kopf Schläge mit einem spitzen Stein fest.

Die Schilderungen, wie stark die Studentin an jenem Abend alkoholisiert war, gehen allerdings auseinander. Ein Zeuge, der Hanna kannte, beschrieb sie als "fertig" und "ausgelaugt" im "Eiskeller". Dem gegenüber steht die Aussage einer "sehr, sehr guten Bekannten", die mit der 23-Jährigen an dem Abend unterwegs war. Ihren Angaben zufolge sei Hanna zwar betrunken, aber "lustig drauf" gewesen. Sogar getanzt habe sie. Eine weitere Zeugin beschrieb die Studentin als "sehr betrunken, aber für den Eiskeller ganz normal".

Unterschiedlichen Zeugenaussagen im Mordprozess - wie betrunken war Hanna?

Hanna sei "eine Freundin fürs Leben gewesen", sagte eine Bekannte unter Tränen aus, die gemeinsam mit der 23-Jährigen an diesem Abend unterwegs war. "Die Hanna war ungefähr der liebenswürdigste, unkomplizierteste, lustigste und freundlichste Mensch, den ich gekannt habe", gab die Zeugin zu Protokoll und brachte so auch Hannas Mutter zum Weinen. Ihre Freundin sei "nie verletzend" gewesen und lieber einfach gegangen, wenn sie jemand genervt habe.

Die Auswertung der Daten ergab, dass Hanna in jener Nacht wohl noch versuchte, ihre Eltern anzurufen, kurz bevor sie starb. Um 2.32 Uhr wählte ihr Telefon demnach die Nummer des Festnetzes, doch der Anruf ging nicht durch. Rund drei Minuten später seien die GPS-Daten des Handys schon nicht mehr eindeutig zuzuordnen gewesen - aus Sicht des Polizisten, weil sich das Mobiltelefon dann "sehr wahrscheinlich im Wasser befand".

Vor Gericht berichten drei Zeugen von einem Jogger, der nachts nahe des "Eiskellers" unterwegs gewesen sein soll. Bei diesem Jogger soll es sich um den 21-jährigen Angeklagten handeln. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft und eine Freundin des Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann den Mord ihnen gegenüber gestanden habe.

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