Druckartikel: 130.000 Menschen in Bayern erhalten wichtiges Schreiben - bei Missachtung droht Geldstrafe

130.000 Menschen in Bayern erhalten wichtiges Schreiben - bei Missachtung droht Geldstrafe


Autor: Alexander Milesevic

Bayern, Donnerstag, 23. Januar 2025

Rund ein Prozent der Menschen in Bayern erhalten ein Schreiben, auf das sie reagieren müssen. Dabei geht es um eine Befragung, an der online oder telefonisch teilgenommen werden kann.


Sie liefert wesentliche Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Menschen in Deutschland: Die Datenerhebung für den Mikrozensus 2025 hat begonnen. In Bayern werden in diesem Zusammenhang etwa 130.000 Personen in 60.000 Haushalten zu ihren Arbeits- und Lebensverhältnissen befragt, wie das Landesamt für Statistik in Fürth mitteilte.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Erhebung bei Haushalten in Deutschland und wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Die gewonnenen Informationen sollen dazu beitragen, politische Entscheidungen etwa zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern zu treffen. Sie könnten helfen, die "wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern", so das Landesamt für Statistik. 

Mikrozensus 2025: Bundesländer entscheiden über Höhe des Bußgeldes

Die Auswahl für die Befragung erfolgt deshalb nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren und ist gesetzlich verpflichtend. Zunächst werden dabei Gebäude ausgewählt und die Stichprobe über die Klingelschilder kontrolliert. Nach dem Erhalt eines Schreibens können Ausgewählte entweder per Telefoninterview oder durch eine Online-Befragung am Mikrozensus teilnehmen. Die Erhebung erstreckt sich von Januar bis Dezember. Die Angaben der Befragten unterliegen einer Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten Einzelner zulässt.

Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist nicht möglich. Kommen Ausgewählte der Auskunftspflicht nicht nach, müssen sie je nach Gegend mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Wie hoch die Strafe ausfällt, wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. In Bayern wird die Verletzung der Auskunftspflicht mit einer Strafe von 250 Euro geahndet, teilte das Landesamt für Statistik gegenüber inFranken.de mit. Eine Zahlung des Bußgeldes entbindet Ausgewählte den Angaben zufolge aber nicht von der Teilnahme am Mikrozensus. Bei weiteren Verstößen gegen die Auskunftspflicht werden die Bußgelder erneut erhoben. ami/mit dpa

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