Um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, hat das bayerische Gesundheitsministerium bereits am 27. März 2020 einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Dieser greift bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung der in Bayern seit dem 21. März geltenden Ausgangsbeschränkungen.
Auch die Maskenpflicht in Bayern ist seit dem 21. April beschlossene Sache. Ab dem 27. April müssen Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr Mund und Nase bedecken. Das kann mit einer Maske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. Wer dagegen verstößt, muss zahlen. Ziel ist es, die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren.
Maskenpflicht-Bußgeldkatalog veröffentlicht - diese Strafen drohen
Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten. Das geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Darüber hatte auch die Passauer Neue Presse berichtet. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
Im Kampf gegen das Coronavirus wollen mittlerweile alle Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Lebens setzen. In Bayern beginnt diese ab Montag im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften – ab einem Alter von sechs Jahren. Es reicht das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs. Der gesamte Bußgeldkatalog zur Eindämmung des Coronavirus in Bayern ist auch als PDF abrufbar.
Verstoß gegen Maskenpflicht: Welche Strafe droht?
Wer ohne Maske oder ähnlichem mit Bus und Bahn oder in Geschäften unterwegs ist, muss nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mit einem Bußgeld rechnen.