Für ihren sonntäglichen Einsatz bekommen sie ein "Erfrischungsgeld". In Nürnberg erhalten Wahlvorstehende und Schriftführende jeweils 110 Euro, stellvertretende Wahlvorstehende und stellvertretende Schriftführende 100 Euro und Beisitzende jeweils 80 Euro. Wenn du von deiner Arbeitsstelle für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst keinen freien Tag erhältst, bekommst du zusätzlich einen Betrag von 50 Euro. Du erhältst diesen Betrag auch, wenn du auf den freien Tag verzichten.
Am Ende wird zusammengerechnet
Jede*r Wähler*in hat sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl zwei Stimmen. Einen kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und einen kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl (Erststimme). Auf allen Stimmzetteln darf jeweils nur ein*e Bewerber*in ein Kreuz erhalten, damit die Stimme zählt.
Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerber*innen (Zweitstimme) kannst du das Kreuz für eine Kandidatin oder einen Kandidaten setzen. Damit nimmst du auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung im Landtag bzw. Bezirkstag unmittelbar Einfluss. Die Wahlkreisliste einer Partei enthält alle eigenen Bewerber. Stimmkreisbewerber sind allerdings im eigenen Kreis nicht auf dem Zettel. Die Wähler*innen sind also nicht an die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidat*innen gebunden.
Gewonnen hat, wer die meisten Stimmen bekommt (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird ein*e Bewerber*in auf der Wahlkreisliste gewählt. Wer über die Liste in den Landtag oder ins Bezirksparlament kommt, entscheidet sich später anhand der erreichten Zweitstimmen. Es gibt einen zentralen Unterschied zur Bundestagswahl – und der ist für die Zusammensetzung des Landtags von großer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Die Anzahl dieser "Gesamtstimmen" entscheidet am Ende darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat.
Brauchst du den Personalausweis?
Die Wahlbenachrichtigung ist wichtig, weil darin die genaue Bezeichnung und Anschrift des Wahlraums angegeben sind. Außerdem kann der Wahlvorstand damit schnell die Stimmberechtigung im Wählerverzeichnis überprüfen. Die Benachrichtigung solltest du deshalb für die Stimmabgabe im Wahllokal mitnehmen.
Musst du den Personalausweis vorzeigen? Eigentlich nicht, aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass) ist nicht schlecht, um sich ausweisen zu können, etwa wenn du deine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hast.
Selbst die Wahlbenachrichtigung ist keine notwendige Voraussetzung für die Stimmabgabe, sondern die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Das ist in jedem Wahllokal vorhanden. Wer mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal seines Stimmkreises wählen will, als das eigentlich für ihn vorgesehen ist, muss einen gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Fazit: Zwei Millionen Franken können mitentscheiden
Am Sonntag-Abend, 18 Uhr, schaut die Republik gespannt nach Bayern. Genauer gesagt auf die Prognose von ARD und ZDF, zum Ausgang der Landtagswahl. Die über zwei Millionen stimmberechtigten Franken haben es in der Hand, ein gewichtiges Wort mitzureden. Das gilt ebenso für die 554.000 Jungwähler*innen, die zum ersten Mal bei einer Landtagswahl dabei sind. Bei der letzten Landtagswahl 2018 nutzen 72 % der Bürger*innen ihr Wahlrecht. Diesmal sollten es nicht weniger sein: also, am Sonntag auf zu den Urnen. 9,4 Millionen Menschen in Bayern sind wahlberechtigt, darunter zwei Millionen Franken.