Landtagswahl 2018: Elf Dinge, die Wähler wissen müssen - einfach und kompakt erklärt
Autor: Agentur dpa
München, Montag, 17. Sept. 2018
Ein Kreuzchen falsch gesetzt und schon ist der Stimmzettel ungültig. Damit das am 14. Oktober nicht passiert, können Wähler hier nachlesen, was es bei den Landtagswahlen alles zu beachten gibt.
Damit Wähler am 14. Oktober nicht vor den Stimmzetteln zur Landtagswahl verzweifeln, gibt es hier alles Wissenswerte von Erststimmen bis zu Überhangmandaten - einfach und knapp auf einen Blick erklärt.
1. Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Bei der Landtagswahl treten viele Parteien und Wählergruppen an - aber nur wenige können so viele Wähler von sich überzeugen, dass sie es ins Parlament schaffen. Die meisten bekommen dafür zu wenige Stimmen. In der deutschen Politik gibt es eine Grenze, die die Parteien bei den Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen erreichen müssen, die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Die Parteien müssen einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen. Von hundert Wählern müssten also mindestens fünf ihre Stimme für diese Partei abgeben.
2. Warum werden zwei Stimmen abgegeben?
Bei der Landtagswahl wählt man mit der Erststimme einen Kandidaten direkt. Die Zweitstimme bekommt eine Partei - das ist wichtig für die Anzahl der Plätze für die Partei im Bundestag. Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt, die Erststimme spielt also auch eine Rolle bei der Gesamtsitzeverteilung. Der Unterschied: Seine Erststimme gibt der Wähler auf einem kleinen Stimmzettel mit Kandidaten aus dem Stimmkreis ab. Für die Zweitstimme ist ein großer Stimmzettel vorgesehen mit Vorschlägen für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten. Die Wahlkreise entsprechen dabei den Regierungsbezirken und sind in mehrere Stimmkreise unterteilt. Für beide Zettel gilt: Der Wähler muss ein Kreuz setzen in dem Kreis, der zu dem Namen des Bewerbers gehört, den er wählen will. Es darf dabei nur ein Bewerber angekreuzt werden. Mit der Zweitstimme kann man entweder einen Kandidaten persönlich wählen oder auch nur allgemein eine Partei oder Wählergruppe. Dann wird die Stimme der betreffenden Partei bei der Sitzeverteilung zugerechnet.
3. Was sind Überhangmandate?
Bei der Landtagswahl ist Bayern in Wahlkreise unterteilt, die in Stimmkreise wiederum unterteilt sind. Es gibt sieben Wahlkreise und 91 Stimmkreise. Wenn nun in einem Wahlkreis mehr Bewerber einer Partei in ihren Stimmkreisen gewinnen, als die Partei gemäß ihrem Stimmenanteil Sitze hat, entstehen sogenannte Überhangmandate. Damit die Zahl der Sitze für die Parteien in dem betroffenen Wahlkreis dem Verhältnis der Anteile an allen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien zusätzliche Mandate. Es dürfen also mehr Abgeordnete ins Parlament einziehen, was als Ausgleichsmandate bezeichnet wird.