Druckartikel: Ladenschlussgesetz in Bayern: Debatte über Verkauf an Sonntagen - das soll sich ändern

Ladenschlussgesetz in Bayern: Debatte über Verkauf an Sonntagen - das soll sich ändern


Autor: Alexander Milesevic

München, Donnerstag, 13. Juni 2024

Bayern hat als einziges Bundesland bisher kein eigenes Ladenschlussgesetz. Das soll sich bald ändern. An den bisherigen Öffnungszeiten zeichnen sich jedoch allenfalls marginale Änderungen ab.


Als letztes Bundesland soll nun auch Bayern ein eigenes Ladenschlussgesetz bekommen. Wie CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek am Mittwoch (12. Juni 2024) erklärte, werde ein entsprechender Entwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales vorbereitet. Damit soll auch die Frage, ob Kleinstsupermärkte ohne Personal auch sonntags öffnen könnten, geklärt werden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Holetschek, er könne sich einen Kompromiss vorstellen, der einige Stunden Sonntagsöffnung vorsehe. Nach Angaben des BR sollen die 100 oder 120 Quadratmeter großen Supermärkte ohne Personal hingegen rund um die Uhr geöffnet haben können. Noch im Juni wollen einem Bericht der Augsburger Allgemeinen zufolge die beteiligten Interessensgruppen zu einem Runden Tisch zusammenkommen.

Große Änderungen wird es an den vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten voraussichtlich nicht geben. Geschäfte sollen weiterhin von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends ihre Waren verkaufen dürfen. Diese Schließzeiten sollen auch künftig bleiben, sagte Holetschek. Auch das Verkaufsverbot an Sonntagen solle im Wesentlichen beibehalten werden, erklärte Holetschek. Mit Ausnahme der vier bereits existierenden verkaufsoffenen Sonntagen sollen die Läden am letzten Tag der Woche geschlossen bleiben. Der Verkauf an Sonntagen muss bisher an einen besonderen Anlass wie ein Volks- oder Straßenfest, einen Markt oder Kulturveranstaltung gekoppelt sein. Diese Regelung möchte Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) laut BR beibehalten. Es müsse einen Grund geben, warum von dem hohen Sonn- und Feiertagsschutz abgewichen werde, so die Politikerin. Deshalb brauche es einen Anlass. 

Anlasslose verkaufsoffene Sonntage: Arbeitsministerin Scharf hat verfassungsrechtliche Bedenken

Scharf hat unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken. Anders sehen das die Freien Wähler. Aus ihrer Sicht sollen die Kommunen selbstständig über anlasslose verkaufsoffene Sonntage entscheiden können. Einigkeit herrscht darüber, dass dies bei den Einkaufsnächten der Fall sein sollen. Diese sollen auf bis zu sechs Abende im Jahr ausgeweitet werden und können ohne Anlass von den Kommunen beschlossen werden. Bereits im März hatte Scharf Pläne vorgelegt, wie man die bayerischen Regeln zum Ladenschluss reformieren könnte.

Als einziges Bundesland hat Bayern derzeit kein eigenes Ladenschlussgesetz, weshalb im Freistaat noch die alte Bundesregelung von 1956 gilt. Das Gesetz ist strenger als die meisten Ländergesetze und sieht etwa Öffnungszeiten am Abend nur bis 20 Uhr vor. Eine deutliche Ausweitung werde auch von den Händlern flächendeckend nicht nachgefragt, so Holetschek. Es sei wichtig, dass den Kommunen ein gewisser Spielraum bleibe und das Gesetz in seinen Verästelungen nicht zu bürokratisch werde. Nach seiner Auffassung müsse zudem die Liste der Tourismus- und Wallfahrtsorte - in denen bereits jetzt erweiterte Öffnungszeiten für den Handel gelten - überarbeitet werden. Derzeit stünden rund 500 Orte auf dieser Liste.

Der DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl kündigte an, den arbeitsfreien Sonntag vehement zu verteidigen. Die Gewerkschaften lehnten digitale Kleinstsupermärkte mit Öffnungszeiten rund um die Uhr kategorisch ab, da auch sonntags müssten Automaten gewartet, Produkte eingeräumt oder Räume geputzt werden müssten. ami/mit dpa