Kitas, Privatschulen und neue Anträge: Das ändert sich in Bayern 2024
Autor: Agentur dpa, Gwendolyn Kaiser
München, Dienstag, 02. Januar 2024
In Bayern treten ab Januar 2024 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Hierbei wird sich einiges für Eltern, Lehrer an Privatschulen, aber auch in der Kommunalpolitik ändern.
Nicht nur auf Bundesebene ändern sich zum neuen Jahr traditionell viele Dinge. Auch in Bayern treten zum Jahreswechsel einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Neben neuen Regelungen für die Mitbestimmung in Kitas und Neuerungen für Privatschulen geht es vor allem um neue Regeln für die Kommunalpolitik.
Auch beim Thema Bauanträge hat die Staatsregierung Änderungen geplant. Die wichtigsten Änderungen zu neuen Jahr haben wir hier im Überblick.
Weiterentwicklung der Kinderbetreuung: Eltern wirken auf Landesebene mit
Eine Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll Eltern mehr Beteiligung beim Thema Kita ermöglichen. Das bayerische Familienministerium schafft zum Jahreswechsel die Grundlage für einen Landeselternbeirat für den Kita-Bereich.
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"Damit wird die Partizipation gestärkt. Die Elternvertreterinnen und -vertreter können sich so unmittelbar auf Landesebene einbringen", hieß es vorab vom Familienministerium. Der Rat soll demnach als beratendes Gremium mit Anhörungs- und Informationsrechten ausgestattet werden.
Zunächst waren 15 Mitglieder, die unter anderem von kommunalen Spitzen- und Trägerverbänden vorgeschlagen werden sollen, für das Gremium vorgesehen.
Mehr Geld für Privatschulen
Auch Privatschulen sollen zum Jahreswechsel profitieren. Von 2024 an gibt es eine Anhebung des Betriebszuschusses und eine stufenweise Anhebung der Bezahlung für Lehrer an Grund- und Mittelschulen.
Damit sollen Schulen in privater Trägerschaft künftig die Möglichkeit haben, ihre Lehrer besser zu bezahlen - analog zur Eingangsbesoldung A13 für verbeamtete Lehrer an staatlichen Schulen.