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Corona-Regeln in Bayern: Isolationspflicht ist Geschichte - was gilt nun für Corona-Positive?


Autor: Antonia Kriegsmann, Redaktion

Bayern, Mittwoch, 16. November 2022

Ab Mittwoch (16. November 2022) fällt eine entscheidende Corona-Regelung weg. Was gilt ab diesem Zeitpunkt dann noch im Detail?
Eine Frau steht während der Isolation nach einem positiven PCR-Test hinter einer Glastür.


  • Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell
  • Ab Mittwoch (16.11.2022) entfällt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte
  • Grund sei die veränderte Pandemie-Lage

Ab dem heutigen Mittwoch, 16.11.2022, entfällt die Isolationspflicht in Bayern für Corona-Infizierte. Positiv Getestete müssen nun außerhalb der eigenen vier Wände nur noch Maske tragen. Welche Corona-Regeln gelten außerdem noch? Wir haben einen Überblick für euch. 

Corona-Regeln in Bayern: Corona-Infizierte müssen nicht mehr in Isolation

In Bayern - aber auch im benachbarten Baden-Württemberg - müssen Corona-Infizierte seit Mittwoch nicht mehr in häusliche Isolation - eine Maske sollten sie jedoch trotzdem tragen. Schleswig-Holstein geht sogar noch ein Stück weiter - hier soll die Maskenpflicht auch im ÖPNV fallen.  

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"An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Auch wenn die Isolationspflicht nun nicht mehr besteht, sind einige weitere Corona-Maßnahmen auch weiterhin in Kraft. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Übersicht erstellt, die seit dem 1. Oktober 2022 gilt. 

Corona-Tests & Maskenpflicht - hier gilt es noch

Die FFP2-Maskenpflicht gilt aktuell nur noch in vulnerablen Einrichtungen: Also in Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.  Es gibt jedoch auch Ausnahmen, etwa wenn das Tragen einer Maske einer medizinischen Behandlung entgegensteht. Besucher*innen und Beschäftigte dürfen diese Einrichtungen zudem nur  bei Vorlage eines negativen Testnachweises betreten. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche vorweisen. Nicht geimpfte oder genesene brauchen drei negative Tests pro Woche. Dabei sind Selbsttests ohne Aufsicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte erlaubt.

In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen - aber auch hier gelten Ausnahmen.

In folgenden ambulanten medizinischen Einrichtungen gilt zusätzlich für Beschäftigte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske: Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste.

Schulen, Kitas und ÖPNV in Bayern - das muss beachtet werden

Seit dem 1. Mai 2022 gibt es keine Sonderregelungen für Schulen und Kitas mehr. Im Nahverkehr herrscht jedoch immer noch die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske für Fahrgäste ab 6 Jahren. Im Fernverkehr ist eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste ab 14 Jahren Pflicht. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren müssen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn sie Zug fahren wollen. 

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Das Service- und Fahrpersonal soll aufgrund des physischen Kontakts mit den Fahrgästen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen. 

Vom Bayerischen Gesundheitsministerium wird grundsätzlich empfohlen, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Weiterhin soll wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Auch regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren hilft weiterhin Infektionen zu vermeiden. Innenräume sollten regelmäßig gelüftet werden, um die mögliche Konzentration der Coronaviren zu verringern. Das Gesundheitsministerium betont auf seiner Website, dass die Impfung nach wie vor den besten Schutz gegen das Coronavirus darstellt. 

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