Corona-Regeln in Bayern: Isolationspflicht ist Geschichte - was gilt nun für Corona-Positive?
Autor: Antonia Kriegsmann, Redaktion
Bayern, Mittwoch, 16. November 2022
Ab Mittwoch (16. November 2022) fällt eine entscheidende Corona-Regelung weg. Was gilt ab diesem Zeitpunkt dann noch im Detail?
- Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell
- Ab Mittwoch (16.11.2022) entfällt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte
- Grund sei die veränderte Pandemie-Lage
Ab dem heutigen Mittwoch, 16.11.2022, entfällt die Isolationspflicht in Bayern für Corona-Infizierte. Positiv Getestete müssen nun außerhalb der eigenen vier Wände nur noch Maske tragen. Welche Corona-Regeln gelten außerdem noch? Wir haben einen Überblick für euch.
Corona-Regeln in Bayern: Corona-Infizierte müssen nicht mehr in Isolation
In Bayern - aber auch im benachbarten Baden-Württemberg - müssen Corona-Infizierte seit Mittwoch nicht mehr in häusliche Isolation - eine Maske sollten sie jedoch trotzdem tragen. Schleswig-Holstein geht sogar noch ein Stück weiter - hier soll die Maskenpflicht auch im ÖPNV fallen.
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"An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Auch wenn die Isolationspflicht nun nicht mehr besteht, sind einige weitere Corona-Maßnahmen auch weiterhin in Kraft. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Übersicht erstellt, die seit dem 1. Oktober 2022 gilt.
Corona-Tests & Maskenpflicht - hier gilt es noch
Die FFP2-Maskenpflicht gilt aktuell nur noch in vulnerablen Einrichtungen: Also in Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, etwa wenn das Tragen einer Maske einer medizinischen Behandlung entgegensteht. Besucher*innen und Beschäftigte dürfen diese Einrichtungen zudem nur bei Vorlage eines negativen Testnachweises betreten. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche vorweisen. Nicht geimpfte oder genesene brauchen drei negative Tests pro Woche. Dabei sind Selbsttests ohne Aufsicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte erlaubt.
In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen - aber auch hier gelten Ausnahmen.