"Ich wollte ihn nicht umbringen"

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Der 19-jährige Angeklagte kommt am Donnerstag (05.02.2009) in den Gerichtssaal in Würzburg (Unterfranken) und hält sich einen Block vor sein Gesicht ...

Zuerst feierten sie gemeinsam am Flussufer, dann soll ein junger Mann seinen Freund bei einer Rangelei in den Tod gestoßen haben.

Unter großem Medieninteresse hat am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der den Jugendlichen über ein fünf Meter hohes Brückengeländer zwischen Veitshöchheim und Margetshöchheim (Landkreis Würzburg) gehoben und absichtlich in den kalten Fluss geworfen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlichem Handeln aus, glaubt aber nicht, dass der Arbeitslose den 17-Jährigen auch töten wollte. Das Opfer hatte in der Mainacht 2008 in der Dunkelheit die Orientierung verloren und war ertrunken.

"Es tut mir alles leid"
Der 19-Jährige - vielfach vorbestraft - muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. „Ich wollte ihn nicht umbringen, das tut mir alles leid“, sagte der hochgewachsene, kräftige Mann vor der Großen Jugendkammer. Genau erinnern könne er sich an die Nacht nicht; zu viel habe er getrunken. „Ich kann nicht hundertprozentig sagen, dass ich ihn reingeworfen habe.“ Er wisse nur noch, wie er sich mit seinem Freund und einem weiteren Bekannten am Mainufer betrunken habe.
Eigentlich wollte das Trio zu einer Party, wurde aber ausgeladen. Was danach geschah, konnte der Angeklagte dem Gericht nicht genau sagen. Dennoch wisse er, wie sein Freund „mit dem Rücken ins Wasser fiel“. Auf Nachfragen, ob er nicht vorausgesehen habe, dass das Opfer wegen seiner Kleidung, der Dunkelheit und dem Alkohol Probleme beim Schwimmen haben könnte, sagte der junge Mann: „Ich weiß von mir, wenn ich besoffen bin, da denk“ ich nichts, da mach„ ich einfach.“

Angeklagter erinnere sich angeblich nur an Einzelheiten
Die Erinnerungslücken bezeichneten Staatsanwalt und Vorsitzender Richter als „wenig glaubwürdig“, auch weil der Angeklagte noch in der Tatnacht die Geschehnisse detailliert schildern konnte. Vor Gericht sagte der 19-Jährige nun, er habe sich nur an Einzelheiten erinnern können und den Rest „dazu gedacht, damit es Sinn ergibt“.
Nach dem Unglück hatte der Mann mit den kurzen dunklen Haaren noch den Ermittlern gesagt, es habe eine „Blödelei“ zwischen ihm und dem Opfer gegeben. Dabei hätte er seinen Freund über das Brückengeländer geworfen. Zum Prozessauftakt relativierte er seine Äußerungen: „Ich denke mir, dass es so war, wie soll es sonst gewesen sein.“
Der dritte Jugendliche, der in der Tatnacht mit den beiden gefeiert hatte, sagte ebenfalls vor Gericht aus. Er berichtete, der Angeklagte habe ihm unmittelbar nach der Tat erzählt, dass er den 17-Jährigen aus Spaß von der Brücke geworfen habe. Auch gegenüber zwei weiteren Bekannten, die als Zeugen vernommen wurden und sich zur Tatzeit in der Nähe aufhielten, soll sich der damals 18-Jährige so geäußert haben. Zwar habe der Angeklagte seinen Freund später aus dem Fluss retten wollen. Davon hätten sie ihn aber abgehalten, sagten die Jugendlichen. „Er hat dann dagesessen und geweint“, berichtete ein Zeuge.
Das Opfer war ungefähr eine Stunde nach dem Sturz in dem 14 Grad kalten Fluss von einem Taucher entdeckt worden. Zwar konnte der 17-Jährige zunächst wiederbelebt werden, starb jedoch später im Krankenhaus. Für den Prozess stehen noch vier Verhandlungstage an.