Höchststrafe für Dreifachmörder von Groitzsch

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Der Angeklagte Guido N. schützt sich neben seinem Anwalt Erhard Frank (l) mit einem Aktenordner vor dem Medieninteresse im Gerichtssaal des Landgerichts Leipzig. Foto: dpa

Ein Mann erschießt drei Menschen im sächsischen Groitzsch. Vor Gericht beruft er sich auf Notwehr. Er lamentiert über "Diebe und Vandalen". Das Landgericht Leipzig verurteilt ihn zu lebenslanger Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Drei Menschenleben für ein paar alte Autowracks und bis zum Schluss nicht einen Funken Einsicht: Für die Morde an drei jungen Männern in der sächsischen Kleinstadt Groitzsch ist ein 41-jähriger Mann aus Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Nun wird frühestens 2030 geprüft, ob er zur Bewährung aus der Haft entlassen werden kann. Das Verhalten des Mannes im Prozess sei für die Strafkammer "in weiten Teilen erschreckend" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Der Dreifachmörder sah sich als Opfer von Schrottdieben und hoffte auf Freispruch.
Der Mann hatte 2009 zunächst einen 27-Jährigen erschossen. Dieser hatte sich in der Nähe einer Lagerhalle herumgedrückt, in der der Angeklagte alte Autos hortete. Tatsächlich war die Halle immer wieder Ziel von Dieben und Einbrechern gewesen. Sein Eigentum war dem 41-Jährigen heilig - auch wenn es nur alte verstaubte Autos waren, die er wieder aufbauen wollte.
Die Staatsanwaltschaft hatte diese Tat ursprünglich als Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Für die Kammer stand allerdings fest: Es war Mord. Notwehr, auf die sich der 41-Jährige berufen hatte, sei es keinesfalls gewesen. "Drei Schüsse in den Rücken können nicht als Notwehr gesehen werden", sagte Jagenlauf.
Nach dem ersten Mord kehrte der 41-Jährige in sein bürgerliches, von tiefer Religiosität geprägtes Leben mit Ehefrau und christlicher Buchhandlung in Oberbayern zurück. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm eine gestörte Persönlichkeit, aber keine verminderte Schuldfähigkeit.
2010 ertappte der Mann erneut zwei Schrottdiebe in seiner Groitzscher Lagerhalle. Er schoss auf die 19 und 23 Jahre alten Männer, zertrümmerte einem mit dem Metallteil eines Baugerüsts den Schädel und schlug den anderen mit dem Revolvergriff. Darin sei ein "unbedingter Vernichtungswille" zu sehen, sagte Jagenlauf. Der 41-Jährige habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.
Der schmächtige Angeklagte sank während der Urteilsbegründung schlaff auf der Anklagebank zusammen. Laute Schluchzer verbat sich der Vorsitzende Richter. "Er sieht sich nach wie vor als Opfer und ist der Auffassung, dass er freigesprochen werden sollte", sagte Pflichtverteidiger Malte Heise. Er werde zumindest prüfen, ob er Revision einlegt. Nebenkläger-Anwalt Michael Eißner, der die Eltern des getöteten 19-Jährigen vor Gericht vertrat, sagte: "Ob er seine Schuld jemals einsieht, habe ich meine Zweifel."
Das Gericht verzichtete darauf, eine Sicherungsverwahrung für den Dreifachmörder anzuordnen. Dies hatte Oberstaatsanwältin Claudia Laube gefordert. Die Richter beriefen sich auf die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der bei dem Mann keinen Hang zur Begehung schwerer Straftaten sah.