Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 30. September gefordert. Seine Begründung: Die Änderung der Definition des "vollständigen Impfschutzes" stelle die Einrichtungen vor Herausforderungen. Auch Ärztevertreter aus Thüringen argumentieren gegen die Impfpflicht - allerdings aufgrund von Personalmangel.
Bereits seit 16. März 2022 gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die umstrittene Regel legt fest, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, die keine Corona-Impfung erhalten haben, mit weitreichenden Konsequenzen rechnen müssen. Schon als die Corona-Maßnahme eingeführt wurde, war klar, dass die Bundesländer diese Teil-Impfpflicht unterschiedlich streng auslegen.
Jetzt hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Das geht aus eine Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hervor.
Holetschek will einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen: "Der ganze Prozess fängt wieder von vorne an"
Demnach erklärte der CSU-Minister am Freitag (1. Juli 2022) in München: "Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt - und das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Denn: Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Derzeit, also bis zum 30. September 2022, sind nur zwei Nachweise nötig."
Holetschek ergänzte: "Damit stehen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor Herausforderungen. Denn der ganze Prozess fängt dann wieder von vorne an. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, innerhalb eines Monats ergänzende Nachweise an die Leitungen übermitteln, aus denen hervorgeht, dass sie die neuen Voraussetzungen an den vollständigen Impfschutz erfüllen. Diese müssen dann erneut geprüft und im Zweifelsfall an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden – und das angesichts der Tatsache, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowieso zum Ende des Jahres auslaufen wird."
Ein vorzeitiges Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern auch Risiken für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vermeiden. Holetschek bekräftigte: "Die Versorgungssicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Patientinnen und Patienten darf nicht gefährdet werden. Die Einrichtungen kämpfen schon jetzt mit Personalmangel." Natürlich stehe der Schutz der vulnerablen Gruppen für uns an oberster Stelle, aber bei den Beschäftigten in der Pflege und in den Krankenhäusern liege die Impfquote insgesamt bereits deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung, so der Gesundheitsminister: "Allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Daher ist eine allgemeine Impfpflicht der richtige Schritt, um vulnerable Gruppen bestmöglich zu schützen."
Thüringer Ärzte und Kliniken für Impfpflicht-"Pause"
Nicht ganz so weit wie Holetschek gehen Ärzteverbände und Vertreter von Kliniken in Thüringen. Doch auch sehen die Teil-Impfpflicht kritisch und machen sich ein Aussetzen der Pflicht stark.
"Wir können uns das fehlende Personal in der jetzigen Situation nicht leisten", heißt es einer gemeinsamen Presseinformation von Landesärztekammer Thüringen, der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, des Landesverbandes Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Universitätsklinikums Jena vom Freitag (1. Juli 2022). "Angesichts der erneut zunehmenden Infektionen an SARS-CoV-2 mit den entsprechenden Folgen" fordern sie ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, "wenigstens bis zum Herbst". Dann sollte unbedingt neu überlegt und auch die allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 wieder diskutiert werden. Immer noch ist es notwendig, Impflücken zu schließen und eine potenzielle Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.
Eine Impfung die wenig Eigenschutz und gar keinen Fremdschutz bietet
zur Pflicht zu machen ist ....!