München: Bitte was? Edeka-Kunde parkt ordnungsgemäß - Parkservice lässt ihn trotzdem Strafe zahlen
Autor: Teresa Hirschberg
München, Dienstag, 01. März 2022
Dauerparker sind vielen Supermärkten ein Dorn im Auge, weshalb viele Unternehmen Kontrollen ihrer Parkplätze eingeführt haben. In München hat dies dazu geführt, dass ein Edeka-Kunde im Markt einkaufen war - aber trotzdem ein Bußgeld zahlen für sein abgestelltes Auto aufgebrummt bekam. Nun hat sich Edeka zu dem Vorfall geäußert.
Ob für eine kurze Erledigung, den Arztbesuch oder eine schnelle Abholung ums Eck: Supermärkte boten lange Zeit eine bequeme und vor allem kostenlose Parkmöglichkeit, wenn alle anderen Parklücken bereits voll und der Straßenrand zugeparkt war. Doch die Märkte haben darauf längst reagiert und Kontrollen eingeführt, damit „Wildparker“ ihren Kunden nicht die Plätze wegschnappen.
Einem Edeka-Kunden wurde nun ein Knöllchen auf die Frontscheibe geklemmt, obwohl er tatsächlich im Markt einkaufen war. Über die Rechtfertigung des Parkdienstes ärgerte er sich jedoch - und machte sie auf Facebook öffentlich.
Kunde parkt in Edeka-Tiefgarage - und bekommt trotzdem einen Strafzettel
„Hallo Edeka, ihr liebt Lebensmittel, aber liebt ihr auch eure Kunden?“, beginnt der Post, in dem Nutzer Martin die Facebook-Seite des Supermarktes markiert hatte. Beim Besuch der Filiale in der Münchner Fürstenrieder Straße sei ihm kürzlich etwas „sehr Unschönes“ passiert: Er hatte für die Dauer seines Einkaufs in der darunterliegenden Tiefgarage geparkt.
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Die Schranken am Eingang zur Garage hätten offen gestanden, weshalb es nicht möglich gewesen wäre, ein Ticket zu ziehen. Einen entsprechenden Hinweis zur erlaubten Höchstparkdauer habe er ebenfalls nicht entdeckt. Auch die Schranken am Ausgang seien geöffnet gewesen.
„Wir hatten unseren einjährigen Sohn dabei, was bedeutet, dass mit Kind sowieso alles etwas länger dauert. Zudem haben wir uns Zeit gelassen, um den Markt zu erkunden“, schreibt Martin. „Am Ende hatten wir dann einen Einkauf von circa 100 Euro, was durch die Kartenzahlung auch belegbar ist.“ Trotzdem erreichte ihn wenig später eine Zahlungsaufforderung der Firma "Parkdepot" in Höhe von 20 Euro. Der Grund: Die Kunden hätten die Höchstparkdauer angeblich um 17 Minuten überschritten.
Höchstparkdauer nicht beachtet?
Martin legte daraufhin Widerspruch ein und wies auch auf die an diesem Tag geöffneten Schranken hin. Doch die Firma "Parkdepot" rechtfertigte sich folgendermaßen: „Der Parkplatzinhaber hat jedoch ein berechtigtes Interesse, zu jeder Zeit seinen Kunden vor Ort einen freien Stellplatz anzubieten.“ Daher habe sich der Auftraggeber – in diesem Fall Edeka - entschlossen, eine entsprechende Höchstparkdauer festzulegen.
Facebook-User Martin hat zu diesem Vorgehen eine klare Meinung: „Wir waren gerne Kunden bei Edeka und haben nicht wenig Geld dort ausgegeben. Dass man deshalb noch mit 20 Euro dafür bestraft wird, kann doch nicht in eurem Sinne sein, oder?“