Corona-Risikogebiete in Bayern: Darf ich Familie und Freunde besuchen?
Autor: Redaktion
Franken, Montag, 26. Oktober 2020
Die Corona-Maßnahmen ändern sich stetig. Viele Menschen sind verunsichert: Was ist erlaubt und was nicht? Hier erfahren Sie, ob Sie ihre Freunde und Familienmitglieder besuchen dürfen oder nicht.
Die Zahl der Corona-Hotspots steigt deutschlandweit stark an. Das "Robert-Koch-Institut (RKI)" stuft immer mehr Regionen als Risikogebiete ein. Doch mit der steigenden Zahl an Hotspots steigt auch die Unsicherheit der Bevölkerung: Darf ich Freunde und Verwandte in Risikogebieten besuchen? Darf ich überhaupt jemanden besuchen, wenn ich aus einem Risikogebiet komme? Und wann muss ich Quarantäne?
Hier finden Sie einen Überblicksartikel, der Ihnen verrät, welche Regelungen gelten und worauf Sie achten sollten, wenn Sie Freunde und Familie besuchen wollen. Bitte beachten Sie, dass wir uns hier auf die aktuellen Regelungen in Bayern beziehen.
Corona-Hotspots: Wann ist eine Region ein Risikogebiet?
Eine Stadt oder ein Landkreis wird dann zum Risikogebiet, wenn er die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (7-Tage-Inzidenz-Wert) überschreitet. Auf der bayerischen Corona-Ampel entspricht dies den Farben "Rot" und "Dunkelrot".
Video:
Welche Regionen deutschlandweit als Risikogebiete eingestuft werden, können Sie auf der "Covid-19"-Karte des "RKI" nachschauen.
Das "Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" bietet einen Überblick, über die Risikogebiete aller bayerischen Regionen und bei inFranken.de finden Sie die aktuellen Zahlen und Warnstufen zu allen fränkischen Regionen.
Risikogebiete in Deutschland: Darf ich Freunde und Verwandte in einem Corona-Hotspot besuchen?
Innerhalb Deutschlands herrscht derzeit kein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot. Demnach ist es weiterhin möglich Freunde und Familie zu besuchen, auch wenn sich diese in einem Corona-Risikogebiet befinden oder man selbst aus einem Hotspot anreist. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen der Region (maximal fünf Personen oder zwei Hausstände) müssen natürlich weiterhin eingehalten werden.
Übernachtungen bei Privatpersonen sind erlaubt. Wer in einem Hotel übernachten möchte, muss bestimmte Voraussetzung erfüllen. Das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots ist zwar seit dem 17. Oktober 2020 nichtig, eine Buchung ist dennoch nicht ohne Weiteres möglich.