Ab ins Freibad: Auf diese Corona-Regeln musst du achten
Autor: Redaktion
München, Montag, 14. Juni 2021
Seit dem 21. Mai dürfen die Freibäder in Bayern wieder öffnen. Welche Regeln Sie beim Besuch beachten müssen, hängt von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz ab. Auf einige Dinge muss man aber auch bei einem Wert unter 50 achten.
Testpflicht, Maskenpflicht, Abstände halten - diese Grundregeln begleiten viele Freibäder in den Sommer 2021. Doch wie stellt sich die Situation vor Ort genau dar? Und welche Voraussetzungen müssen herrschen, damit Freibäder überhaupt öffnen? Am 7.Juni sind im Freistaat noch weitreichendere Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Was bedeutet das für die bayerischen Freibäder?
Freibad in Bayern: Diese Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 50
Bei einer stabilen 7-Tage- Inzidenz unter 50 ist ein Freibadbesuch in Bayern jetzt auch wieder ohne negativen Testnachweis möglich.
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Diese Regeln gelten im Detail:
- Besucher müssen kein negatives Testergebnis mehr vorlegen
- Freibäder müssen nicht zwingend Terminbuchungen im Voraus anbieten (viele Freibäder behalten die Terminbuchung aber bei)
- Mindestabstand gilt weiterhin: Pro 10 Quadratmeter dürfen Freibadbetreiber einen Besucher einlassen
- Maskenpflicht gilt laut 13 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) überall dort, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann
- Freibadbetreiber müssen eigene Hygiene- und Schutzkonzepte zwingend einhalten
Freibad-Öffnungen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 dürfen die bayerischen Freibäder ebenfalls geöffnet bleiben. Aber es gelten im Freistaat strengere Regelungen beim Freibadbesuch:
- Besucher müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen (Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein)
- Genesene und vollständig Geimpfte sind (ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung) von der Testpflicht ausgenommen. Aber: Es muss ein Nachweis beim Einlass vorgelegt werden
- Ansonsten gilt: Auch bei einer Inzidenz über 50 müssen sich Freibäder an ihre eigenen Hygiene- und Schutzkonzepte halten
Inzidenz über 100: Freibäder bleiben geschlossen
Seit 7. Juni gilt: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift die Bundesnotbremse auch in Bayern eins zu eins, es gibt keine bayerischen Sonderregelungen. Das betrifft auch die Bäder im Freistaat. Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen nacheinander über 100, dann tritt am übernächsten Tag die Notbremse in Kraft. Das heißt: Freibäder bleiben geschlossen.