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Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Lockerungen gelten seit 4. März


Autor: Redaktion

Bayern, Freitag, 04. März 2022

Bereits seit Freitag (4. März 2022) gelten in Deutschland neue Corona-Lockerungen. Neben Clubs und Discos sind auch Gastronomiebetriebe davon betroffen. Markus Söder gab bereits bekannt, ob Bayern sich wieder für einen Sonderweg entscheidet oder nicht.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat nun bekannt gegeben: Der Freistaat wird die Corona-Lockerungen wie geplant umsetzen.


  • Corona-Lockerungen in Bayern: Lockerungen sind am Freitag, 4. März 2022, in Kraft getreten
  • Clubs und Diskotheken: Das gilt für die Wiedereröffnung
  • Auch in anderen Bereichen gibt es Lockerungen: Hier findet ihr eine Übersicht

Neue Corona-Lockerungen in Bayern in Kraft: Das bayerische Kabinett hat am Mittwoch (2. März 2022) die neuen Lockerungen final beschlossen. Insbesondere junge Menschen dürften sich auf das anstehende Wochenende freuen. Denn dann sollen erstmals wieder Clubs und Diskotheken öffnen - unter Einhaltung von 2G Plus. Aber auch andere Lockerungen kommen dann zum Tragen. 

Corona-Lockerungen in Bayern: Das gilt jetzt

Geimpfte und Genesene brauchen zum Feiern einen tagesaktuellen Bürgertest. Diesen soll es kostenlos in den Apotheken und in den Testzentren geben. Geboosterte brauchen, nach bisherigem Stand, keinen zusätzlichen Test. Er wird allerdings vor Besuch "grundsätzlich empfohlen".

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Hier rückt auch die Gültigkeit der Nachweise in den Mittelpunkt. Personen, welche genesen sind und vor der Infektion gegen das Coronavirus geimpft wurden, verlieren nach sechs Monaten (oder 180 Tagen) nach dem positiven Testergebnis ihren Immun-Status. Nach großem Wirbel um die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI, wurde der Status vor kurzem wieder auf sechs Monate erhöht. Allerdings nicht für Ungeimpfte. Für die gilt er nur drei Monate (also 90 Tage). Wer zwei Impfungen erhalten hat oder geboostert ist (also eine dritte Impfung erhalten hat), gilt aktuell unbefristet als immun.

Was hat sich noch am 4. März geändert? Im öffentlichen Leben gilt größtenteils die 3G-Regel - also zum Beispiel beim Friseur, im Fitnessstudio oder in der Gastronomie.

Corona-Lockerungen in Bayern: Negativer Test für Ungeimpfte nötig

Ungeimpfte brauchen einen tagesaktuellen negativen Bürgertest, wenn sie Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen besuchen wollen. Nur bei wenigen Ausnahmen gilt dann noch 2G. Im Fußball-Stadion oder auf Konzerten würde beispielsweise 2G gelten. Insgesamt dürfen dann bis zu 25.000 Besucher ein Fußballspiel live im Stadion mitverfolgen. Damit wurde die Kapazitätsgrenze bei Sportveranstaltungen von 50 auf 75 Prozent erhöht. Allerdings müssen Besucher eine FFP2-Maske beim Zusehen tragen. Auch in Schwimmbädern oder Kinos gilt aktuell die 2G-Regelung.

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Das gilt für Bayerns Schüler zumindest im Sportunterricht nach dem Ferienende nicht mehr. Die seit Ende der Herbstferien 2021 an Schulen geltende Maskenpflicht fällt im Sportunterricht nach dem Kabinettsbeschluss erneut weg. Abseits der Sportstunden solle die Maskenpflicht an Schulen aber weiter gelten, sagte Söder. Die Staatsregierung hatte sie für Schüler Anfang Oktober 2021 gekippt, wenige Wochen später aber angesichts steigender Infektionszahlen vorläufig wieder eingeführt - und danach verlängert.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte bei der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung, er hoffe, dass die Maskenpflicht an Schulen "bald auch im normalen Unterricht wegfällt". Man bekomme dazu unterschiedliche Rückmeldungen. "Wir hoffen aber, dass die Infektionszahlen hergeben, dass wir diese nächsten Schritte bald gehen können."

Lockerungen auch im Einzelhandel und beim Reisen

Im Einzelhandel gelten dann nur noch Maskenpflicht und Mindestabstände - andere Zugangsbeschränkungen fallen. Auch beim Reisen gibt es einige Änderungen. Wer ins Ausland reisen möchte, braucht dann grundsätzlich keinen zusätzlichen negativen Test mehr, wenn er geimpft oder genesen ist. Ungeimpfte brauchen jedoch innerhalb der EU einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest. Reisen Personen aus früheren Hochrisikogebieten nach Deutschland, entfällt die Quarantäne-Pflicht für ungeimpfte Kinder und Erwachsene. Es genügt dann ein Nachweis über einen Corona-Test, eine Impfung oder ein gültiger Genesenennachweis. Auf der Arbeit und im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die 3G-Regel bis 20. März.  

Zum Weiterlesen: Fast 40 Länder seit Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr

mit dpa

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