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3G am Arbeitsplatz: Hier gilt die Regel weiterhin


Autor: Redaktion

Deutschland, Dienstag, 29. März 2022

Seit 20. März 2022 gelten in Bayern neue Corona-Regeln - auch am Arbeitsplatz. Unter anderem wurde die 3G-Regel ("geimpft, getestet, genesen") abgeschafft - aber nicht überall. Wir sagen dir, wo 3G jetzt noch gilt.
Corona-Regeln in Bayern: Am 20. März fiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz - aber nicht überall.


Seit 20. März entfällt auch in Bayern aufgrund der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Die grundsätzliche 3G-Verpflichtung gilt somit nicht mehr. Die aktuelle Version der Bayerischen Infektionsschutzverordnung stellt klar, dass "3G am Arbeitsplatz nur noch für Beschäftigte mit Kundenkontakt in den zugangsbeschränkten Bereichen" gilt.

Dazu zählen Gastronomie und Hotellerie, Bildungsangebote von Volkshochschulen, Hochschulen & Co., Fitnessstudios, Bibliotheken und Museen sowie körpernahe Dienstleistungen.  Für Beschäftigte in "vulnerablen Einrichtungen" gilt weiterhin eine Testerfordernis - also unter anderem in Krankenhäusern, voll- und teilstationären  Pflegeeinrichtungen und für ambulante Pflegedienste mit vergleichbaren Dienstleistungen.

3G am Arbeitsplatz gilt hier weiterhin: "Nachvollziehbare Gefährdungslage"

Laut Paragraf 7 der Infektionsschutzverordnung zählen dazu auch Justizvollzugsanstalten, Heime der Jugendhilfe oder psychiatrische Einrichtungen. 3G ist hier weiterhin verpflichtend. Auch Geimpfte und Genesene müssen in derartigen Einrichtungen mindestens zweimal pro Woche einen Testnachweis erbringen.

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In anderen Branchen obliegt es dem Arbeitgeber, an der 3G-Regel festzuhalten oder sie abzuschaffen. Wer daran festhält, muss das jedoch mit "einer nachvollziehbaren Gefährdungslage" begründen. Das könnte beispielsweise in Bereichen der Fall sein, wo Mitarbeitende viel Kundenkontakt haben oder wo viele Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten. Auch das aktuelle Infektionsgeschehen am Standort sollen Arbeitgeber in ihre Abwägung einbeziehen. Hier hat auch der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.

Für Betriebe stellt sich die Frage, was auf lange Sicht teurer ist: Mitarbeitende, die aufgrund einer Corona-Erkrankung ausfallen, oder die Bereitstellung von Masken und Tests. Frauke Kamp von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern geht davon aus, dass viele Arbeitgeber die bisher gellenden Regeln und Maßnahmen zunächst weiter anwenden werden.

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