Ausgangssperre, Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht: Durch die Verlängerung des Lockdowns in Bayern gelten nach wie vor härtere Maßnahmen, darunter auch eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Verstoß gegen die aktuellen Corona-Regeln kann dabei teuer werden. Wie viel Sie zahlen müssen, lesen Sie hier im Bußgelder-Überblick.
- Harter Lockdown in Bayern bis Mitte Februar 2021
- Verschärfte Corona-Regeln: Bei Verstoß gegen FFP2-Maskenpflicht drohen Bußgelder
- Welche Strafen für welchen Verstoß ausgesprochen werden, erfahren Sie hier
Der harte Lockdown ist verlängert worden und soll nun bis 14. Februar 2021 gelten. Die wichtigste Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern ist die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Bisherige Regelungen wie die Ausgangssperre ab 21 Uhr und die Ein-Personen-Regel bei Kontakten gelten weiterhin - ebenso wie der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Regeln.
Verstoß gegen FFP2-Maskenpflicht kostet 250 Euro
Bundesweit sind derzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften besser schützende Masken Pflicht. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben.
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Wie BR24 berichtet, sei die Regel in Bayern strikter: Dort gilt bereits seit einigen Tagen eine FFP2-Maskenpflicht für den Nahverkehr und den Einzelhandel. Auch in Pflegeheimen müsse neben Besuchern auch das Personal eine FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt seitdem auch in Gottesdiensten. Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare oder höhere Standards erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94, DS und KN95.
Wer diesen bestimmten Masken-Typ nicht trägt, dem drohe seit Montag (25. Januar) ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Zunächst galt eine Kulanzwoche, in der Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht nicht geahndet wurden. Wer mit einer unzureichenden Maske erwischt wird, kann aber zumindest ein Stück weit auf Milde hoffen: Deren Tragen kann laut Innenministerium bei der Bemessung eines Bußgeldes berücksichtigt werden.
Bußgelder in Bayern: Was Sie bei Corona-Verstößen zahlen müssen
Wer zu der Zeit der Ausgangssperre vor die Türe geht, braucht dafür triftige Gründe. Bei den regelmäßigen Änderungen der Bestimmungen fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Für viele Verstöße werden Bußgelder fällig - doch auch hier ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Welche Bußgelder gibt es, für welche Verstöße muss man Strafen zahlen? Wir haben die momentan geltenden Bußgelder im Überblick zusammengefasst.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat bereits am 2. November den aktuell geltenden Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" veröffentlicht - und am Montag (14. Dezember) eine Erweiterung beschlossen.