In Bayern dauern die Sommerferien noch etwa ein paar Wochen. Doch wie sieht es danach mit dem Corona-Schutz an den bayerischen Schulen aus? Wird es eine Testpflicht geben - wie sie beispielsweise in Brandenburg gilt?
Am 12. September 2022 enden die Sommerferien in Bayern. Damit stellt sich auch die Frage, wie es dann an den bayerischen Schulen mit Corona weitergeht.
br.de hat aus diesem Anlass die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen in anderen Regionen Deutschlands geprüft und nennt Brandenburg als Beispiel für ein Bundesland, das es anders handhabt als Bayern: Dort sind die Sommerferien früher vorbei als in Bayern, der Schulbetrieb startet am Montag, 22. August. Laut zuständigem Ministerium erwartet ungeimpfte Schüler*innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen dann eine zunächst einwöchige Corona-Testpflicht. Geimpfte und genesene Personen müssen sich nicht testen, können das aber tun.
Corona-Schutz an Schulen in Bayern: Keine allgemeine Testpflicht im Schuljahr 2022/23 vorgesehen
Anders als in Brandenburg wird es dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zufolge im Schuljahr 2022/2023 keine allgemeine Testpflicht geben. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht, an sämtlichen Schulveranstaltungen sowie an Mittagsbetreuungen sei ohne negativen Testnachweis möglich.
Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. "Ärzteschaft und Experten empfehlen, in Schulen und Kindertagesstätten auf anlasslose Tests zu verzichten", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) Ende Juli zu br24.
"Deshalb setzen wir nach den Ferien auf freiwillige Testungen für Kinder, Schülerinnen und Schüler und das Personal, die jeder zu Hause vornehmen kann."
Allgemeine Hygieneempfehlungen gelten weiterhin
Auch wenn es keine Testpflicht in den Schulen in Bayern geben soll, weist das Kultusministerium dennoch auf die allgemeinen Hygieneempfehlungen hin. Weiterhin zu beachten, sind folgende Regeln:
- Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben
- Schüler*innen sowie Kindern der schulvorbereitende Einrichtung an Förderschulen wird empfohlen, sich vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr zu testen
- Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
- Regelmäßiges Händewaschen
- Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein
- Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden