Sie selbst habe sich nach der Tat Vorwürfe gemacht und mit dem Gedanken gespielt, ihren Beruf aufzugeben. Gespräche mit einem Psychiater hätten ihr geholfen. Ihre Kollegin sagte im Zeugenstand, dass die Opfer "schlimm ausgesehen" hätten.
Der Täter habe nach der Tat "dagesessen, als sei nichts passiert". , habe er gesagt.
Die Heimleiterin sagte vor Gericht, dass die Ehefrau des Täters bei dessen Aufnahme ins Heim im Mai 2018 verschwiegen habe, dass ihr Mann schon zuhause ihr gegenüber gewalttätig gewesen und mit dem Messer auf sie losgegangen war. Bis zur Tat habe er sich aber vorbildlich verhalten und beispielsweise andere Senioren beim Gehen unterstützt.
Die 66-jährige Ehefrau des Beschuldigten sagte vor Gericht, dass sich die Demenz ihres Mannes erstmals im September 2017 deutlich gezeigt habe. Er sei damals mit dem Auto nach Bad Neustadt gefahren. Dort habe er das geparkte Auto nicht mehr gefunden und sei herumgeirrt.
Als sie ihm daraufhin den Autoschlüssel wegnahm, sei er immer wieder aggressiv geworden, habe auch zugeschlagen und Flaschen geworfen. "Er geisterte nachts herum. Ich hatte Angst", gab sie zu Protokoll.
Schon mehrfach in Werneck
Im Februar 2018 wurde der 77-Jährige erstmals nach Werneck eingeliefert. Die zweite Einlieferung erfolgte nach Ostern 2018, nachdem er gedroht hatte: "Ich bring euch alle um."
Die Sozialstation in Werneck habe anschließend die Unterbringung in die Wohngemeinschaft St. Anna in Hofheim eingeleitet. Sie habe der Heimleitung erzählt, dass ihr Mann mit dem Messer auf sie losgegangen sei, sagte die 66-Jährige.
Belastend war die Tat nicht nur für die Nachtschwestern, sondern auch für den ersten Polizeibeamten der Polizei Haßfurt, der damals vor Ort war. Er sagte vor Gericht, dass er zusammen mit den beiden Pflegerinnen die Zimmer durchsucht habe. Der gellende Schrei einer der Schwestern: "Hier war er auch" sei ihm bis heute in Erinnerung.
Der Beschuldigte selbst machte vor Gericht keine Angaben. Er konnte die Frage des Vorsitzenden, wo er denn gerade sei, nicht beantworten. Professor Dr. Hans-Peter Volz vom Bezirkskrankenhaus Werneck bescheinigte dem Senior eine gemischte Form der Demenz: Alzheimer-Demenz und vaskuläre Demenz. Die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten sei aufgehoben. Daher sei er schuldunfähig.
Sowohl Staatsanwalt Markus Herold als auch Verteidiger Thomas Gärtner plädierten daher auf eine Unterbringung, der sich das Gericht anschloss.
Richter Manfred Schmidt betonte, dass der Täter aufgrund seiner Schuldunfähigkeit ein Beschuldigter und kein Angeklagter sei. Eine Demenzerkrankung könne jeden treffen.
Weiter gefährlich
Da von dem Beschuldigten nach Ansicht von Volz weiter Gefahr ausgehe, sei zur Sicherheit der Öffentlichkeit eine Unterbringung erforderlich. Als Verurteilter muss der 77-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Angehörigen der Opfer beziehungsweise deren Betreuer haben keine Strafanträge gestellt.