Was die EU-Asylreform bringen soll
Autor: Niklas Treppner und Anne-Beatrice Clasmann, dpa
, Donnerstag, 11. Juni 2026
In Europa gelten verschärfte Regeln für Asylsuchende. Effektivere Verfahren sollen verhindern, dass Schutzsuchende in der EU weiterziehen. Was das neue System bringt, muss sich in der Praxis erweisen.
Schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und demnächst vielleicht auch Abschiebezentren in Drittstaaten? Die Europäische Asylreform (Geas) tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte mit sich bringen. Auch für Deutschland, das eine Zeit lang Hauptzielstaat von Asylsuchenden in Europa war, hat die Geas-Reform Folgen.
Die wichtigsten Änderungen und was sie bringen sollen im Überblick:
Warum brauchte es eine Reform?
Für ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde – meist Staaten an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb Streit: Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.
Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen?
Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor. Zuständig für das Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-Außengrenzen. Sie sollen aber künftig von den anderen Mitgliedsländern mit finanziellen Beiträgen, Sachleistungen oder der Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich.
Was sind Grenzverfahren und für wen gelten sie?
Damit die EU-Staaten mit den vielen ankommenden Schutzsuchenden besser bewältigen, soll es mehr Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschränkt und sollen schnellere Abschiebungen ermöglichen. Zudem soll sogenannte Sekundärmigration verhindert werden – also dass Asylsuchende nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen.
Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen, die aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen - etwa aus Bangladesch, Ägypten oder Peru. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit weniger als jedes fünfte Schutzersuchen von Menschen aus diesem Land positiv beschieden wurde. Auch bei sogenannten Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen.