Urteil kommt - Kann Le Pen 2027 Präsidentin werden?
Autor: Rachel Sommer, dpa
, Dienstag, 07. Juli 2026
Es ist ein folgenschweres Urteil, das in Paris erwartet wird. Für die Rechtsnationale Le Pen geht es letztlich um den Traum, Präsidentin zu werden. Das Gericht könnte dem einen Riegel vorschieben.
Das Pariser Berufungsgericht entscheidet heute über Schuld und Strafe von Marine Le Pen – und stellt damit Weichen für die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr. Denn die große Frage für Le Pens Rechtsnationale ist, ob die 57-Jährige nach dem Urteil im Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung überhaupt für die Wahl kandidieren kann. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das sogenannte passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen.
Um 13.30 Uhr will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Um 20.00 Uhr will dann Le Pen bekanntgeben, ob sie sich um Frankreichs höchstes Staatsamt bewirbt.
Darum geht es in dem Verfahren
Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Neben der rechten Führungsfigur stehen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.
Folgende Szenarien sind beim Urteil für Le Pen denkbar.
Sie wird freigesprochen:
Das gilt als unwahrscheinlich. Wenn es aber so käme, könnte Le Pen theoretisch kandidieren. Sollte dann aber die Anklage in Revision gehen, sähe es für Le Pen schwierig aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen hat das dann zuständige Kassationsgericht angekündigt, seine Entscheidung noch vor der Präsidentschaftswahl zu fällen. Sollte es den Freispruch kippen und eine erneute Verhandlung anordnen, dürfte es zeitlich zwar nicht für ein weiteres Urteil reichen, aber politisch könnte das Le Pen schaden.
Zum anderen gibt es in juristischen Kreisen eine Debatte darüber, was mit dem vorläufig angewandten Entzug ihres passiven Wahlrechts passiert, wenn sie in Revision geht. Das Urteil ist in einem solchen Fall nicht rechtskräftig. Die vorläufige Anwendung aus erster Instanz könnte im Falle der Revision aber weiterhin gelten.
Sie wird zu einer Haftstrafe verurteilt, erhält aber kein Wahlverbot:
In diesem Fall könnte Le Pen unter Umständen kandidieren. Sollte die Strafe aber nicht sehr kurz sein oder vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden, wäre eine Kandidatur wohl kaum praktikabel. Mit einer elektronischen Fußfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte.