Oberster Gerichtshof prüft: Per Geburt US-Bürger oder nicht?
Autor: Khang Mischke, dpa
, Mittwoch, 01. April 2026
Wer in den USA geboren wird, bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft. Eigentlich hat der Oberste Gerichtshof das vor mehr als hundert Jahren klargemacht. Präsident Trump interessiert das nicht.
Vor dem Obersten US-Gericht wird einer der brisantesten Fälle der vergangenen Jahre verhandelt: Sind Kinder automatisch US-Bürger, wenn sie in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Welt kommen – auch dann, wenn ihre Eltern gar nicht legal im Land sind? US-Präsident Donald Trump meint: Nein. Per Dekret wollte er das Recht auf US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt einschränken.
Heute wird vor Gericht eine Sammelklage gegen das Vorhaben verhandelt. Trump wird laut seinem offiziellen Terminplan bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein. US-Medien zufolge wäre es das erste Mal, dass ein amtierender Präsident an einer solchen Verhandlung des Obersten US-Gerichts teilnimmt. Ein Überblick zu dem Fall:
Worum geht es überhaupt?
Bislang bekommt ein Baby, das in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: «Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.» Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.
Trump will das Gesetz für jene Kinder ändern, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind – obwohl dazu im Wortlaut des Zusatzartikels nichts steht. Damit könnten neben Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, betroffen sein.
Besitzt mindestens ein Elternteil die Staatsbürgerschaft oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Green Card), soll dem Kind weiterhin die US-Staatsangehörigkeit zugesprochen werden. Die Anordnung, die Trump gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit unterschrieb, trat bislang wegen Blockaden unterer Instanzen zwar nicht in Kraft. Allerdings hadern Eltern seither mit der Ungewissheit, ob ihr Kind US-Bürger ist oder die Staatsbürgerschaft nicht doch nachträglich aberkannt wird.
Was hat es mit der Sammelklage Barbara gegen Trump auf sich?
In dem Fall haben mehrere Organisationen eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht. Im Kern geht es um die Frage, ob Trump mit seinem Dekret den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung verletzt. Nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation Asian Law Caucus vertritt die Gruppe damit automatisch alle Kinder, die:
- am oder nach dem 20. Februar 2025 – also zum angepeilten Inkrafttreten von Trumps Dekret – in den USA geboren wurden,
- deren Vater weder US-Bürger noch Green-Card-Inhaber ist
- und deren Mutter entweder keine gültigen Papiere hat oder sich nur auf Zeit in den USA befindet