Nach Waffenruhe: Wie ist der Stand in der Straße von Hormus?
Autor: Arne Bänsch und Lukas Müller, dpa
, Donnerstag, 09. April 2026
Nach der Waffenruhe bleibt die Lage in der Straße von Hormus angespannt. Der Iran will Maut verlangen. Was ist erlaubt und wer könnte die Passage sichern? Antworten auf zentrale Fragen.
Seit dem frühen Mittwochmorgen gilt eine fragile Waffenruhe zwischen Iran und den USA. Doch die Straße von Hormus bleibt für Teheran ein wichtiges Druckmittel. Der Iran verlangt inzwischen von einigen kommerziellen Schiffen eine Maut. Ist das zulässig? Und wird die Bundeswehr die Passage künftig militärisch absichern? Antworten auf zentrale Fragen:
Fahren aktuell Schiffe durch die Straße von Hormus?
Nach übereinstimmenden Berichten haben wenige einzelne Schiffe seit der Verkündung der Waffenruhe die Straße von Hormus passiert. Die allermeisten Reedereien warten aber unverändert auf eine Besserung der Sicherheitslage. Verbände rieten zunächst von einer nicht abgesprochenen Durchfahrt ab.
AXSMarine, ein maritimer Informations- und Softwareanbieter, teilte auf Anfrage mit, elf Schiffe hätten in den 24 Stunden nach Verkündung der Waffenruhe die Straße von Hormus durchquert. Je vier Schiffe ordnete das Unternehmen iranischen und griechischen Eignern zu. Ein Schiff sei in chinesischem Besitz, eines in omanischem, und ein weiteres konnte nicht zugeordnet werden.
Die Situation hat weiterhin massive Auswirkungen auf den Welthandel: Die Straße von Hormus verbindet den Persischen Golf mit dem Indischen Ozean und damit die großen Ölförderländer der Region mit den Weltmärkten. Nach Angaben der Internationalen Energie-Agentur (IEA) wurden 2023 fast 30 Prozent des weltweit verschifften Öls hier transportiert. Alternative Routen existieren zwar, etwa Pipelines durch Saudi-Arabien, ihre Kapazitäten reichen jedoch nicht aus, um einen längeren Ausfall der Seeroute zu kompensieren.
Darf der Iran Maut für die Durchfahrt verlangen?
Nach übereinstimmenden Berichten, unter anderem des Fachmediums «Lloyd's List», hat der Iran in der Straße von Hormus eine Art Mautstellen-System eingeführt. Dabei müssten Schiffe Unterlagen vorlegen, Freigabecodes einholen und eine von den Revolutionsgarden begleitete Durchfahrt durch einen einzigen kontrollierten Korridor akzeptieren.
Nach Einschätzung von Fachleuten ist das Vorgehen des Irans nicht vom Völkerrecht gedeckt. Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück der Universität Kiel sagte, der Iran sei völkerrechtlich verpflichtet, die Durchfahrt durch die Straße von Hormus für die zivile Schifffahrt gebührenfrei zu gewährleisten. Valentin Schatz von der Universität Lüneburg sieht das ebenso.
Seerechtsexperte Schatz zufolge ist der zentrale Teil der Straße von Hormus, durch den normalerweise die Schifffahrtsrouten verlaufen, rechtlich als internationales Gewässer zu behandeln. Aber selbst der küstennahe Abschnitt, über den der Iran Souveränität hat, dürfe rechtlich befahren werden.