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Mallorca: Haftstrafen für "Kegelbrüder" gefordert - nach Bar-Brand


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Palma de Mallorca, Samstag, 31. Januar 2026

Acht Kegelbrüder aus dem Münsterland sollen nach einem Brand auf Mallorca für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliche Brandstiftung vor.
Das Restaurant "Why Not Mallorca" in der Nähe des Ballermanns steht am 20. Mai 2022 in Flammen. Die Justiz auf Mallorca hat gegen die sogenannten Kegelbrüder Anklage wegen vorsätzlicher Brandstiftung erhoben und sieben Jahre Haft gefordert.


Die spanische Justiz hat nach langjährigen Ermittlungen Anklage gegen acht Freizeitkegler aus dem Münsterland wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Brandstiftung auf Mallorca erhoben. Das bestätigte die Anwältin der sogenannten Kegelbrüder, María Barbancho, der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Deutschen für sieben Jahre ins Gefängnis, wie die Mallorca Zeitung unter Berufung auf die ihr vorliegende Klageschrift berichtete. Zudem sollten sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro leisten. Die jungen Männer haben ihre Unschuld beteuert.

Bislang keine eindeutigen Beweise laut Anwältin

Ihnen wird vorgeworfen, am 20. Mai 2022 vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse der Bar "Why not Mallorca" geworfen zu haben, das in Flammen aufging. Auch ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen. Da auch mehrere Menschen leichte Verletzungen erlitten, wird den Deutschen zudem Körperverletzung zur Last gelegt.

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Die Gruppe setzte sich aus 13 Urlaubern zusammen. Einer von ihnen wurde bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen freigelassen. Vier weitere hatten das Gefängnis nach etwa zweieinhalb Wochen auf Kaution verlassen dürfen. Die restlichen acht saßen rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen Kaution freikamen und in die Heimat zurückkehren konnten.

Anwältin Barbancho betonte, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. In den Ermittlungsakten gebe es "zahlreiche entlastende Hinweise", schrieb sie in einer Mitteilung. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten hervorgebracht.

Termin für Prozess noch nicht angesetzt

Die Angeklagten vertrauten darauf, dass der Sachverhalt in der bevorstehenden Hauptverhandlung umfassend, objektiv und fair aufgeklärt werde, betonte die Verteidigerin. Ein Termin für den Beginn des Prozesses wurde zunächst nicht bekannt gegeben.

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