Krise in Ceuta - Kann Spanien aus dem Schengenraum fliegen?
Autor: Niklas Treppner und Katharina Redanz, dpa
, Freitag, 31. Juli 2026
Bewährungsprobe für die neue EU-Migrationspolitik: Erstmals seit Inkrafttreten der Asylreform erlebt ein Mitgliedsland eine Krisensituation. Spanien gerät unter Druck - auch durch andere EU-Länder.
Zehntausende Menschen drängen irregulär in die spanische Exklave Ceuta auf dem afrikanischen Kontinent und stürzen das Land in eine Krise. Aus anderen EU-Ländern hagelt es Kritik an Spanien. Angebote der Unterstützung kommen stattdessen ausgerechnet aus dem Vereinigten Königreich.
Dabei sollte die vor wenigen Wochen in Kraft getretene EU-Asylreform (Geas) eigentlich für mehr Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedsländern sorgen - stattdessen reagierten manche Regierungen mit Forderungen nach Konsequenzen für Spanien als Teil des kontrollfreien Schengen-Raums. Geht das? Und welche Möglichkeiten hat Spanien nach den neuen Asylregeln? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet in Europa, in dem Menschen grundsätzlich ohne Grenzkontrollen reisen können. Derzeit gehören 25 der 27 EU-Länder dazu, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla - in die ebenfalls Migranten eindrangen - gehören nicht zum Schengen-Raum.
Kann Spanien aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden?
Die Bilder der Menschenmassen in Ceuta haben sich gerade verbreitet, da werden in anderen EU-Ländern Forderungen nach harten Konsequenzen laut. Die finnische Innenministerin Mari Rantanen schrieb auf X, Spanien habe dabei versagt, die Außengrenze des Schengen-Raums zu schützen. Länder, die nicht in der Lage seien, die Grenzen zu schützen, könnten nicht Mitglieder des Schengen-Raums sein.
Italiens rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni pochte am Donnerstagabend in einem Post auf der Plattform X auf außergewöhnliche Maßnahmen, «um die Grenzen und die Sicherheit der Bürger zu verteidigen, etwa durch die Aussetzung des Schengen-Raums mit Spanien.»
Ein dauerhafter Ausschluss eines Landes aus dem Schengen-Raum gegen dessen Willen ist in den EU-Regeln schlicht nicht vorgesehen.
Der ehemalige EU-Außenbeauftragte und Spanier Josep Borrell schreibt zu dem Thema auf X: «Nach EU-Recht darf kein Mitgliedstaat die Teilnahme eines anderen Mitgliedstaats am Schengen-Raum einseitig aussetzen.»