EU-weiter Führerscheinentzug geplant: Zahl der Verkehrstoten soll so sinken
Autor: Agentur dpa
Brüssel, Samstag, 07. Dezember 2024
Verkehrsminister planen einen EU-weiten Führerscheinentzug für Verkehrssünder. Mit dieser Regelung wollen sie die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2030 halbieren.
Zukünftig werden Verstöße von Verkehrsteilnehmern EU-weite Konsequenzen erfahren. Wenn also beispielsweise ein Italiener deutlich gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland verstößt, könnte das auch in Italien Folgen haben. Ebenso wären Deutsche im EU-Ausland betroffen.
Die EU-Verkehrsminister streben an, einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchzusetzen. "Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen", so Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Führerscheinentzug in gesamter Europäischer Union: Mehrheit der EU-Staaten dafür
Eine Mehrheit der EU-Staaten steht hinter dem EU-weiten Führerscheineinzug und stimmte in Brüssel ebenfalls dafür, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Diese Maßnahme soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Der ADAC sieht in einer einheitlichen Regelung ebenfalls einen Vorteil für die Verkehrssicherheit.
Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis europaweit zu verlieren, teilte das Verkehrsministerium mit. "Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig", so Wissing. Betroffen seien damit Verkehrssünder, die schwere Delikte begangen haben, wie Alkohol- oder Drogenfahrten, überhöhte Geschwindigkeit oder Verkehrsverstöße mit Todesfolge.
Auch auf Fahrverbote, die mindestens drei Monate dauern, sollen die Regeln angewendet werden. Bei kürzeren Verboten von unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie der Ministerinnen und Minister zufolge nicht gelten. Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie jedoch noch mit dem Europaparlament abschließend verhandelt werden.
Ausnahmen sind in Planung
Laut einer Sprecherin des Verkehrsministeriums sind jedoch Ausnahmen geplant. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, "muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde", hieß es.
In Fällen, in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, soll hingegen ein Fahrverbot verhängt werden und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden. Anschließend können "etwaige, für angemessen befundene Maßnahmen" ergriffen werden.