Druckartikel: EU-weiter Führerscheinentzug geplant: Zahl der Verkehrstoten soll so sinken

EU-weiter Führerscheinentzug geplant: Zahl der Verkehrstoten soll so sinken


Autor: Agentur dpa

Brüssel, Samstag, 07. Dezember 2024

Verkehrsminister planen einen EU-weiten Führerscheinentzug für Verkehrssünder. Mit dieser Regelung wollen sie die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2030 halbieren.


Zukünftig werden Verstöße von Verkehrsteilnehmern EU-weite Konsequenzen erfahren. Wenn also beispielsweise ein Italiener deutlich gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland verstößt, könnte das auch in Italien Folgen haben. Ebenso wären Deutsche im EU-Ausland betroffen. 

Die EU-Verkehrsminister streben an, einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchzusetzen. "Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen", so Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Führerscheinentzug in gesamter Europäischer Union: Mehrheit der EU-Staaten dafür

Eine Mehrheit der EU-Staaten steht hinter dem EU-weiten Führerscheineinzug und stimmte in Brüssel ebenfalls dafür, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Diese Maßnahme soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Der ADAC sieht in einer einheitlichen Regelung ebenfalls einen Vorteil für die Verkehrssicherheit.

Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis europaweit zu verlieren, teilte das Verkehrsministerium mit. "Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig", so Wissing. Betroffen seien damit Verkehrssünder, die schwere Delikte begangen haben, wie Alkohol- oder Drogenfahrten, überhöhte Geschwindigkeit oder Verkehrsverstöße mit Todesfolge.

Auch auf Fahrverbote, die mindestens drei Monate dauern, sollen die Regeln angewendet werden. Bei kürzeren Verboten von unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie der Ministerinnen und Minister zufolge nicht gelten. Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie jedoch noch mit dem Europaparlament abschließend verhandelt werden.

Ausnahmen sind in Planung

Laut einer Sprecherin des Verkehrsministeriums sind jedoch Ausnahmen geplant. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, "muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde", hieß es.

In Fällen, in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, soll hingegen ein Fahrverbot verhängt werden und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden. Anschließend können "etwaige, für angemessen befundene Maßnahmen" ergriffen werden.

Wer seinen Führerschein verloren hat, muss diesen den Plänen der EU-Staaten zufolge nicht im Land des Vergehens - also beispielsweise Italien, Spanien oder Portugal - neu beantragen. Es wäre nach Angaben des Verkehrsministeriums die Aufgabe des EU-Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, oder des Landes, in dem der betroffene Verkehrssünder wohnt. Zudem könne die unionsweite Wirkung des Führerscheinentzugs in Deutschland angefochten werden, wenn Deutschland den entsprechenden Führerschein ausgestellt habe.

Europaparlament stimmt ebenfalls zu

Auch das Europaparlament, das an der Gesetzgebung beteiligt ist, hat seine Position zu dem Vorhaben bereits im Februar formuliert. Grundsätzlich unterstützt auch das Parlament, dass schwere Verkehrsdelikte künftig EU-weite Konsequenzen haben sollten. Debatten werden vermutlich um Detailregelungen geführt werden.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Richtlinie, die Vorgaben müssen daher noch in nationales Recht überführt werden. Dafür gibt es Übergangsfristen, die häufig etwa zwei Jahre betragen. Bis ein neues EU-Gesetz zu einem EU-weiten Führerscheinentzug tatsächlich umgesetzt wird, könnte es daher noch einige Zeit dauern.

Auf den Straßen der Europäischen Union sind im vergangenen Jahr mehr als 20.000 Menschen ums Leben gekommen - ähnlich viele wie im Jahr 2022. Das selbstgesteckte Ziel der EU ist es, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in der Union bis 2030 zu halbieren. Um dies zu erreichen, müsste die Zahl der Verkehrstoten jährlich um 4,5 Prozent sinken.

Höchste Rate an Verkehrstoten in der EU findet sich in Osteuropa

Obwohl die Zahl der jährlichen Verkehrstoten bereits zwischen 2001 und 2010 nahezu halbiert wurde, hat sich der Fortschritt laut offiziellen Zahlen seit Beginn der 2010er Jahre verlangsamt. Bis 2050 sollen nach dem Vorhaben der EU keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen sein.

Die wenigsten Verkehrstoten in der EU liegen in Schweden mit 22 pro eine Million Einwohner. Die höchsten Raten an Verkehrstoten pro eine Million Einwohner hatten Bulgarien und Rumänien mit 82 beziehungsweise 81 Opfern. Deutschland liegt mit 34 unter dem EU-Durchschnitt von 46 Unfallopfern pro eine Million Einwohner.