Europäisches Parlament stoppt Ermittlungen gegen CSU-Frau
Autor: Ansgar Haase und Valeria Nickel, dpa
, Dienstag, 19. Mai 2026
Die Europäische Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die CSU-Politikerin Angelika Niebler Dinge getan hat, die sie nicht hätte machen dürfen. Eine geheime Abstimmung geht nun aber zu ihren Gunsten aus.
Das Europäische Parlament blockiert bis auf weiteres Betrugsermittlungen gegen die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler. In einer geheimen Abstimmung votierte in Straßburg eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür, einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität Nieblers abzulehnen. 309 Abgeordnete sprachen sich für die Ablehnung des Antrags aus, 283 dagegen, 53 enthielten sich.
Die Parlamentarier folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments. Dieser hatte gemutmaßt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte. Bei der Zeugin handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers.
Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wollte eigentlich nach den Hinweisen der früheren Mitarbeiterin Nieblers untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht nach einem Bericht zu der Abstimmung die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es nach dem Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen wollte sie sich bis zuletzt aber nicht öffentlich äußern. Sie kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte gegen Medienberichterstattung vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.
Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise
Das Vorgehen des Rechtsausschusses in dem Fall ist unter anderem deswegen umstritten, weil die Mitglieder nicht die Möglichkeiten nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.
Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte dann am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität Nieblers empfahl. Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin «mit einem direkten politischen Motiv» eingereicht worden sein. Zudem wurde auf angebliche «Unstimmigkeiten in dem Antrag» verwiesen.