EU-Asylreform: Ist der ewige Streit nun gelöst?
Autor: Regina Wank und Anne-Beatrice Clasmann, dpa
, Mittwoch, 20. Dezember 2023
Seit Jahren ringt die Europäische Union um eine Reform des Asylsystems. Wenige Themen wurden zuletzt so heiß diskutiert wie die Migration. Nun gibt es einen Durchbruch.
Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems geeinigt. Sie sieht eine deutliche Verschärfung der Regeln für Asylverfahren vor. Details der Einigung und was sie für Deutschland bedeutet - hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum braucht es eine Reform des Asylsystems?
Zuletzt stieg die Zahl der ankommenden Flüchtlinge wieder stark an. Mehr als 800.000 Asylanträge sind in diesem Jahr bis Anfang Oktober in der Europäischen Union sowie Norwegen und der Schweiz gestellt worden. Im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen ist das der höchste Wert seit 2016. In Deutschland haben dieses Jahr bis Ende November bereits mehr als 304.000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
Ungefähr seit 2016 wird intensiv an der Reform gearbeitet. 2015 und 2016 waren Länder wie Griechenland mit der Ankunft von immer mehr Menschen zum Beispiel aus Syrien überfordert. Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen.
Das hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dort sollte dann im Regelfall auch der Asylantrag bearbeitet werden. Dieses System wird nun reformiert. Ziel ist die Begrenzung von irregulärer Migration und ein besserer Schutz der Außengrenzen.
Was soll nun an den Außengrenzen passieren?
Die Reform sieht einheitliche Grenzverfahren an den Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.
Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben zufolge mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.
Bei einem besonders starken Anstieg der Migration könnte von den Standard-Asylverfahren mit der sogenannten Krisenverordnung abgewichen werden. Zum Beispiel kann der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis derjenigen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt. Das gälte dann für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von maximal 50 Prozent.