Corona-Impfstoff von Astrazeneca nicht mehr in EU zugelassen - das ist der Grund

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Corona-Imfpstoff von Astrazeneca nicht mehr in EU zugelassen
Astrazeneca hat für seinen Vaxzevria-Impfstoff die Rücknahme der Zulassung in der EU beantragt, die seit Dienstag (7. Mai 2024) in Kraft ist.
Corona-Imfpstoff von Astrazeneca nicht mehr in EU zugelassen
Collage inFranken.de (Marcus Brandt/dpa; Julian Stratenschulte/dpa)

Vor kurzem gab Astrazeneca mögliche Nebenwirkungen des Vaxzevria-Impfstoffs zu. Nun ist der Corona-Impfstoff nicht mehr in der EU zugelassen - aber aus einem anderen Grund.

Schon im März 2024 wurde die Rücknahme der Marktzulassung des Corona-Impfstoffs Vaxzevria von Astrazeneca von der EU-Kommission beschlossen. Seit Dienstag (7. Mai 2024) ist der Impfstoff in der EU nicht mehr zugelassen, wie aus dem EU-Beschluss hervorgeht.

Letztes Jahr landete der Impfhersteller wegen Vaxzevria in Bamberg vor Gericht, da eine Frau über Nebenwirkungen nach der Corona-Impfung klagte. Im Mai 2024 gab das schwedisch-britische Unternehmen mögliche Nebeneffekte zu. Das sei aber nicht der Grund für die Rücknahme der Zulassung, sondern Astrazeneca habe diesen Schritt "aus kommerziellen Gründen" selbst beantragt, bestätigte das Unternehmen auf Anfrage der dpa am Dienstag. Der Hintergrund sei mangelnde Nachfrage.

Astrazenecas Corona-Impfstoff nicht mehr in der EU zugelassen - "Rückgang der Nachfrage"

Seit dem Ende der Pandemie seien mehrere Varianten von Covid-19-Impfstoffen entwickelt worden, deswegen gebe es nun einen Überschuss an verfügbaren aktualisierten Präparaten. "Dies hat zu einem Rückgang der Nachfrage nach Vaxzevria geführt, das nicht mehr hergestellt oder geliefert wird", hieß es in einer Astrazeneca-Mitteilung.

Man sei aber "unglaublich stolz auf die Rolle, die Vaxzevria bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt" habe. In einer Mitteilung der EU-Kommission hieß es, es sei nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Rücknahme der Marktzulassung von Arzneimitteln oder Impfstoffen aus kommerziellen Gründen beantragen.

Man könne bestätigen, "dass die Entscheidung nicht auf Zweifeln an Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffes beruht", so die Mitteilung weiter.