Seit dem 16. Dezember 2020 sind Kindergärten und Kitas in Bayern geschlossen - doch Betreuungsverträge laufen weiter. Ob man die Gebühren trotz Lockdown und Schließung weiter zahlen muss, das erklärt Rechtsanwältin Marion Eckert in einem zweiten Video.
Da einige Kita-Träger für einen Pandemie-Fall keine Verträge haben, sollen Eltern jetzt eine Zusatzvereinbarung unterschreiben. Doch ist das rechtlich in Ordnung? Die Rechtsanwältin mit dem Spezialgebiet Vertragsrecht, Familienrecht und Reiserecht aus Bamberg, Marion Eckert, klärt im Interview mit inFranken.de diese spezielle Frage: Müssen Eltern eine Zusatzvereinbarung ihres Kindergartens unterschreiben?